Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 29 (18.7.1840)
- Date
- 1840-07-18
- Page
- Seite 421 (sequence 9)
- Language
- German
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421 Vorrichtung, wie durch das Bohren eines Loches in dieselbe, auf, Gefäß zu sein, so kann, nachdem man dieses Loch selbst wieder mit Kalk und Steinen geschloffen hat, dieselbe füglich angewendet werden, um in dein in ihr aufgefangencn (nicht mittelbar eingegossenen) Regenwaffer zu baden. Auf diese Vorrichtung hin (die freilich noch ein genaueres Eingehen in die hiehrr gehörigen Observanzen erfordert, die hier zu detailliren weder meine Absicht ist, noch auch am Orte wären, und worüber man sich eines Nähern im Jore Dea, Kap, 201 und an andern betreffenden Stellen belehren mag), kann den berührten Uebelständen der bisher meist üblichen Kellerquellbäder abgeholfen werden, dadurch, daß man ein ganz gehöriges über der Erde befindliches Badezimmer mit Badewannen, denen durch Rinnen, das >Regenwaffer zu fließt, einrichte. Ich spreche; hier nicht bloß von einem möglichen, sondern von einem schon zur Wirklichkeit gediehenen Falle. In Bamberg nämlich befindet sich ein derartiges Bad, das nicht nur allen medizinischen Anordnungen, sondern auch allen rituellen Vorschriften in dieser Hinsicht auf das Genaueste entspricht, und den Beifall Aller, die es gesehen, selbst der strengst orthodoxen Israeliten, erhalten hat. Früher bestand in Bamberg ebenfalls nur ein Kellerquellbad, das fast alle die im berührten Artikel besprochenen Mängel an sich trug. Herr Stadt- und Distrikts - Rabbine Rosenfeld, der schon früher durch zweckmäßige Anordnungen und Einrichtungen m Synagoge und Schule sich um die Gemeinde verdient gemacht hatte, richtete nun auch sein besonderes Augenmerk auf die Abhilfe des erwähnten Uebelstandes, und es gelang ihm, nach einer gewissenhaften Durchforschung aller hieher einschlägigen Kasuisten, um selbst der geringsten Observanz in diesem Bezüge nichts zu vergeben, in einem parterre gelegenen geräumigen und gesunden Zimmer im Gemeindehause zwei nach oben genannter Vorrichtung zubereitete Wannen anzubringen, die durch vom Dache hergeleitete Rinnen ihr Regenwasser erhalten, durch einen Hahn mit einander in Verbindung stehen und Jahr aus Jahr ein Regenwaffer in gehörigem Quantuw enthalten. Daß, während die eine Wanne gefüllt ist, die andere durch zweckmäßig angebrachte Rinnen kann entleert und gereinigt werden, versteht sich von selbst; eben so, daß es bei häufigem Regen (wie in diesem Jahre) nie an frischem Regenwaffer fehlt; auch sind, damit die Wannen nicht überfüllt werden, am Rande derselben Ableitungsrinnen angebracht. Aber selbst in Zeiten, wo es am Regen mangelt, kann nach HK. 52,53 u. a. m. des erwähnten Kapitels im Jore Dea ein gehöriges Wasserquantum zugeführt werden. Das Badezimmer ist mit den nöthigsten Utensilien versehen, der Raum zwischen beiden Wannen durch Vorhänge geschieden und nebenan befindet sich eine Küche, wo in einem Kessel anderes Wasser kann gewärmt und zugeführt werden. So fehlt dieser Badeeinrichtung nichts, um sie zu einer eben so gesunden und bequemen, als vollkommen dem Ritual entsprechend zu machen. Und diese ganze Einrichtung hat, wenn ich nicht irre, an 300 fl, rh. gekostet, und ist gemäß ihrer zweckmäßigen Einrichtung eine wahre Wohlthat für die Frauen. Obgleich in Baiern durch die Aufsicht der Aerzte, welche polizeilich angewiesen sind, für gesunde Reinigungsbäder bei den israelitischen Frauen Sorgfalt zu hegen, selbst die meisten Quellenbäder sin gutem Zustande sind, so findet doch die Einrichtung, wie sie in Bamberg getroffen ist, schon manche Nachahmung in der Umgegend, und auch Entfernten wird gewiß (ich bin dessen überzeugt) Herr Stadt- und Distrikts-Rabbine Rosenfeld bei seiner zuvorkommenden Güte und Gefälligkeit gerne auf desfallsige Anfragen den nöthigen nähern Aufschluß geben. So könnte, nicht nur in größern Gemeinden, sondern auch in kleineren, mit verhältnißmäßig geringen Kosten der „auch meinerseits zur Beachtung" gegebene Gegenstand, das Reinigungsbad der Israelitinnen, gesund und wohlthätig eingerichtet werden und noch überdieß mit dem nicht geringen Vortheile, daß ein solches Bad nicht auf einzelne mit Quellen versehene Keller beschränkt ist, sondern in jedem Hause bequem eingerichtet werden kann. Strelitz. Klein. Die Russische Verordnung über die Hebräer. (Fortsetzung aus Ro. 16.) Viertes Kapitel. Von den hebräischen Land- und Stadtgemeinden. H. 65. Die Landgemeinden der hebräischen Landbauern werden abgetheilt von den Bauern andern Glaubens errichtet; die Ordnung der Verwaltung dieser Gemeinden wird aber nach Beispiel anderer Gemeinden desselben Standes mit ihnen eingerichtet. H. 66. In den Städten, wo Hebräer angeschrieben sind, sind sie Glieder der dortigen Gemeinden; zur Verwaltung der sie besonders nach Repartition der ganz eigentlich den Hebräern obliegenden Abgaben und Obliegenheiten betreffenden Sachen, erwählen sie aus ihrer Mitte besondere Bevollmächtigte, drei bis fünf, welche den Kahal bilden. 29'