Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 27 (4.7.1840)
- Date
- 1840-07-04
- Page
- Seite 394 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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594 anzubringen Gelegenheit hatten, daß die allgemeine Volksstimmung uns durchaus nicht entgegensteht, sondern die letzten Reste der Antipathie durch einen Akt der Gesetzgebung dieser Art hinweggeräumt würden, 2) Die freie Niederlassung innerhalb des ganzen Preußischen Staates. Es würde durch diese gerade eine gleichmäßige Vertheilung der jüdischen Glaubensgenossen innerhalb der einzelnen Provinzen bewirkt werden. Da wo dieselbe überzählig ist, würde eine häufige Emigration statt finden, und somit eirze gleichmäßigere Lheilnahme an den Arbeiten und Lasten der einzelnen Provinzen erzielt werden. Der praktisch Erfahrene weiß, wie gewaltsam störend solche Barrieren innerhalb eines und desselben Staates sich in die Privatverhältnisse und deren freie Bewegung legen, und die industriellen Benachtheiligungen, die man öfters den Juden unterlegt, lassen sich gerade da Nachweisen, wo man sie durch einen Bann in eine enge Umgränzung einschließr. 3) Eine Organisirung unsrer kirchlichen Verhältnisse. Mit Recht hat der Staat die jüdische Gerichtsbarkeit aufgehoben. Er kann kein Gesetz über sein Gesetz, so weit es bürgerliche Verhältnisse betrifft, dulden. Er entschlägt sich aber eines Rechts, ja läßt eine Pflicht unerledigt, sobald er die religiösen und kirchlichen Verhältnisse einer Masse von 200,000 Unterthanen in völlig unorganischem Zustande läßt. Der aufgestellte Grundsatz, daß der Staat keine Sektirerei unter den Juden zulassen will, ist anzuerkennen. Diesem Grundsätze handelt er aber selbst entgegen, wenn er die kirchlichen Verhältnisse nicht beaufsichtigen lgßt. Denn dadurch bilden sich Hunderte von Sekten, anstatt zwei oder drei. Der Staat hat darauf gerechnet, und darauf hingewirkt, daß der allgemeine moralische Geist der Juden, der durch die Beschränkungen der Jahrhunderte niedergedrückt wurde, durch die gegenwärtige Freiheit sich frei erhebe und rein entfalte. Es ist aber nur eine sebr zweifelhafte Moralität, die sich nicht auf die Religiosität begründet, welche letztere sich aber dann nur frei und edel entfalten kann, wenn sie an einen veredelten Kultus und an einen reinen Religionsunterricht sich lehnet. Alles dies kann dem Staate die Beschaffenheit und Organisirung der Geistlichkeit, des Kulrus und Religionsschulwesens nicht gleichgültig lassen, und die Befürchtung, daß aus einem veredelten Kultus der Juden ein« purdeistische Sekte hervorgeht, geht bei sich selbst überlassenen und theilweise beschränkenden Verhältnissen in die Wirklichkeit einer adeistischen, d. h. irreligiösen Masse auf. Nicht eine jüdische^Hierarchie ist zu schaffen, wol aber eine Behörde, welche erstens die Geistlichen der jüdischen Gemeinden prüft, sie, bei freier Wahl der Gemeinden, bestätigt, und ihre Amtsthätigkeit bestimmt und beaufsichtigt; welche zweitens eine allgemeine Synagogenordnung zu Stande bringt, und ihre stetige Fortbildung berücksichtigt; welche drittens in jede Gemeinde einen ge« regelten Religionsunterricht einführt und beaufsichtigt. Wo dann die Mittel der Gemeinden nicht ausreichen, muß die Munisizenz des Staates möglichsten Beistand leisten. Dies fehlt uns, und — wie natürlich — dies wünschen, dies erhoffen wir von der väterlichen Fürsorge des erlauchten Nachfolgers, und unter seiner weisen Regierung von der Fürsorge des preußischen Staates, der im ruhigen Fortschritt, in gemäßer Weiterbildung sein Lebensprinzip gefunden. Gestehen müssen wir aber offen, daß wir unsrerseits noch mehr Gewicht auf die kirchliche und religiöse Organisirung legen, als auf die uns noch fehlenden politischen Rechte. Denn der Mangel Letzterer macht sich immer nur Einzelnen fühlbar, so gewichtig er auch der Gesammtheit ist, der Mangel Ersterer aber betrifft die ganze Gesammtheit in ihren innersten, heiligsten Interessen, die um so theurer sind, je weniger sie materielles Glück betreffen. Wir legen diese Wünsche und Hoffnungen am Throne Sr. Majestät, unsres Königs, nieder! Die Erfüllung steht in seiner königlichen Rechte! Theologie. Der Chassidismus in Polen, Zweiter Artikel. Von Julius Mareusson B. (Forrsetzung.1 Im Oriente, dem Vaterlande des Talmuds und der ursprünglichen Kabbala, nämlich, wo eine tiefe und lebendige Anschauung die ganze Natur durchdringt; wo die Dinge nicht durch die Reflexion in ihrer äußerlichen Endlichkeit (als Mittel für Anderes) betrachtet; sondern unbewußt, in ihrer innersten Unendlichkeit (als die Werke Gottes d. h. als Zwecke