Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 24 (13.6.1840)
- Date
- 1840-06-13
- Page
- Seite 340 (sequence 4)
- Language
- German
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340 Krone zugestandenen Vorth eilen nach Kolonien ab, um dorten sich dem Ackerbau zu widmen. Warschau, 24. Mai. Durck eine Kaiserliche Verordnung vom 28. v. M. ist dem Präsidenten des besonderen Kuratoriums des hiesigen jüdischen Hospitals, Jakob Epstein, ehemaligem Offizier der Polnischen Armee, mit Rücksicht auf dessen ausgezeichneten Verdienste, auf Vorstellung des Fürsten Statthalters, das erbliche Ehren-Bürgerrecht mit den daran geknüpften Privilegien, nämlich .Befreiung von allen Personal-Abgaben, von der Militair-Gonscription und von Leibesstrafen, Theilnahme an den städtischen Versammlungen und Wahlfähigkeit zu Munizipal-Aemtern, verliehen worden. Oesterreich« Preßburg, 16. Mai. Wir geben heute die wörtliche Uebersetzung der von uns dem Texte nach schon gegebenen Allerhöchsten Resolution: „Se. Majestät werden hinsichtlich der Befreiung der Juden von der Toleranz-Taxe den Vortrag der Reichsstände, nachdem die betreffenden Dikasterien darüber vernommen worden, in Allerhöchste Erwägung ziehen und sodann eine Allergnädigste Resolution ertheilen; es ist somit der erste §. dieses Gesetzentwurfs wegzulaffen; übrigens genehmigen Se. Majestät, daß sämmtliche im Königreich Ungarn und in den Nebenländern geborene Juden, wie auch jene, welche den Commovations-Schein nach Vorschrift erlangten und gute Sitten haben, ferner diejenigen, welche bestimmte Vor- und Zunamen führen, wie auch die Neugeborenen in ein durch ihre Religions-Diener zu führendes Matrikularbuch eingeschrieben werden, und hinsichtlich der Erwerbmittel durch den Ackerbau und Professionen — ohne jene Vorrechte dahin zu rechnen, welche die schon bestehenden Gesetze und Privilegien gewähren — dermalen nachstehende Begünstigungen gesetzlich genießen sollen: die Juden dürfen, mit Ausnahme der Königl. Bergstädte (38. Art. 1791) und solcher anderen Orte, von denen sie nach altherkömmlichem Gebrauche, des Bergbaues und der Metall-Manipulation wegen, ausgeschlossen sind, im ganzen Königreich und in den Nebenländern überall wohnen, auch adelige Güter in Pacht nehmen, jedoch die Nutznießung der Urbarial-Ansässigkeiten nicht ankaufen. Was die Erlaubniß des freien Ankaufs städtischer Gründe anbelangt, so wird Allergnädigst gestattet, daß dieser Gebrauch in jenen Städten, wo er bisher üblich war, nunmehr gesetzlich bestimmt werde: ob aber diese Begünstigung auch in anderen Städten zu gestatten sei, behalten sich Se. Majestät vor, nach den Meinungs-Aeußerungen der Dikasterien in jedem besonderen Falle nach gerechter und billiger Weise zu - entscheiden. Auch dürfen die Juden unter den sonst üblichen Bedingnissen Fabriken errichten, schicklichen Handelsverkehr und Handwerke auf eigene Faust oder mit Gehülfen treiben und Lehrjungen darin unterrichten. Auch können sie jene Wissenschaften und Künste, welche sie bisher ausübten, auch ferner betreiben. Alle Zeugnisse, und überhaupt alle Vertrage sind sie übrigens verpflichtet, in einer landesüblichen Sprache auszustellen. Hinsichtlich der Aufnahme fremder Juden hat die Königl. Statthalterei die vorgeschriebenen Vorsichtsmaßregeln und die damit im Einklänge stehenden Verfügungen des Gesetzentwurfs im §. 5 überall streng zu beobachten und zu überwachen. Jene Juden also, die ohne Paß umherstreifen, sind ohne Ausnahme in ihre Heimath abzuschieben. Schließlich soll der Gesetzartikel „von den Israeliten" überschrieben werden." Aus Galizien, 15. Mai. (Privatmitth.) Ich überwache Ihnen hiermit ein, meines Wissens bis lang unbekanntes, für die jüdische Geschichte äußerst wichtiges Dokument, das mir von einem meiner liebsten Freunde, einem edelherzigen, gebildeten Mann, zugesandt, und für dessen Authenricitat Bürge geleistet wurde, und werden Sie auch einigen paffenden einschlagenden Bemerkungen gefälligst Aufnahme gönnen wollen. Ist das Auffinden und Veröffentlichen alter, der Vergessenheit übergebenen Dokumente an und für sich schon verdienstlich und wichtig genug zur Aufhellung mancher sonst dunkeln Parthien in der Geschichte, wie zur Kenntnißnahme des damaligen Zeitgeistes; so gewinnen sie noch bedeutend an Wichtigkeit, wenn selbe, dem Mittelalter angehörend, einen Beitrag zu den Verkehrtheiten dieses finstern Zeitalters liefern, wo das'Martern und Verfolgen Andersgläubiger als eine gottgefällige That erachtet wurde, um so mehr: wenn man zugleich die traurige Bemerkung macht, wie die Gegenwart mit all ihrer weit und breit ausposaunten Civilisation und Humanität nicht vermochte, die damals schnöderweise geschlagene