Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 29 (18.7.1840)
- Date
- 1840-07-18
- Page
- Seite 419 (sequence 7)
- Language
- German
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419 450 Mitglieder gestimmt. Auf die s. g. Orthodoxen sielen c». 180 Stimmen, wohingegen die Gegner 270 zählten, so daß also letztere eine bedeutende Majorität hatten. Dresden, ö. Juli. (Privatmitth.)* *). Sie haben vor Kurzem über die Ausweisung eines Franzosen mosaischen Glaubens, Namens Abraham Wormser, referirt. Dergleichen Ausweisungen von Geschästsbetreibenden dieses Glaubens aus hiesiger Residenz, selbst nach Erlangung von Gewerbescheinen für die sächsischen Lande, waren seit einiger Zeit sehr gewöhnlich. Ich freue mich daher, Ihnen von einer Veränderung in diesen Maßnahmen berichten, und davon auch das Publikum in Kenntniß setzen zu können. Es waren auch gegen Herrn Ph. L. Feist aus Frankfurt am Main, der schon öfter im Betrieb seines Weingeschäftes sich allhier aufgehalten, gegen Ende vorigen Jahres polizeiliche Maßregeln zur Ausweisung, natürlich bloß weil er Israelit, genommen worden. Derselbe beruhigte sich aber hierbei nicht, sondern protestirte und recurrirte an die höhere Behörde unter dein 5. Dez. v. I. Hierauf ist nun folgender Bescheid-erfolgt, der erst vor wenigen Tagen in die Hände des Betreffenden gelangte, und für Viele vom wesentlichsten Interesse sein wird. „Die Königliche Keisdirektion hat beim Vortrag des von dem israelitischen Handelsreisenden P. L. Feist aus Frankfurt am Main gegen die von der Stadtpolizei-Deputation auf sein Gesuch um Gestattung eines achttägigen Aufenthalts erhaltene abfällige Bescheidung ergriffenen von der Stadtpolizeideputation mittelst Berichts vom 6. Dezember vorigen Jahres mit Beziehung auf die desfallsige frühere allgemeine Verordnung vom 17>,Juli v. I. angezeigten Recurses die Frage, ob solchen ausländischen israelitischen Handelsreisenden, welche die Geschäfte eines, in einem der Zollvereinsstaaten etablirten Handelshauses, Behufs des Aufnehmens von Waarenbestellungen besorgen, sofern sie durch Pässe und Gewerbe-Steuerscheine gehörig legitimirt sind, der Aufenthalt allhier von der Stadtpolizeideputation auf! Zeit gestattet werden könne oder ob der Gestattung i eines solchen Aufenthalts die §. 1. der Verordnung j *) Nicht von unserm gewöhnlichen Cvrresp. Red. vom 6. Mai v. I. den Aufenthalt der ausländischen Juden betreffend, entgegenstehe? anderweit in Erwägung gezogen und hierüber an das Königl. Ministerium des Innern Vortrag zu erstatten sich bewogen gefunden." „Dasselbe findet hierauf — in Verfolg des am Schluffe von H. I. der Verordnung vom 6. Mai 1839 gemachten Vorbehalts für angemessen, dergleichen Vereins ländische Handlungsreisende, wenn sie blos für das von ihnen betriebene Geschäft Ankäufe machen oder nicht Waaren selbst, sondern nur Proben derselben bei sich führen, um Bestellungen zu suchen*), und sich hierüber gehörig auswcisen, von den nach mehrgedachtem §. 1. den jüdischen Reiseverkehr treffenden Beschränkungen auszunehmen." „Der Stadtpolizeideputation bleibt unter. Remission der Akten ff., mit der Anweisung unverhalten, in künftig vorkommenden und hier einschlagenden Fällen obiger Bestimmung gemäß die erforderlichen Verfügungen zu treffen und der obgedachten srühern Anordnung vom 1. Juli. v. I. nunmehr keine weitere Folge hierunter zu geben." Dresden, den 14. März 1840. K. S. Kreis-Direction. v. Zezschwitz. An die Roßberg. Stadtpolizeideputation allhier. Preußen. Frankfurt a. d. O., 28. Juni. Am 23. d. fand in hiesiger Synagoge der Trauergottesdienst - für den hochseligen König statt. Der Tempel- und die Tora waren schwarz bekleidet, und 1>r. Holdheim hielt eine treffliche Gedachtnißrede, die bereits im Druck erschienen. Oranienburg, I. Juli. (Privatmitth.) In der hiesigen Gemeinde zeichnet sich ein Verein der unverheiratheten jungen Männer aus, der schon bei! der vor zwei Jahren durch Herrn I. Auerbach volli zogenen Einweihung einer neuen Synagoge eine! *) Was allgemeine Bedingung für Handelsreisende- * ist. Red.