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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-08-08 · Heft 32 (8.8.1840) · p. Seite 460

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 32 (8.8.1840)
Date
1840-08-08
Page
Seite 460 (sequence 8)
Language
German
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460 nicht unverständlich zu werden, sich allgemein halten, und den Spezialinstruktionen überlassen, die einzelnen Fälle, die sich darbieten, zu ordnen. Wirklich wäre es unmöglich, in einem Gesetze alle Spezialitäten zu bestimmen, die doch in die Reglements und erklärenden Circulaire gehören. Von diesem Grundsätze ausgehend, sagte ich mir: der Ordonnanzentwurf Art. 54. bestimmt: „die Kultdiener lehren die Religion," dies ist die allgemeine Regel. Was heißt nun, die Religion lehren? Diese Frage, wie andere, welche der Entwurf noch frei läßt, wird ohne Zweifel der Gegenstand einer Spezialinstruktion des Central-Konsistvriums sein, sobald der Entwurf in ein Gesetz verwandelt worden. — Uebrigens, H. R., besteht eine solche Verbindlichkeit zu predigen für die Rabbinen seit langer Zeit. In einer Konsistorial-Verfügung vom 24. März 1819 ladet das Konsist. von Straßburg die Rabbinen förmlich ein, öfter Reden zu halten, um die Zuhörer über die Pflichten, welche unsre Religion gegen den Schöpfer, unsre Nebenmenschen und das Vaterland vorschreibt, aufzuklären. Der Art. 16. des organischen Reglements der Rabbinenschule vom 21. Aug. 1829, lautet: „Nach dem dritten Studienjahre sollen die Schüler sich im Predigen durch Reden über moralische und religiöse Gegenstände üben." Der Paragr. 3. des 14. Art. des inner» Reglem. dieser Schule vom 7. Febr. 1830: „Nach dem Gebete und Frühstücke vereinigen sich die Schüler, um eine Vorlesung oder eine Rede von einem Schüler zu hören." Der Art. 31: „Bevor ein Kandidat das Diplom erhält.... muß er an einem Sabbat in der großen Synagoge eine Predigt gehalten haben." Alle diese Dispositionen zusammengenommen sind die klarste Widerlegung aller derer, die vorgeben, daß in den Augen der französ. Rabbinen die Predigt nicht wesentlicher Theil des Gottesdienstes sei. — Ich habe die Ehre rc. Arnaud Aron, Groß-Rabbine. (So erfreulich die obige Widerlegung ist, so sehr und innig wir insonders die segensreiche Thätigkeit des Herrn Groß-Rabb. Aron hochschätzen, so ist es doch nicht minder wahr, daß die israelitische Kanzel in Frankreich meist — schweigt. Der Ordonnanzentwurf, indem er Prediger nach den einzelnen Gemeinden senden will, beweist, daß die meisten Rabbinen — nicht predigen. Und so können wir den Gedanken nicht aufgeben, daß es der Natur eines Gesetzes durchaus nicht widerspricht, in einem Art. zu sagen: dann und dann müssen die Rabbinen predigen, um so mehr, da dasselbe Gesetz sehr weitläufig über ihre Gehalte sich ausspricht. Red.) Dänemark. Kopenhagen, 20. Juli. (Privatmitth.) Am 23. November 1838 hatten sich die Stände zu Roeskilde für die Wählbarkeit der mosaischen Glaubensgenossen in die Ständeversammlung entschieden, und einedesfallsige Petition an Se. Maj. beschlossen (s. No. 130. 153. 1838 und No. 6. 1839.) Leider find die Wünsche der hochherzigen Stände nicht in Erfüllung gegangen, und auch hier hat das Jahr 1840 eine Verneinung auf die Forderungen der Stände in Bezug auf die Israel. Glaubensgenossenschaft gebracht. Der Landtagsabschied an die Provinzialstände der Inseln für 1838 ist so eben erschienen, und ausdrücklich,wird darin bemerkt, „daß Se. Maj. auf den Antrag der Stände wegen der Wählbarkeit der Bekenner des mosaischen Glaubens zu den Stände- Versammlungen nicht eingegangen." Es war eine große Hoffnung, die in unseren Herzen ruhete, so wenig fest wir auch auf deren Realisirung rechneten. Es wäre ein großer Schritt vor den Augen Europa's gewesen, wesentlich einwirkend insonders unter den jetzigen Verhältnissen. Allein er sollte nicht geschehen, und so auf Jahre wieder zurückgestellt sein, was dennoch im Laufe der Esttwickelung geschehen wird. Muthlos darf man nimmer werden; denn wer die Resultate der vergangenen Zeit berücksichtigt, müßte sehr kurzsichtig sein, sollte er nicht ruhig, aber thatkrastig, die Zukunft mit dem, was sie bringen wird, erwarten wollen. Gut, laßt es uns schwer werden: im Ringen wachsen die Kräfte! Deutschland. ■ Karlsruhe, 18. Juli. (Schw. M.) Heute fand der Schluß des Landtages statt, nachdem gestern bis tief in die Nacht die Kammer mit Erledigung der noch rückständigen Petitionen sich beschäftigt hatte. Unter diesen Petitionen hatte nur eine ein allgemeines Interesse, nämlich das Gesuch über Emancipation der Juden. Die Kammer ging jedoch diesmal auf eine Diskussion des schon so oft besprochenen Gegenstandes nicht ein, sondern schritt alsbald zur Ab-

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