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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-05-16 · Heft 20 (16.5.1840) · p. Seite 287

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 20 (16.5.1840)
Date
1840-05-16
Page
Seite 287 (sequence 11)
Language
German
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287 die Thüre gesprengt, die Möbeln zerschlagen und Alles was in den Zimmern war, ruinirt. — Zum Glücke besorgten die Nachbaren, daß die-Wuth könnte in Feueranlegung ausarten, deshalb holte man schnell die Polizei herbei, der es auch sogleich, gelang, die Rotte auseinander zu sprengen, und so den Hausbewohnern wieder Ruhe und Friede zu verschaffen. — Da das Ausreißen der Judenbarte schon viel früher dariials hier zu Lande gang und gebe war, und daher fast keine Marktszeit verging, wo nicht derlei empörende Auftritte vorfielen, so erging schon im Jahre 1783 unterm 28. April No. 380 an die Landesgerichtsbarkeiten eine königl. ung. Statthalterei- Verordnung, wonach dieser Unfug streng verpönt wurde. Unterm 20. November desselben Jahres wurde von Seiten der nun erwähnten obersten Landesstelle, dem Warasdiner Magistrate No. 1056 anbefohlen, eine allgemeine Negulirung jener Juden vorzunehmen, die da in Hinkunft cinwandern sollten, und diese Regulirung genau zu beachten, wobei zugleich ausdrücklich bedeutet wurde: Religionshaß sorgfältig zu vermeiden, und wo er dennoch gehegt würde, ihn strengstens zu ahnden. Die ruchlose Thal der obigen Studenten wurde daher auch strenge geahndet. Viele wurden zum Militär genommen, und viele ausgestoßen, und so wurde dem zügellosen Hasse einigermaßen Damm gesetzt. — Desungeachtet brachen ähnliche Auftritte zu wiederholten Malen aus, und der Verfolgungsgeist ließ mehre Jahrzehnde nicht nach, und sollen wir offen sein, zeigen sich noch jetzt hier und da Spuren desselben. — Um aber derlei Gewaltthaten ein für alle Mal Einhalt zu thun, so nahm im Jahre 1786 das Warasdiner Comitat im Einvernehmen des Stadtmagistrates alles Vermögen Moses Jacobsohns auf, und berichtete hierüber, so wie über dessen Erwerbsart an die Hochlöbl. königl. ungar. Statthalterei,, worauf erst eine vollständige Einsiedlungs-Befugniß ihm zu Theil wurde. Ein Ergcbniß, welches um so erfreulicher sein mußte, da das von Weiland Joseph II. im Jahre 1781 eingeführte Toleranzsyftem Hierlandes noch immer nicht feste Wurzel fassen konnte. — Da aber alle diese Maßregeln noch immer nicht den erwünschten Erfolg herbeiführten, so wußte sich der kluge Jacobsohn Ruhe und Frieden zu — erkaufen, indem er die Studenten und Consorten mit Geld zu Papier, Büchern und dergl. beschenkte, und verschaffte so der Duldsamkeit immer mehr Eingang. — Unterdessen wanderten immer nach und nach mehre, ebenfalls sehr achtbare Familien ein, so daß die Zahl derselben im zehnten Dezennium des vorigen, und im ersten dieses Jahrhunderts bis auf '28 herangewachsen war. In den Jahren 1800 bis 1809 in welchen Croatien, wie so viele andere Länder, durch den französischen Krieg mit großen Leiden heimgesucht wurde, trugen auch sie, gleich den andern Einwohnern, alle Lasten. Große Durch - und Rückmärsche belästigten und beunruhigten fast täglich das Land. — Auch hatte man außer diesen Beschwerden noch viele sonstige Unannehmlichkeiten und Gefahren zu erdulden. So z. B. wurden — 1805 — die gesunden Soldaten aus- und die kranken einquartirt, wodurch viele epidemische Krankheiten entstanden, und die Sterblichkeit hierdurch so groß geworden, daß man wagenvoll hingerafftes Militär und Civil' ins Freie zur Beerdigung hinausfüyrte. Desungeachtet zogen sich die Juden bei dieser augenscheinlichen Lebensgefahr nicht zurück; vielmehr zeichneten sie sich bei dieser Gelegenheit, namentlich aber die Warasdiner Juden, besonders aus. Sie zeigten nur Sinn für Pflege der leidenden Menschheit, und thätige Liebe für das damals sehr zerrüttete Vaterland, und legten sodurch dem Lande, das sie erst vor kurzem ausgenommen, so manchen schönen Beweis ihrer, edlen guten Herzen und ihrer warmen Vaterlandsliebe. Abermals ein Beispiel, daß es dem Juden an liebendem Sinn für König und Vaterland nichts fehlt! — Dies edle Benehmen wurde aber auch vom hiesigen Löbl. Magistrate dankbar anerkannt, indem er im Friedensjahre 1811 den 28 Familien ein Ansiedlungsdekret ertheilte, das dahin lautet: daß sie und ihre Nachkommen nie aus Warasdin verwiesen werden sollen, und mit welchem man ihnen auch mehre Vorrechte einräumte. Diese Begünstung erregte aber auch sogleich den Neid beim hierortigen Handelsstande. Die hiesigen Juden hatten nun einen harten Kampf mit ihm zu bestehen, so daß sie an Sr. Maj. den Kaiser, weiland Franzi., deshalb rekurriren mußten, und siel das Recht, wie zu erwarten war, zu Gunsten der Gerechten, der Juden, aus, und so zwar, daß sie nur noch in ihren erlangten Gerechtsamen mehr verfestigt wurden.

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