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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-06-13 · Heft 24 (13.6.1840) · p. Seite 347

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 24 (13.6.1840)
Date
1840-06-13
Page
Seite 347 (sequence 11)
Language
German
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547 Vertreter, und öffnet ihrer Einsicht, Gesinnung und Handlung einen weiten Wirkungs-Kreis. Es enthält eine reiche Saat des Guten, die aber einen geeigneten Boden fordert, um Wurzel fassen, und wachsen zu können. Es bedingt und setzt zum Begreifen und Ergreifen seines eigenthümlichen Geistes und zum Verstehen und Ausführen seines heilsamen Zweckes einen gewissen Grad von Bildung, gesunde An- und Einsichten, die Kenntniß der gemeinsamen Interessen, die Kenntniß der vielfach verflochtenen Verhältnisse der Gemeinwesen-Verwaltung und der Zeit in der Vergangenheit und Gegenwart, bei den Betheiligten voraus; nimmt aber besonders die räthliche und thätige Einwirkung, und den Gemeinsinn der Israeliten in Anspruch. Rechter Gemeinsinn ist: die wahrhafte Liebe für die allgemeine Wohlfahrt, und der freudige Eifer zur immer wirksamern Förderung derselben unter Unterordnung alles Einzelnen, alles Persönlichen dem Gemeinen. Eine solche Fähigkeit und Würdigkeit im Communal-Wesen, sowie eine solche Liebe und den Eifer für dasselbe findet man überall eher in der Klasse der wohlhabenden und gebildeten, oder auch nicht begüterten, doch würdigen und kenntnißreichen, als der unbemittelten und ungebildeten Israeliten. Letztere besitzen gewöhnlich gar keine, oder nur äußerst sparsame Kenntnisse von den Bedürfnissen der Gemeine und deren Instituten; es fehlt ihnen an allen festen und entschiedenen Ansichten, sie haben keine Einsicht von Maßregeln, welche über die gewöhnlichen Beziehungen hinausgehen, haben entweder keine Zeit oder keinen Sinn und keine Lust zum Nachdenken und Discutiren über gemeinsame Angelegenheiten, wollen oder können nicht begreifen und ergreifen den eigenthümlichen Geist und den heilsamen Zweck des Gesetzes vom 1. Juni 1833, und daher kann eine Vertretung und Verwaltung aus ihrer Mitte nur die betrübendsten Resultate für die Gemeine gewähren. Ganz anders aber muß es um das Gemeinwesen und um die entscheidenden Lebensfragen ,der Gemeine stehen, wenn solche Männer — an denen es wol keiner israelitischen Gemeine im Großherzogthume fehlen wird — aus ihrer Mitte zu gesetzmäßigen Organen ihres Gemeinwillens gewählt werden, denen das gemeinsame Wohl wahrhaft am Herzen liegt, die ihre Ehre und Freude daran setzen, den geistigen und materiellen Zustand der Corporation zu bessern, denen es lediglich um Wahrheit und ihre Verwirklichung im gesellschaftlichen Leben zu thun ist; die sich nicht feindselig befehden, vielmehr ruhigen Sinnes Alles, was zu Haß und Zwiespalt führt, entfernen, mit Offenheit — das beste Gewand der Wahrheit, und ihr würdigster Empfehlungsbrief — sich gegenseitig ihre Wünsche, An- und Absichten über die Besserung des Gemeinwesens in allen Fugen, sowie über die Hinwegräumung von Mängeln und Fehlern, die hier und dort dessen voller Entwickelung im Wege stehen, redlich mitthellen, und frei und unpartheiisch austauschen; die sich wohlwollend und vertrauend über alle gemeinsamen Angelegenheiten berathen; besonnen und vorurtheilsfrei alle Aeußerungen und Meinungen prüfen, mit Einsicht und Muth dem Eigennutz, der Selbstsucht und der Engherzigkeit kräftig entgegentreten, die ein offnes Ohr und eine offne Hand für jegliche heilsame Verbesserung haben, sich willig jedem großen Zwecke anschließen, nichts angelegentlicher, als die Wohlfahrt der Gemeine in allen Beziehungen wünschen, zum gedeihlichen Erfolge derselben in wechselseitiger Eintracht Zusammenwirken, und nur das Gute und Nachahmungswerthe ins Leben bringen. Es hängt sonach die Wahrung und Förderung der einflußreichsten Interessen der Gemeine zu ihrem Heile, und somit die richtige Anwendung und Aussührung des Gesetzes vom 1. Juni 1833, das dieses Heil bedingt, lediglich von würdiger Vertretung und Verwaltung derselben ab, deren Wahl aber nicht das Resultat der Machinationen von Partheigängern, sondern des freien Ausdrucks der öffentlichen Meinung sein, und letzteres wiederum nur dann statt finden kann, wenn die Quelle verstopft wird, aus der jene Machinationen und Factionen entspringen, die ihren Grund finden in der zu weit ausgedehnten Stimmberechtigung und Wählbarkeit, sowie in der bestehenden Wahlreform und demWahlversahren, welches dem Wählrecrutiren zu sehr allen Vorschub leistet. Das angehängte, mit den nöthig geschienenen Erläuterungen versehene Wahlproject für die israelitische Gemeinde zu Posen, das sehr leicht von jeder israelitischen Corporation im Großherzogthume

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