Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-08-08 · Heft 32 (8.8.1840) · p. Seite 459

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 32 (8.8.1840)
Date
1840-08-08
Page
Seite 459 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3225119-3225152--02898-3312406
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

459 tut entworfen und vom Präfekten bestätigen lassen, hat einen -Wohlthätigkeitsverein gestiftet, eine israel. Schule eröffnet, an deren Spitze sich Herr Worms befindet, und Predigt in die Synagoge eingeführt, die Herr Charleville provisorisch, aber mit vielem Latente hält. Avignon, 20. Juni. (Nach den Arch. isr.) Je sorgfältiger in der Mg. Zeit, des Jud. über den Ritus der Synagoge zu Avignon re. berichtet worden, desto näher liegt es wol zu erwähnen, daß daselbst ein mannigfacher Streit herrscht. Im Jahre 1789 wunderten viele Israeliten, da Avignon noch nicht französisch war, nach Frankreich aus, so daß die Gemeinde sehr dadurch litt. Als aber in Frankreich selbst die Stürme der Anarchie losbrachen, zogen wiederum andere Israeliten nach Avignon, und erhoben dadurch die Gemeinde von Neuem. Nun aber brachten die Ankömmlinge den Ritus von Carpentras, Nismes und Aix mit, und da sie die reichsten und einflußreichsten waren, forderten sie die Ausübung des letzter», wohingegen die eingeborenen Avigneser ihren alten Ritus beibehaltcn wollten. So kömmt es, daß hieraus oft Streitigkeiten entstehen, die vor Kurzem sogar einen trefflichen Mann, der 20 Jahre unentgeldlich die Synagvgenverwaltung versah, zwangen, abzutreten, so daß seine Stelle durch einen andern, der besoldet wird, versehen werden muß. ' Wie nothwcndig ist also eine allgemeine gottesdienstliche Reform, in die die Verschiedenheiten der Ritus, wie auch des deutschen und portugiesischen Ritus aufgingen! —. 11.. Juni. Vor einigen Tagen entstand in unserm Tempel eine Fcücrsbrunst dicht an der heil. Lade, die Torarollen waren in Gefahr zu verbrennen. Eine junge Israelitin, Dem. Blanquette Balabregue, Näherin, stürzte sich mitten in die Flammen, um die Rollen zu retten. Hagenau, 1. Juni. Herr M. Cahun, Direktor der hiesigen isr. Schule, hat tnTAisace, ein »u Strasburg erscheinendes Blatt, ein Schreiben einrückenlassen, worin er die Errichtung eines Arbeitshauses für israelitische Bettler aus dem Elsaß vorschlägt, und will gern eine detaillirte Abhandlung darüber der öffentlichen Prüfung unterbreiten, und worin besonders erwiesen wird, daß .mit den Geldern der s. g. Abfertigungs-Kasten der Bettler und der Wohlthatigkeitsvereine das oben gedachte Institut leicht erhalten werden könnte. Wir sehr eine solche Anstalt auf die Moralität der unteren Klassen einwirken würde, ersieht der Verständige leicht. Straßburg, 17. Juni. Daß durch die siegreichen Plaidoyers Crömieur' noch nicht alle Gerichtshöfe des Elsaß geneigt sind, den Schwur more judaico fallen zu lassen, ersieht man aus einem jüngsten Vorfall. Das Gericht zu Straßburg hatte dem H. Elias Heymann den Schwur mor« judaico aufgelegt. Der Großrabbine Arnaud Aron protestirte gegen diesen Schwur, als gegen die religiösen Principien laufend, und wollte nicht dabei administriren. Der Gegner trug darauf an, den H. Heymann zu verurtheilen, weil er den Schwur nicht geleistet, und der Gerichtshof hat wirklich demgemäß entschieden. Um so mehr kann dieses Urtheil verworfen werden, als nicht der Heymann, sondern der Groß-Rabbine die Schuld trägt, daß jener den Schwur nicht leistete. Man ist aus den weitern Verfolg der Sache sehr gespannt. Straßburg, 19. Juli. (Privatmitth.) In der Nummer vom'27. Juni a. c. wird in einer Zusatznote zu dem Berichte über die Protestationen der Nabbinen gegen den Ordonnanzentwurf des Central- Konsistoriums gesagt: „Aber keiner der protestirenden Rabbinen schlägt als nothwendigen Art. vor, daß die Rabb. predigen müssen." Sie erlauben mir zur Widerlegung dieses Vorwurfes auf die Addresse der Gemeinderabbinen des Niederrheins zu verweisen, die die Allg. Zeit, des Jud. vollständig mitgetheilt hat, und worin cs heißt: „Die Rabbinen müssen gehalten sein, häufig zu predigen, ihre Anvertrauten zu erbauen und über ihre Pflichten zu belehren, ihnen die Vorschriften unserer Religion in ihrer edeln Einfachheit zu erklären; Nichts ist angemeffner, Nichts Nothwendiger." — Ich könnte auch, um die Groß- Rabbinen von Metz, Marseille und mich zu rechtfertigen, mich hinter die Ueberflüssigkeit einer solchen Vorschrift flüchten; in der That, so lächerlich es sein würde, in ein Gesetz über die Lehrer eine besondere Bestimmung aufzunehmen: „dieLehrer sind gehalten zu unterrichten," eben so wäre zu sagen: „dieRabbinen sollen predigen," ein Pleonasmus oder Anachronismus; aber ich ziehe es vor, Ihnen das wahre Motiv anzugeben, warum ich Nichts von der Verpflichtung zu predigen gesagt habe. Ein jedes Gesetz, nach überall angenommener Regel, muß, um

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.