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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-05-09 · Heft 19 (9.5.1840) · p. Seite 275

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 19 (9.5.1840)
Date
1840-05-09
Page
Seite 275 (sequence 11)
Language
German
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273 die Juden Christen Bluth haben, damit Sie nicht stincken, andere 2) zu Ihren OsterKuchen und Oster- Wein, 3) andere zu stillung des Blutes in der Beschneidung, 4) zu Bestreichung derer Hände des Priesterlichen Seegens, 5) andere zu Einseegnung Verlobter, 0) andere zu Bestreichung derer sterbenden, denen man zugleich die Worte in die Ohren schreye: Wenn Jrsus der Wahre Messias ist, so foU das Bluth dieses unschuldigen Christen, der auff seinen Heyland gestorben ist, Dir gedeyen zum Ewigen Leben, 7) noch andere zur Beförderung der Gebührt, 6) andere zu Curirung heimlicher Krankheiten, und 9) noch andere zu Bereitung gewißer Liebes Tranke. Es fallt aber nicht nur der Unterscheidt in diesen Fürgeben klährlich in die Augen, sondern auch die Nichtigkeit desselben. Denn so viel das erste betrifft, so ist weder erweißlich, daß denen Juden ein besonderer Geruch für andere Menschen anhange, noch daß derselbe durch Bluth, welches weder Fließend, noch Trocken einigen Geruch hat, geendert werden könne. Das 2. 3. 4. 5. Fürgeben ist gantz uhsunle. Denn diese Heilige Handlungen würde das Menschen Bluth verunreinigen, wovon bald ein mehres zu gedenken seyn wird. Das öte Fürgeben Bon Bestreichung der sterbenden stehet gar nicht mit dem Glauben der Juden, die das Bludt eines ermordeten Ehristen Kindes nimmermehr, am allerwenigsten aber in Ansehung des Bluthes Ehristi als eine Versöhnung ansehen können; Das 7te Fürgeben von deßen gebrauch in Kindes Nöhten Beruhet Bloß auff eines absalligen Juden, Rahmens Umizens Bericht, der nach seiner Unwißenheit und Boßheit viel andere offenbare kabeln sjmrgiret; 8) die heimlichen und unheilbaren Krankheiten derer Juden, zu denen das Ehristen Bluth dienen soll, sind abermahl unenveißlich und haben Keinen Grund, alß ein sehr Albernes Büchlein mit dem mann sich tragt, darinnen die Besondere Krankheit eines jeden Stammes Beschrieben worden, da doch bekandter Maßen der Unterscheid derer Stämme Israel langst verlohren gegangen. 9) Kann sonst nach der Meinung derer, die ja noch von philtiis respectivis etwas halten, kein Bluth zu Liebes Tranken dienen, als von der Persohn, gegen welche Liebe erwecket werden soll, und ist nicht abzusehen, was für Liebe die Juden mit Christen Kinder Bluthe anrichten wollen, daß also Unwahrheit und Eitelkeit an allen seiten bey allen diesen vorgeben hervorgucket. III. Kommen Wir nun aber auff die fnndamenta und Grund Gesetze des Jüdischen Glaubens, so kann derselbe dergleichen Gebrauch des Bludtes von ermordeten Kindern und daher attondirte ermordtung dererselben keinesweges vertragen; Anfangs ist bekandt, mit was vor Strenge die Juden über das Gesetze von reiner und Unreiner Speise halten und was sie über sich gehen laßen, ehe sie nur e. g. Schweinen Fleisch eßen. Nun aber ist Bluth überhaupt, und umb so vielmehr Menschen Bluth unter denen verbotenen Mpeisen Lev. 17. Ja es wird solches sogar unter ^enen Mosaischen Geboten, welche bey denen Juden in noch höherer Achtung sind,. Verboten Gen. 9. v. 4 und kann also von keinen Juden, es sey nun zur speyse oder zur Artzeney' genoßen werden. Ich kann nicht Umgang nehmen die Worte des Thomne an den König Alplionsum aus dem Jüdischen Schern Jehuiia anhero zu wiederholen, Siehe wir haben gesehen, daß ein Jude kein Bluot ißet, von allen, was da lebet; Ja Sie haben auch Verbotyen, das Bluth von denen Fischen zu trincken, von welchen die Talminiisten doch sagen, daß es nicht Bluth genennet werde, und ist daßelbe bei ihnen sehr verachtet und eckelich, dieweil ein Jude nicht daran gewöhnet ist, wiewohl er stehet, daß viel Bolcker das Blud eßen, wie vielmehr wird er dann vor dem Bluthe der Menschen einen Abscheu haben, da er keinen Menschen gesehen hat, welcher daßelbe eße; der König kann auch solches daran sehen, daß wenn ein Jude von einer Leber (oder einer Sache die hart zu beißen ist) isset und ihm auß den Jahnen oder seinem Zahnfleisch Bluth gehet, so wird er selbiges nicht eßen, biß-daß er es abgeschabet hat. Nun ist bekandt, daß der Mensch an andern Leuthe Bluth einen größer» Ekel hat, alß an seinem Eigenen Bluthe abscheu habe, dieweil Er daßelbe nicht gewöhnet ist, Ja es wird das Blut eßen von ihnen so sorgfältig vermieden, daß Sie nach Ihren Talniml nicht einmal ein Ey, in dem Rothes Blut Aederlein zeiget, noch ein Thier, so von einem Raubvogel ertöbtet oder sonst nicht recht geschlachtet worden, genießen dürffen, auß Beysorge, es möchte sich etwas von Blute in selben verhalten haben; Ja es ist nicht nur das eßen, sondern das anrühren des Blutes eines entseelten Menschen ver- 1 boten, und wird zur höchsten Unreinigkeit gerechnet. ' Wir haben davon das Gesetze Num. 19, nach wel^

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