Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 19 (9.5.1840)
- Date
- 1840-05-09
- Page
- Seite 276 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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276 chen das Anrühren alles deßen, was von einem Lobten Cörpcr ist, unrein machet, Dahero Sie selbst das Bludt ihrer Märtyrer nicht leiden, sondern es, wo es etwa hingespritzet, Abwaschen, Kratzen und Verscharren; Wie genau nehmen Sie aber nicht die Gesetze der Reinigung, sonderlich bey Ihren Heiligthümern, dergleichen vornehmlich das Pascha und die Beschneidung sind, in acht, und wie ungeräumt ist das Fürgeben, daß Sie bei denenselben sich des Christen Bluths bedienen sotten; Wolte mann aber endlich darauff fallen, daß dik Juden zwar micht eben eine Nothwendigkeit ihrer 'Religion und Aberglaubens halber und zu einigen des bisher angeführten Nutzen, ChristenKinder zu schlachten, wohl aber auß verbitterten Haß gegen die Christen und ihren Glauben, aus welchen Sie, umb solchen Glauben zu spotten, Christen Kinder an's Creutz schlagen und zu Tode Martern, wie verschiedene dahin auslauffende Historien angezogen werden, So würde sich damit die Frage, wie Sie erst oorgebracht, endern, dabey aber gleichwohl auch zu erwegen seyn, daß da denen Juden dergleichen Grausamkeit Ihre Religion nicht gebietet, noch snadiret, von selbigen auch kein Bortheil vor dieselbe erwartet werden kann; hingegen diejenige Kutzelung, welche Sie von ihren Spott über die Christliche Religion bey einer solchen Tragödien empfinden könten, die Gefahr und das ungemach, den Haß und Verfolgung ihrer Religion, welchen Sie daher zu befahren hätten, bei weiten nicht compensiren, nicht wohl glaublich sey, daß man dergleichen entsetzliche Handlungen, denen sich Vernunft und duwanilat wiedersrtzen, vornehmen sötte; Undt ich kann meines Orths nicht umbhin, den Verständigen H. öasnage am angezogenen Orte rc. 1682 beyzupflichten, wenn er saget: Er fürchte, daß auch diese vorgegebene Creutzigung junger Christenkinder in's Gemein nicht anders alß ungegründete praetexte gewesen, Könige und Völker wieder.die Ju'- den auffzubringcn und ferner rc. 1683. Es weren ihm dergleichen Historien daher sehr verdächtig, weil dieselben allezeit mit offenbahrer Grausamkeit und Ungerechtigkeit an seiten der Christen verbunden sind, die anstatt, daß Sie nur diejenigen, welche nach einer genugsahmen Gerichtlichen Untersuchung schuldig befunden werden, zur Straffe ziehen sollen, einen tnwnltuarischen Process angestellet, und schuldige und unschuldige, wenn Sie nur Juden gewesen, umbS Leben gebracht; dergleichen Aufflauff des Vvlcks mache die Sache allezeit ungewiß, alß welcher Sich auff ein ungewißes Gerichte zu erheben, und ehe es zu einer ordentlichen Untersuchung kömpt, die execution zu veruhrsachen pfleget; Wir können nicht umbhin, zu deßen Bestätigung auß Bzovij Annalibus anzuführen, was sich im Jahr 1305 zu Präge dessalls begeben; Es hatt sich ein Ruff außgebreitet, daß von denen Juden ein Christen Kind gegeißelt, und gekreutziget worden, das Bolck war dadurch in die gröste Verbitterung gesetzt worden, und Weile mann befürchtete, daß wenn des abwesenden Königs Wenceslai Zurückkunfft erwartet würde, derselbe die Sache allzureifflich überlegen und untersuchen möchte; Zumahlen da Er sich vernehmen laßen, man müße mitten in Zorn an die Barmhertzigkeit gedenken, so richtete mann ohne seine Gegenwarth zu erwarten, ein Großes Bludt Bad an und ermordete, was mann von Juden antreffen könnte, Sie mochten schuldig oder Unschuldig seyn, ohne einigen weitern Unterscheidt und Beobachtung; Zum wenigsten würde, da von einigen Juden dergleichen Boßheit vorgenommen worden, solches der gantzen Judenschafft nicht bei zu Meßen sein, als welches nach denen Priucipiis Ihrer Religion nicht unternommen worden, und Alß wie andere Verbrechen bloß an denen Thätern ohne weitere oonsequentr geahntet werden sötte. Der Gott der Wahrheit und Gerechtigkeit laße an allen Orten jeden ohne ansehen der Persohn ihr Recht wiederfahren, und richte hinwiederum die Richter auf Erden mit Barmhertzigkeit. Uhrkundlich Wir dieses unser Theologisches Zeugniß und Gutachten mit Unfern Theol. Facultät Jnsiegel bestätiget. So geschehen Leiptzig, den 8ten May Anno 1714. sh. 8.) Dechand Senior auch andere Doctores und Professores der Theologischen Facultät bei der Universität Leiptzig. Concordat haec Vidiinus in Omnibus punctis et clausulis authentico veroq. suo Originali, Id quod attestor Ego (L. 8.) (L. 8.) Johann Sigmund Tellemann Imperiali Aulhoritate Notar, publ. in ödem. Druck von 3* B» Hirschfeld.