Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 25 (20.6.1840)
- Date
- 1840-06-20
- Page
- Seite 362 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3225119-3225145--02794-3312295- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
362 Weines hierzu untersagt, um jenen Anschuldigungen aus dem Wege zu gehen. Das Resultat ist demnächst, daß sich die Juden solches Verbrechen nie haben zu Schulden kommen lassen, und die Juden zu Damaskus als Juden nimmer haben den Pater Thomas tobten können.— Hamburg, 3. Juni (Hamb. Corresp. über Rießer's jüdische Briefe Heft I.) Der wissenschaftliche Streit, ob die Juden zu emancipiren seien oder nicht, ruhet langst; die Acten darüber sind geschlossen. An der Aufhellung der Ueberzeugungen, an der Einsicht, daß es früher oder spater geschehen wird und muß, fehlt es nicht mehr, sondern bloß am guten Willen, nicht der Einzelnen, sondern der Majorität der Bestimmenden. Der Kampf wird jetzt mit offenem Visi'r geführt; was recht ist, wissen Alle, die es wissen wollen; es fragt sich nur, wie Viele es über sich gewinnen können, der Stimme der Ehre und des Rechts Gehör zu geben. Der Vers, dieser Schrift ist einer der wenigen Männer, die ein Leben an diesen geistigen Kampf gewagt, einer der Wenigen, die ihn fortführen, anstatt das Wagniß zu bedauern und die lange behauptete Schanze im Stich zu lassen, weil sie die Festung für uneinnehmbar halten, oder gar den leichteren Weg einzuschlagen und — zu desertiren. Die vorliegenden Blätter verdanken dem merkwürdigen Umstande ihre Entstehung, daß may in neuester Zeit den Judenhaß nicht mehr gegen wirkliche Juden, sondern in Streitfragen gegen Christen, die theils ihrem jüdischen Glauben entsagt hatten, theils sich scheinbar der Juden-Metamorphose unterziehen mußten, aushauchte,' indem man das Unheil, das ihre Schriften verbreitet haben sollten, den vermeintlichen Juden in ihnen zuschrieb. Wir sehen es als ein gutes Zeichen der Zeit an, daß der Haß sich in diesen entlegenen Schlupft winket verkriechen muß, um von hier aus ungestört verdächtigende Schmähungen hervorsenden zu können, weil er dann, wenn er sich versteckt und offen hervorzutreten sich schämt, seinem Verscheiden nahe sein muß. Dies Borschieben der Juden geht so weit, daß ihnen zuletzt auch Lobenswerthes — natürlich ohne Absicht — zugerechnet ward, wie z. B. das Berliner politische Wochenblatt, nach Anführung des Vers., früher äußerte, daß das hannoversche Staatsgrundgesetz nur noch von liberalen Juden vertheidigt werde. Vers, hat sich nun die Aufgabe gesetzt, die verschiedenen Lügen und Verdächtigungen, die von einzelnen literarischen Wortführern theils in Journalen, theils in größeren Werken ausgesprochen worden, ans Licht zu ziehen und in ihrer Schaamlosigkelt darzustellen. Ec folgt Pfi.zer's und Menzel's dahingehöcigen Aussprüchen Schritt für Schritt, des Ersteren, bei Gelegenheit seines Aufsatzes über Heine, wobei die Stellung der Juden zu Heine und die angeblichen Beziehungen seiner Dichtungsweise zu jüdischem Wesen klar dargestellt und gezeigt wird, daß seine sogenannte Zerrissenheit, sein Jdeenmangel gerade mit dem idealen Freiheitsstreben der Juden contrastirt; des Letzteren, in Bezug auf „das Votum, „die jcune Allemagne,“ und das junge Deutschland selbst. Diesen, so wie einigen dahin gehörigen Aeußerungen Gfrörer's und Marggraf's entgegnet er mit beharrlicher und eindringlicher Widerlegung, wobei interessante ästhetische und psychologische Wahrheiten eingeflochten werden; wir wollen hoffen, daß die Angegriffenen so viel Ehrgefühl besitzen, um ihr Unrecht, wenn es anders Verblendung und nicht Bosheit ist, einzugestehen. Tagcs-Controie. Ueber das Zudenwesen im Großherzog thnm Posen. . (Schluß.) §. 10. Einladung und Form derselben. Vierzehn Lage vor dein Wahltermine müssen die in den Listen der Stimmberechtigten bezeichneten Corporationsmitglieder durch die zeitigen Verwaltungs-Beamten vermittelst eines von ihnen eigenhändig zu unterzeichnenden Umlaufschreibens in sieben nach den Straßen einzurichtenden Abtheilungen zur Wahl eingeladen werden, und denselben eine Liste der Wählbaren und die Instruction für das Verfahren vor und bei der Wahl beigefügt sein. 'Das Umlaufschreiben muß den Zweck, den Tag, die Stunde, den Ort der Versammlung bestimmen, und die Anzahl der zu wählenden Repräsentanten und Stellvertreter vermerken. In dem Umlausschreiben lmuß aber zugleich auch der Gemeinflnn der Mitglieder ausgeregl und sie ermuntert werden, aus Pflichtgefühl dem Ruse in die Wahlversammlungen zu folgen; solche als eine ehrende Auszeichnung zu betrachten, und, von den Wahlen sich nicht absichtlich entfernt zu halten. Hiernächst muß dasselbe die Cominatiou enthalten: 1. daß die ohne gesetzliche Entschuldigung ausbleibenden Wähler als des Gemeinsinnes entbehrend werden registrirt, und bei Wiederholung dieses