Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 20 (16.5.1840)
- Date
- 1840-05-16
- Page
- Seite 279 (sequence 3)
- Language
- German
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279 und daß die Theologen sie als unzulässig entschieden hätten; übrigens sei es unbillig, eine solche Tyrannei auszuüben, in Folge eines Geständnisses, das ein Angeklagter mitten in seiner Tortur abgelegt hat. Der Pascha ließ ibn so lange schlagen, bis er unter den Stockhieben den Geist aufgab. Der Pascha begab sich hierauf persönlich auf die Stellen, mit 600 Mann, und ließ die Häuser der angcklagten Juden niederreißen, um die Cadavcr zu finden; da er aber nichts entdecken konnte, ließ er sie von der Zwangs-Abtheilung in den Regierungspallast schleppen der in der Nähe einer Cloake steht, in die sie hineingeworsen wurden. Da sie diese Strafen nicht mehr ertragen konnten, zogen sie den? Tod vor, und erkannten die Verleumdung als j wahr an. i Der Stadthalter fragte sie, wo sie das Blut der! Mörder hingesetzt hatten, worauf einer von ihnen! erwiederte, er habe cs in einer Flasche dem Moses! Abalesia zur Bewahrung übergeben. Dieser behaup-! tete das Gegentheil, nachdem er aber 100 Stockhiebe bekommen hatte, ohne das Verbrechen einzugestehen, ließ man ihm unerträgliche Qualen auflegen, die ihn zu der Aussage nöthigten, daß er das Blut und die Flasche in einen Schrank gestellt habe. Der Gouverneur befahl hierauf, daß er von 4 Mann auf den Schultern getragen werde, (seine Füße ertrugen ihn nicht mehr) damit er selbst den Schrank öffne. Aber als er ihn geöffnet hatte, sah man nichts darin als eine Summe Geldes ... Und als der Stadthalter ihn fragte, wohin er das Gefäß gesetzt habe, erwiederte Abalasia, er habe ihm das Gold gezeigt, um sich aus dieser Verleumdung zu retten. Man legte den Leidenden wieder auf die Tortur, so daß man ihn zwang, Türke zu werden, damit er sein Leben rette. So machte man es mit den Andern; und schon dauert dies einen Monat. Ein Astrolog erklärte, er habe entdeckt, daß die Angeklagten den Priester ermordet haben, und daß die Diener getödtet-worden seien von Raphael Farko, Nathan Levi, Aaron Levi, Mardokai Tarki und Aarhes di Listone, und man hat sogleich die beiden Erstern eingesperrt, die Andern hatten die Flucht ergriffen. Seht also, liebe Freunde, wie die Gerechtigkeit hier waltet. Der Banquier Nekri hat endlich den Jslamismus angenommen, da er die Strafen nicht mehr ertragen konnte." Wir wollen schließen, bemerkt der Redakt. des Journal des Döb., mit der Darlegung des letzten Beweises, der den vollkommnen Charakter der Glaubwürdigkeit hat. Es ist ein an die jüdische Gemeinde von Constantinopel von der Gemeinde zu Rhodus gerichtetes Schreiben, die in diesem Augenblick wie die damasker Gemeinde sich in dem Falle einer Mordanklage befindet. Abschrift eines Originalbriefes, den die Gemeinde zu Rhodus an die von Constantinopel und an den Oberrabbinen gerichtet hat. Wir beeilen uns, Sie von der traurigen Lage in Kenntniß zu setzen, in der sich unsere Gemeinde befindet, in Folge einer Verleumdung, deren Opfer sie ist. Es ist folgender Umstand: Ein griechisches zehnjähriges Kind, der Sohn eines Bauern, erhenkte sich, wie man sagt, vor einigen Tagen, und die Christen klagten uns seiner Ermordung an. Die europäischen Consuln versammelten sich, um Aufschluß über die Sache sich zu verschaffen, und begaben sich alle, mit Ausnahme des österreichischen Consuls, zum Pascha, mit dem Verlangen, daß man ihnen den Prozeß übergebe, was man ihnen bewilligte. Demzufolge, ließen sie vor sich zwei griechische Frauen aus der Umgegend der Stadt erscheinen, die aussagten, daß Juden Dienstag aus den Dörfern sich in die Stadt begeben hätten, und daß dem einen von ihnen ein griechisches Kind folgte. Die Consulen ließen sogleich den Juden verkommen, und fragten ihn aus. Er erwiederte, er werde durch Zeugen beweisen, daß er Dienstag in seinem Dorfe war, und daß er nur Mittwoch nach der Stadt gekommen sei. Er setzte zugleich hinzu, daß wenn selbst das Kind zu gleicher Zeit mit den Juden in die Stadt gekommen wäre, so könnte dies nichts gegen sie aussagen, weil sie sich auf dem öffentlichen Wege befanden/ Diese Gründe wurden jedoch von den Consulen verworfen. Der Angeklagte wurde in Ketten gelegt, und man ließ ihn unerhörte Strafen erleiden. Man gab ihm Stockhiebe, man durchbohrte ihm die Nasenlöcher mit einem Drath, man legte ihm brennendes Holz auf das Gehirn, und einen sehr schweren Stein auf das Herz, Qualen, die das Opfer aufs äußerste brachten. Zugleich wollte man ihn zu Geständnissen zwingen, und man sagte ihm: wenn Sie den Griechischen Knaben haben stehlen wollen, nur