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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-05-30 · Heft 22 (30.5.1840) · p. Seite 522

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 22 (30.5.1840)
Date
1840-05-30
Page
Seite 522 (sequence 14)
Language
German
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522 welche ohne das oft im Wege Rechtens entschieden : werden mußten. Kehren wir nach Hannover zurück. , Schon im Jahre 1831 erschienen daselbst „Bestim- '■ münzen wegen des jüdischen Schulwesens." Die wesentlichsten Puncte derselben sind: „Die jüdischen Eltern und Vormünder des hiesigen Landrabbinm- Bezirks sind verbunden, ihre schulpflichtigen Kinder zum ununterbrochenen Besuche der jüdischen Schule ihres Ortes anzuhalten. — Zu diesem Unterrichte ist der Knabe vom 5. Jahre an bis zum 14., das Mädchen vom 5. bis zum 13. schulpflichtig. Wenn dieselben aber bis zu diesem Alter die nothwendigen Kenntnisse nicht erlangt haben, so müssen sie den Schulunterricht noch fortsetzen. — Der jüdische Lehrer ist nur dann zu unterrichten befugt, wenn er 1) Zeugnisse über seinen frühern unbescholtenen Lebenswandel beigebracht; 2) insofern er Ausländer ist, die erforderliche Genehmigung der hohen König!. Landdrostei erhalten und 3) mittelst einer Prüfung des Landrabbinen seine Tüchtigkeit nachgewiestn hat'. — Der Lehrer darf neben dem Cchullehrergeschafte weder Handel, noch sonst ein bürgerliches Gewerbe treiben" u. s. w. Der H 12. enthalt die Vorschrift der Unterrichtsgegcnstande mit Feststellung der dabei anzuwendenden Schulbücher. Dieser letztere Umstand ist, wie ich glaube, an andern Orten noch nicht genug beachtet worden, obgleich er wegen der daraus entspringenden Uebereinstimmung sowol, als auch vornehmlich um Mißgriffe von Seiten des Lehrers zu verhüten, nicht unwichtig ist. Der dritte Abschnitt der „Bestimmungen" spricht von der Disciplin, der äußern Einrichtung der Schule und der Jnspection der Vorsteher. Der vierte endlich stellt die Rechte des Lehrers fest. Manche der darin getroffenen Anordnungen mußten jedoch leider bis jetzt noch pur stesiclona bleiben. Dahin gehört besonders die Scheidung des Lehramts von der Schachtersunction, welche überall nur in großem Gemeinden zu bewerkstelligen war, während solche, die 4 oder 5 Mitglieder zählen, und deren giebt es sehr viele, schon hoch genug durch die Erhaltung eines fähigen Subjectes besteuert sind. Dessen ungeachtet hat sich seitdem der Religionsunterricht im Ganzen sehr gehoben, in vielen großem und kleinern Orten wurden öffentliche Consirmationen erngefuhrt und in Hannover selbst entstand eine regelmäßige und wol eingerichtete Religionsschule, an welcher ein talentvoller Lehrer, Herr Frensdorf, angestellt ist. Für die Hebung des Gottesdienstes erfolgte hieri aus einige Jahre spater eine allgemeine Synagogeni ordnung, welche, wenn auch keine Grundreform bezweckend, doch Ruhe und Feierlichkeit herzustellen und zu erhalten geeignet ist. Der Verkauf der Miz- . wot hörte auf, die Misckeberach - Toaste verschwanden wenigstens zum Theil und manche andre Unordnung, welche die Gewohnheit geheiligt hatte, wurde beseitigt. Die Vorsteher sind berechtigt, in Contraventionsfällen Geldstrafen zu erkennen, welche nach Bestätigung des Landrabbinen von den Ortsobrigkeiten eingezogen werden. Schließlich noch ein Wort über die Stimmung des Volkes gegen die Juden, welche fast überall weit besser ist, als man es vermöge der Stellung Letzterer erwarten sollte. Der gebildete Jude wird geachtet und gewöhnlich gern in die christlichen Zirkel und Gesellschaften ausgenommen. Der Kaufmann genießt des besten Zutrauens, bei dem jüdischen Handwerker, wenn er seinem Geschäfte gewachsen ist, laßt man gern arbeiten, und den jüdischen Lehrern vertrauen häufig christliche Eltern ihre Kinder zum Unterrichte und zur Erziehung an. Ich renne zahlreiche Beispiele, wo Inden zu Curatoren und Bevollmächtigten von Christen erwählt wurden, und könnte Ihnen sogar einen Fall nennen, wo sich ein Christ mit seinem ganzen Vermögen für einen unsrer Glaubenöverwandtcn verbürgt hat, um ihn in seinem Wohnorte zu erhalten. Dagegen macht sich der Jude aber auch selten dieses Vertrauens unwürdig, und selbst der wenig Gebildete und auf den Kleinhandel hingewiei'ene besitzt in der Regel einen lobenswerthen Fond von Geradheit in seiner Handlungsweise und setzt seinen Ruhm darin, Vertrauen zu besitzen und es zu rechtfertigen. Aphorismen ans dem Leben des In-enthums. (Fortsetzung.) Unter allen neueren Menschen sind mir Sie Juden die verächtlichsten, welche in namenloser Arro-

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