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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-05-16 · Heft 20 (16.5.1840) · p. Seite 280

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 20 (16.5.1840)
Date
1840-05-16
Page
Seite 280 (sequence 4)
Language
German
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280 um ihn dem Oberrabbilien, zu überliefern, sagen Sie's offen, wenn Sie sich das Leben retten wollen." Ihre Absicht war, unfern Nabbinen und die ganze Gemeinde mit in die Klage zu verwickeln. Dennoch bat der unglückliche Jude mitten in seinen Strafen, um den Tod, und man crwrederte ihm immer mit der Ermahnung, sein vermeintliches Verbrechen cinzugcstehen. Ueberwaltigt. von Qualen, die ein mensch. sicher Körper nicht ertragen kann, ließ sich das Opfer Verleumdungen gegen mehrere Juden entlocken, von denen die Meisten schon seit einiger Zeit von Nhodus abwesend waren; man ließ diejenigen verhaften, die man finden konnte, man nahm sie auch zum Verhör, um sie zum Geständnis; zu bringen, daß sie das Kind dem Oberrabbinen und den Vorstehern überliefert hätten. Sieben Personen sind in Todesgefahr in Folge der Qualen. Zum größten Unglück hat man den Ghetto geschlossen, und ihn dermaßen mit Wachen besetzt, daß Niemand heraus kann, und das Schicksal der Gefangenen erfahren. Ein Umstand, den ich Ihnen mitzutheilen für Pflicht halte, ist, daß wahrend der Zeit, da kein Christ, nämlich ein griechischer, nicht in die Straße der Juden kommen kann, gehen sie immer um den Ghetto einher, um verstvhlenerweise einen türkischen oder griechischen Cadaver in irgend einen Hof werfen zu können, und ihn von der Negierung herausnehmen zu lassen, um ihre Verleumdung besser begründen zu können. So ist das Unglück, das uns allen Muth benimmt; man hat uns auch die Gnade versagt, eine Bittschrift dem Pascha überreichen zu können. Wahrend drei Tage hat man uns jede Nahrung für unsere cingeschlvssenen Familien versagt, und nur mit großer Mühe, ist uns Die Gnade zu Thcil geworden, für einen hohen Preis gesalzene Fische und schwarzes Brot zu erhalten. Was wir durch die Vermittelung der Europäer, die mit dem Pascha in Verbindung stehen, haben erfahren können, ist, daß er nichts weiß von dem, was man uns hat leiden lassen, sondern daß alles von dem Adjudanten des Pascha ausgcht, der mit den Eonsulen einverstanden Äst. Der österreichische Consul, der uns anfangs hat vertheidigen wollen, sah sich zuletzt genöthigt, dem Beispiel der Andern zu folgen." j Das Journal des DöbatS schließt mit der Be-; merkung: „Es ist nicht genug zu wünschen, daß! jene Norurtheile, die unser Jahrhundert entehren,! ausgerottet werden. Es ist Pflicht der Presse, der-! gleichen Ungerechtigkeiten nachdrücklich zu vcrdam- ■ men; es ist Pflicht einer jeden christlichen und civili- I sirten Regierung, dazu mitzuwirken, daß sie beseitigt > werden und nicht wieder Vorkommen. Wir wissen, > daß die Oesterreichische Regierung ihrem Konsul in Alexandrien und ihrem Botschafter in Konstantinopel bereits die bestimmtesten Vorschriften ertheilt hat, Oesterreichs jüdische Unterthanen zu schützen und mit Nachdruck bei den oberen Behörden auf Ucberwachung der von den Unter-Beamten ergriffenen Maßregeln zu bestehen. Wir hoffen, daß auch die Französische Regierung bei dieser Veranlassung ihren Einfluß geltend machen wird. Es handelt sich nicht! bloß darum, Europäischen Unterthanen, sondern •’ vorzugsweise der Gerechtigkeit Achtung zu verschaffen, j und da Europa als politische Macht im Orient eini schreitet, so wäre es gut, daß es dies auch als civi-! lisirte Macht thäte."! Das in Smyrna erscheinende Echo de l'Orient | vom 4. April enthält in Bezug auf die bekannten; Ereignisse in Damaskus folgendes Schreiben eines! seiner Abonnenten aus Konstantinopel vom 41. März:! „Herr Redakteur! Ich wollte Ihnen eben ein Schrei- I* ben aus Bairut über das Benehmen der dortigen! Lokal'-Behöroen gegen die unglücklichen Israeliten,! ein Benehmen, das sich auf eine ungerechter Weise l über eine ganze Nation ohne allen Beweis verhängte i Anklage gründet, mittheilen, als ich Ihr schätzbares! Journal vom 28. März erhielt, worin sehr vernünftig nach den Grundsätzen einer gesunden Moral entwickelt wird, wie sehr man sich in Acht nehmen müsse, ein Urtheil freventlich auszusprechen, welches die lheuersten Interessen der Menschheit gefährden kann. — Und ist es nicht wahr, daß selbst unter der Voraussetzung der Schuld der Angeklagten das von einem oder mehreren Individuen vergossene Blut nicht auf das Volk zurückfallen kann, dem diese Individuen angehören? — Ein jeder Mensch, welches auch fein Rang, fein Vaterland oder feine Religion sein mögen, kann ohne Zweifel Verbrechen gegen den Staat oder seine Angehörigen begehen; aber muß man deshalb die Unschuldigen bestrafen, um die Schuldigen zu finden? Und doch ist man zu

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