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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-06-06 · Heft 23 (6.6.1840) · p. Seite 327

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 23 (6.6.1840)
Date
1840-06-06
Page
Seite 327 (sequence 3)
Language
German
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527 französischen Israeliten, Namens Wormser, der Geschäfte halber nach Dresden gekommen, dort aber ausgerviesen worden war, nach Maaßgabe der dortigen Gesetzgebung, wonach ein auswärtiger Israelit ohne besondere obrigkeitliche Erlaubniß sich dort nicht aufhalten darf. Wormser beklagte sich beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten über die in seiner Person einem französischen Bürger zugefügte Beleidigung; Hr. Thiers hat ihn aber abschläglich beschieden, indem man in Sachsen nur das dort gegen alle Israeliten bestehende Gesetz auf ihn angewendet habe. Nunmehr hat er sich mit einer Bittschrift an die Deputirtenkammer gewendet. Die linke Seite ist sehr geneigt, die Bittschrift an das Ministerium zu verweisen-, um dieses zu nöthigen, vom Auslande zu verlangen, daß es auf französische Bürger keine Distinctionen anwende, die in Frankreich nicht bestehen. Deutschland. Worms, 12. Mai. (Franks. Journ.) Für die Reorganisation der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Worms ist ein bedeutender Schritt geschehen, und zwar in Folge der thätigen Bemühungen des großherzoglichen Kreisrathes Herrn Städel, welcher auf seinen höchsten Ortes erstatteten Vortrag zum ferneren Handeln in dieser Sache ermächtiget wurde. Aus seinem desfallsigen unterm I. Mai erlassenen Ausschreiben ersieht man zur Genüge, daß die große Mehrzahl der israelitischen Religionsgemeinden als solche sich in einem wenig erfreulichen Zustande befanden. Die Zahl dieser Gemeinden war, im Verhältniß zu der Menge ihrer Mitglieder und der Größe ihrer Mittel, viel zu groß, als daß die meisten unter ihnen eine den Bedürfnissen des religiösen Kultus entsprechende Einrichtung hätten erhalten können. Es fehlte daher meist an Synagogen, hinreichend dotirten Religionslehrerstellen und andern unentbehrlichen Hülfsmitteln. Nur durch bie. Vergrößerung der Gemeinden und die Concentrirung ihrer finanziellen Mittel konnte diesem immer fühlbarer werdenden Uebclstande abgeholfen werden. Hiernach sind nun sämmtliche israelitische Bewohner des Kreises Worms zu den fünf Hauptgemeinden Worms, j Monsheim, Westhofen, Mettenheim und Osthofen vereiniget worden. Der in Worms angestellte Rabbine wird zur Hälfte von der dasigen Gemeinde, zur andern Hälfte aber von den vier Landgemeinden be- ' soldet. Eine jede der fünf Gemeinden hat aus ihren Mitteln einen tüchtigen Religionslehrer zu besolden. Auch soll an jedem Hauptorte eine geräumige Synagoge erbaut werden. Kaiserslautern, 15. Mai. (Prioaimitth.) Unter vielen Beweisen der Toleranz können wir als nachahmungswürdiges Beispiel von humaner iznd philanthropischer Gesinnung der Stadt Kaiserslautern Folgendes aufstellen. Die isr. Gemeinde daselbst, welche früher nur aus wenigen Familien bestand, ist seit einigen Jahren zu einer nicht unbedeutenden Gemeinde herangewachsen, und daher entschloß sie sich vor zwei Jahren eine eigene öffentliche, von der kgl. Regierung anerkannte Religion» - und Elementar- Schule zu bilden, wo sie den jährlichen Gehalt des Lehrers mit 200 fl., so wie die Heizung und die Miethe des Locals aus ihren eigenen Mitteln bestritt. Auf das Ansuchen des dortigen Bezirks-Rabbinen wurde im vorigen Jahre von dem löblichen Stadtrathe alljährlich drei Klafter Holz zur Heizung des Schullocals, und in diesem Jahre ein jährlicher Beitrag von 25 fl. zum Miethzinse desselben, und dem mit gebührender Treue und Liebe seinem Lehramte obliegenden Lehrer Walz auf dessen Gesuch 50 fl. jährlich aus der Stadt-Gemeinde-Casse zuerkannt. Man glaubt die dankbarste Anerkennung dieses humanen Werkes des Wohllöblichen Stadtrathes und dessen achtbaren Vorstandes nicht würdiger an den Tag legen zu können, als dieses der Publicitat durch die vielgelesene Allgemeine Zeitung des Judenthums mit dem innigsten Wunsche zu übergeben, daß auch andere christliche Gemeinden diesem schönen Beispiele von Loyalität und Menschenliebe folgen, und ihren Israel. Mitbürgern, die doch in allen Staats- und Gemeindelastcn in keinem Betrachte zurückstehen, die Kosten bei der Errichtung ihrer Rcligionsschulen und die Kultusausgaben durch angemessene billige Beiträge mildern helfen, und ihnen auf dem Wege zu ihrer bürgerlichen Erhebung kräftigen Vorschub leisten mögen! Hamburg, 22. Mai. (Berichtigung. Eingesandt.) Die Unterzeichnete Verwaltungsbehörde des hiesigen neuen israelit. Tempclvereins hakt cs, dem „gewöhnlichen Hamburgischen Correspondenten dieser Blätter" gegenüber, unter ihrer Würde, sich gegen dessen Insinuationen, die Predigerwahl am Tempel betreffend (S. 245, Sp. 2), zu vertheidigen.

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