Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-07-11 · Heft 28 (11.7.1840) · p. Seite 408

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 28 (11.7.1840)
Date
1840-07-11
Page
Seite 408 (sequence 12)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3225119-3225148--02843-3312347
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

408 kasse eing-zog-n werden. Wer weiß, was dafür Wust und Mangel wegzuraumm und abzuschaffen sind, der wird solche Bemühungen und Erfolge zu würdigen wissen. Ebenso wurde ein schöner regelmäßiger Ehoralgesang Ln der Synagoge eingeführt, und Mißbräuche aller 2(tt beim Gottesdienste abgeschafft. Bald darauf wurde die alte Synagoge selbst neu erbaut, von innen und außen würdig geschmückt, und nun erst eigentlich ein durchaus schöner und zeitgemäßer Gottesdienst eingeführt. Die städtische Kasse trug abermals 1600 Gulden zum Bau der Synagoge bei. Vor einem Jahre ungefähr starb der bisherige Rabbine Herr Jonathan Ellinger, der, auch ein seltenes Beispiel, sich allen diesen' Reformen willig anschloß, und man erwählte den Herrn Dr. Sobernheim, einen talentvollen jungen Prediger, der die Würde seines Amtes kennt, und dessen Pflichten übt, zum Rabbinen. Und jetzt werden dort regelmäßig deutsche gottesdienstliche Vorträge gehalten. — Das sind die Werke jener Männer, und sie sind bis jetzt mit keiner Aufzählung ihrer Thaten hecvorgetreten; das ist das Wirken jenes Mannes, und er hat bis heute bescheiden sein Verdienst verborgen. Selbst seine christlichen Mitbürger ehren ihn, und ein Zeichen davon ist seine Erwählung zum Stadlrath. Wenn^ es erquikkend ist, solches Schaffen zu berichten, wie mag das eH gene Gefühl belohnen, wenn man in zufriedenem Selbst-P dewußtsein dasselbe überblicken kann. — „Gulden in Zwanziger Münze, verbunden. — Oie Zeit „des ConcurscS wird auf den 22. Juli f. I. anberaumt.— „Bis" dahin haben alle Dcwerbslustigen, in Pesth zur „Probeleistung auf eigene Kosten mizutreffen, und ihre „schriftlichen Gesuche, mit obigen Ausweisen versehen, „bei der Pesther israelitischen Gemeinde eLnzureichen. — „Es steht jedoch jedem Bewerber frei, zu dieser Probe- „leistung schon früher in Pesth einzutreffen, oder seine „Zeugnisse zur vorläufigen Prüfung portofrei zu über- ,, senden." — Unterzeichneter ersucht all? Herren Vorsteher der verschiedenen Gemeinden wohin, dieses Blatt gelangt, daß wenn Sie einen Farbergesellen Namens Meyer Lucas Goldschmidr von hier ausfindig machen könnten, demselben sofort gefälligst wissen zu lassen, daß dessen Mutter am 20. dieses Monats einem bessern Leben entschlafen ist, und weßhalb sich derselbe auf seiner Brüder Verlangen sobald als möglich auf die Rückreise hierher begeben soll. Ltzjtzenhausen am 81. Mai 1840. Der Kreisrabbine Di'. Frenkel. Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1 Gr. Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petit-Schrift oder deren Raum ausgenommen. £ie B er l a g s h a N dlu N g. C o n c n r s. „Von Seiten der Pesther israclitischen Gemeinde „wird hiermit zur öffentlich n Kenntniß gebracht, daß in „dem mit Ehoralgesang bestehenden israelitischen Tempel „zu Pesth in Ungarn, die Stelle eines ersten Borbeters „zu besetzen sei. Diejenigen, welche sich dieserrvegen be- „wcrben wollen, müssen außer jener zu diesem Amte er-- „forderlichen Gesangsfertigkeit, sich auch über musikalische „Kenntnisse, so wie mit glaubwürdigen Zeugnissen über „ihren moralischen und religiösen Lebenswandel, und „über ihre Fähigkeit zum correcten Vortrage der üblichen „hebräischen Gebete aller Art, wie auch deutscher Ge- „bete, genügend ausweisen können, und einer Probe un- „terziehen. — Mit diesem Amte ist nebst freiem Wohn- „quartier, ein jährlicher fixer Gehalt von Sechshundert Gesuch. Ein Lehrer, der bereits sieben Jahre einer öffentlichen Schule bevorgestanden, in allen an einer höheren Bürgerschule erforderlichen Gegenständen, besonders auch in den neueren Sprachen, Unterricht ertherlen kann, und mit guten Zeugnissen versehen ist, wünscht gegen September d. I. eine andere öffentliche oder Privat-Stelle anzutreten. Hierauf Reflectirmde wollen sich gütigst recht^ bald unter X. V. in portofreien Briefen an die Redaktion dieses Blattes wenden. Ein mit guten Schulkenntnissen versehener junger Mensch, Sohn rechtlicher Eltern, kann, unter annehmbaren Bedingungen, in meinem Fabrikgeschaft ein baldiges Unterkommen als Lehrling finden. — Das Nähere auf frankirten Briefen. — H. M. Bon juu. in Mühlhausen in Thüringen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.