Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 34 (22.8.1840)
- Date
- 1840-08-22
- Page
- Seite 486 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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486 gleich zur Nealisirung desselben thätig geschritten! wurde. Unter der Leitung Sr. Excellenz des Herrn f Stadtpräsidenten und des Herrn I. Tugendhold! wurde aus mehreren Familienvätern ein Comitö gc- > bildet, das die Ausführung und Einrichtung eines Armenhauses eifrigft betreibt. Die hierzu gesammelten Beiträge belauft» sich schon jetzt aus 110,000 fl. poln., wozu bloß ein Theil der hiesigen wohlhabenden Kaufleute kontribuirte; von einem derselben wurde ein Haus außerhalb der Stadt in Wola zur vorläufigen Aufnahme der Armen auf 3 Jahre unentgeldlich hergegeben. Dieses Lokal wird jetzt für 50 Individuen eingerichtet, liegt frei in einer gesunden, trocknen Gegend, zufällig mit dem christl. Armenhause auf derselben Straße und Häuserreihe, hat einen großen Garten, und wird den Armen sehr willkommen sein. So schließt sich auch unsre Gemeinde würdig denjenigen deutschen an, die sich durch Stiftung wohlthatiger Anstalten auszeichnen. —. Am 13. Juli, als am Geburtstage Ihrer Mas. der Kaiserin fand eine Solennikat im Betsaalc der Rabbinenschule statt, bei der Dr. Goldschmidt eine Festrede hielt, und am Schluß der neu organisirte Sängerchor der Schüler der Rabbinenschule ein schönes Amen und mehrere Gesänge sehr gut durchführte. Mehrere Anwesende, befriedigt von den Fortschritten dieses Sängerchors, boten sofort Geschenke an Geld und Kleidungsmaterial für die Schüler dem Direktor an, der dieselben mit großem Dank entgegennahm. (Schluß dieses Berichtes folgt in No. 35.) Dr. I. B. Niederlande. Aus dem Haag, 27. Juli. Der neuesten allgemeinen Volkszählung gemäß belief sich die Bevölkerung der Niederlande (der 9 Provinzen außer Limburg) am 1. Jan. d. I. auf 2,662,489 Seelen, worunter 51,127 Israeliten, also ca. auf 52 Seelen 1 Israelit. Frankreich. Paris, 2. Aug. (Privatmitth.) Die Wegweisung des Kaufmanns Abraham Wormser aus Dresden, weil er jüdischen Glaubens, trotzdem daß er Bürger und Wähler von Paris ist, bleibt nicht ganz auf sich beruhend. Da der Conseilspräsidcnt, obschon Frankreich der Schweiz gegenüber sich anders benahm, Nichts darin thun will, so hat es der Dcputirtc Carnot übernommen, in der nächsten Session den Gegenstand zur Sprache zu bringen, und Laffitte, Arago u. A. haben die Sache zu unterstützen verheißen. Ich werde Ihnen darüber nächstens einige Aktenstücke vorlegen. Preußen. Magdeburg, 10. Aug. Da die Worte eines Königs, der den Thron so eben bestiegen, zu wichtig sind für seine Unterthanen, als daß sie in zweideutiger Fassung bekannt werden dürften, halten wir uns verpflichtet, folgende Erklärung im Hamb. Cor- resp. hier abdruckcn zu lassen: „In dem Berichte, welcher sich in No. 170 d. Bl. über die Audienz befindet, die Se. Maj. der König einer Deputation der hiesigen jüdischen Gemeinde ertheilte, ist die König!. Erwiederung nicht ganz richtig wiedergegeben, da der Einsender vermuthlich nur nach einer der mündlichen Versionen berichtet, hat, die hier darüber in Umlauf waren. Zur Vermeidung von Mißverständnissen tbeilen wir hier daher diejenige Stelle mit, die vorzugsweise einer Berichtigung bedarf. Der dritte Satz der Königl. Erwiederung lautet nämlich nicht wie dort, sondern folgendermaßen: „Der selige König hat noch nicht Ihren Glaubensgenossen in allen Provinzen diejenigen Rechte ertheilen können, deren die in den alten Provinzen schon theilhaftig sind; es wäre ohne Pflichtvergessenheit nicht möglich gewesen, da namentlich Ihre Glaubensgenossen ick der Provinz Posen — wenn Ich Mich so ausdrücken darf — noch zu niedrig stehen, indessen erfahre Ich zu Meiner Freude aus den Berichten von dort, daß immer Mehrere unter ihnen so weit vorgeschritten sind, daß ihnen dieselben bürgerlichen Rechte, wie denen in den andern Provinzen haben ertheilt werden können. Mit diesem Werke der Veredlung soll fortgefahren werden, so weit es in der Macht des Regenten steht, hierauf einzuwirken. Berlin, den 29. Juli 1840." —. Auch ist es seitdem aus glaubwürdiger Quelle berichtigt worden, daß die aus dem Nürnb. Corresp. in No. 33 mitgetheilte Notiz völlig erdichtet ist. —. Nachträglich bemerken wir, daß auch in Neu- Stettin in Hinterpommern und in Bleicherode eine rechte feierliche Todtenftier statt gefunden, an