Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 35 (29.8.1840)
- Date
- 1840-08-29
- Page
- Seite 504 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3225119-3225155--02946-3312457- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
504 lassung gesetzlich gestattet ist, Statt gefunden, theils fehlte es an genügenden Controlmitteln, um das Einschleichen derselben zu verhindern. Eine Folge hiervon ist gewesen, daß manche fremde Israeliten sich in den Herzogthümern niedergelassen haben, und eine heilsame Folge des beabsichtigten Gesetzes wird es sein, wenn dem für die Zukunft vorgebeugt wird. Nach dem Entwürfe würde zur bleibenden Niederlassung eines Ausländers, oder zum Ankauf von Seiten desselben, eine Allerhöchste Erlaubniß erforderlich sein, wogegen die Erlaubniß zu einem temporairen Aufenthalt, bis zur Dauer eines Jahres, von den Localbehörden, und für längere Zeit von der Schleswig-Holsteinischen Regierung und in Altona vom dortigen Oberpräsidio zu ertheilen wäre. Der §. 39 endlich verpflichtet die Gemeinde-Vorsteher, unter Androhung einer Brüche von 19 bis 13 Rbt. die Ankunft jedes fremden Mosaiten der Polizeibehörde anzuzeigen. Mit seltener Ausnahme werden die Gemeindevorsteher es bei einiger Aufmerksamkeit leicht erfahren können, wenn sich fremde Mosaiten an einem Orte aufhalten. Wenn sie es ausnahmsweise wirklich nicht gewußt haben sollten, und dafür glaubhafte Entschuldigungsgründe aufführen können, so wird die Strafbestimmung auf sie keine Anwendung leiden. Eine ausdrückliche Bestimmung hierüber in das Gesetz aufzunehmen, ist aber theils unnöthig, theils aus dem Grunde nicht zweckmäßig, weil sie sich dann leicht in jedem Fall darauf zu berufen sein möchten. Correspondenzen. Kassel, 15. August. *) Ein vor Kurzem in der allgemeinen Zeitung des Judenthums unter No. 27 dieses Jahrgangs erschienener, von Cassel aus datirtcr Aufsatz giebt uns Weran- *) Da die allg. Zeit, des Judrnth. zur Aussprache aller Richtungen auf unserm Gebiete ihre Spalten eröffnet hat, so legen wir bereitwillig diesen Artikel unser« Lesern vor. Redakt. lassung, den Lesern dieses Blattes einige vielleicht nicht uninteressante Momente mitzutheilen über den Zustand und die Entwickelung der religiös - kirchlichen Verhältnisse der hiesigen Synagogengemeinde, namentlich aber über die Tendenz und Wirksamkeit unsers Rabbinen, Herrn vr. Roman, als Centralpunkt des öffentlichen religiöse» Lebens. Die bereits mehrjährige Functionirung unsers genannten Rabbinen hat bis jetzt noch wenig Gelegenheit zu dergleichen Mittheilungen dargeboten, indem dieselbe mehr ein negatives Verhalten, denn ein positives Wirken zu nennen war. In der That lebte man lange Zeit über die Tendenz seiner Bestrebungen fast im Ungewissen, ja hin und wieder in bangen Erwartungen, zumal da seine öffentlichen Vorträge es meist unentschieden ließen, ob er sich der Partei der sogenannten Aufgeklärten anschließen, oder den Wünschen derjenigen entsprechen werde, welche der Rückkehr jener guten alten hingeschwundenen Zeit entgegenharren, wo man nicht von Tugend und Menschenthum predigte, sondern von Gehorsam und Judenthum, wo nicht, wie in unserm kosmopolitischen Jahrhundert, von Pflichten gegen die Nebenmenschen die Rede war, sondern nur von Pflichten gegen Gott und Beobachtung göttlicher beziehungsweise rabbinischer Gebote. In dem gedachten Aussatze wird das Erstre unterstellt und behauptet, daß man unser» Landrabbinen in keiner Weise der Stabilität zeihen dürfe, daß vielmehr die Tendenz seiner Bestrebungen lediglich mit den Bedürfnissen des fortschreitenden Lebens im Einklang ständen, daß er jedoch als weiser Reformator ein allzu rasches Fortschreiten, als zum jähen Rückfall führend, nicht gut heißen könne. — Die hier ausgesprochene Ansicht erscheint uns um so beachtenSwenher, als die leidenschaftslose Ruhe und Umsicht, welche aus jenem vortrefflich geschriebenen Aufsatze spricht, in dem unbekannten Apologeten des Hrn. vr. R. einen unparteiischen und zugleich geist- und gemüthvollen Verfasser vermuthen laßt. Eben darum sehn wir uns veranlaßt, um jeder falschen Beur« theilung des Hrn. vr. R. wo möglich vorzubeugen, diesem Verfasser gegenüber unsre gegenthcilige Ueberzeugung hiermit öffentlich auszusprcchen, und das um so mehr, als die hier berührte Frage einmal Gegenstand öffentlicher Erörterung geworden ist und es zumal dem Hrn. vr. R. selbst erwünscht sein muß, seinen in einem Jrrthum befangenen Apologeten widerlegt zu sehn, der in der besten Absicht Veranlassung geben könnte, den mit! Wärme Vertheidigten bei dessen eifrigsten Anhängern zu