Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 25 (20.6.1840)
- Date
- 1840-06-20
- Page
- Seite 358 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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558 wenn er aber nach seiner Anleitung bekennen würde, soll er unbestraft bleiben und belohnt werden.- In der Deputirtenkammer kam am 1. Juni diese Angelegenheit zu Stande. Thiers äußerte sich billigend in Bezug auf den franz. Konsul in Damaskus. Wir werden in nächster Nummer die Verhandlungen geben. Türkei. Die neueste nach Berlin gekommene Nummer der Türkischen Zeitung Takwimi Wakaji vom 1. Rebi-el-ewwel (29. April) enthält folgende' Artikel: „Wenn zwischen Raja's zweier Religionen wegen religiöser Interessen ein Streit entstand, so war es früher herkömmlich, daß der Patriarch der Einen Partei ein unterthäniges Gesuch um Beilegung und Ausgleichung des Streites bei der hohen Pforte einreichte, woraus dann ein Großherrlicher Ferman erlassen zu werden pflegte. Da aber die Gegenpartei bisweilen eine Streitsache solcher Art in anderem Lichte darstellte, so konnte es nicht fehlen, daß die Entscheidung schwierig und verwickelt wurde. Die Völker der drei Religionen (katholische Armenier, Griechen und Juden) gehören alle zu den Unterthanen Sr. Hoheit, und es ist ihnen nicht gestattet, einander zu unterdrücken oder ihre Streitigkeiten hartnäckig zu verlängern. Darum wurde nachmals, wenn eine Religibnspartei ein Gesuch einreichte, das die Interessen einer anderen benachtheiligen konnte, die Untersuchung der Sache den Patriarchen übergeben und ihnen zur Pflicht gemacht, die Ergebnisse ihrer Verhandlungen der hohen Pforte anzuzeigen. Allein die Erfahrung lehrte, daß die Ausgleichung einer erheblichen, den Patriarchen allein anvertrauten Streitsache sich sehr in die Länge zog, und also der beabsichtigte Zweck nicht ganz erreicht wurde. Daun und wann ging es auch wol aus der Natur der Sache hervor, daß die eine Partei nicht im Stande sein würde, die andere zufrieden zu stellen. Diese Gründe haben nun Se. Hoheit zu folgender Verfügung bestimmt: „Wenn hinführo zwischen den Bekennern zweier von den drei Religionen eine auf Sachen der Religion sich beziehende Streitigkeit ausbricht, so soll diese dem obersten Justiz-Kollegium übergeben und entweder in den Sitzungen dieses Kollegiums oder durch Bevollmächtigte desselben geschlichtet werden." Der Inhalt des Großherrlichen Fermans ist den Patriarchen der beiden christlichen Parteien, so wie auch dem jüdischen Oberrabbine« (Chacham Baschi) durch Bujurildi's bekannt gemacht worden." -Oesterreich. Ungarn. Die Allg. Augsb. Zeit, enthält in einem größern Aufsatze, „die Resultate des Landtags in Ungarn" betitelt, folgende Worte: „Weniger glücklich war der Landtag mit zwei andern Gesetzesvorschlägen, deren Ruf längst über die Gränzen gedrungen war, die aber beinahe ohne alle Resultate blieben — ich meine die Religionsfrage und die Judenemancipation. Der Geist der Gerechtigkeit, des Wohlwollens und der Versöhnung wehte in beiden Gesetzen: der eine war auf vollkommene Reciprocität zwischen den christlichen Confessionen gebaut, während der andere sich auf die Humanität gründete, und die Erniedrigung, die nur Jahrtausende alte Gewohnheit dem Juden erträglich macht, mildern sollte. Doch die kirchlichen Wirren in Mitteleuropa waren, wie es scheint, die Ursache, daß bei dem ersten dieser Gesetzesvorschläge keine königliche Resolution erfolgte, während die engherzige, der jetzigen Zeit widerstrebende Reaction, die sich in den königlichen Freistädten, namentlich in Preßburg, gegen die Juden beinaheauf brutale Weise kundgab, den andern Artikel verhinderte und zu der einzigen Concession zusammenschrumpfen ließ, daß die Juden in Zukunft in allen Städten und Theilen des Landes, aus denen sie nicht aus Rücksicht der Bergwerke ausdrücklich ausgeschlossen sind, das Jncolat erhalten." Frankreich. Paris, 27. Mai. Unter diesem Datum enthält die Allg. Augsb. Zeit, einen Artikel über die Stellung der französischen, und insonders der Pariser Juden, welcher-, wenn auch hier und da die Farben ein wenig stark aufgetragen sind, dennoch sehr bemerkenswerth ist. Wir lassen ihn hier ganz folgen. „Ueber die Blutfrage von Damaskus haben norddeutsche Blätter mehrere Mittheilungen geliefert, welche theils von Paris, theils von Leipzig datirt, aber wol aus derselben Feder geflossen sind, und, im Interesse einer gewissen Clique, das Urtheil des deutschen Publikums irre leiten sollen. Wir lassen die Persönlichkeit und die Motive jenes Berichterstat-