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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-05-02 · Heft 18 (2.5.1840) · p. Seite 256

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 18 (2.5.1840)
Date
1840-05-02
Page
Seite 256 (sequence 8)
Language
German
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256 Gesetzesartikel über die Juden.' Die jüdische Religion wird in Zukunst sür eine im Lande angenommene erklärt, und hinsichtlich ihrer Gläubigen angeordnet. H. I. Die Toleranztaxe wird abgeschafft. §. 2. Die Juden werden aller bürgerlichen Rechte der übrigen Unadeligen des Landes überall unter dem Bereiche der ung. heiligen Reichskrone theilhastig gemacht. Auf dieses Nuntium der Standetafel hat die Hohe Magnatcntafel mit folgendem, den Gesetzesvorschlag der Stände modi'sicirenden Nuntium geantwortet: Die hohen Magnaten würdigen in vollem Maße jenen edlen Vorsatz, welcher in den Löbl. Ständen die Motivirung dieses Gegenstandes zur gesetzlichen Verhandlung hervorbrachte, und auch sie selbst nähren den sehnlichsten Wunsch in ihrem Busen, daß die jüdische Nation durch die vorthcilhastere Begründung ihrer bürgerlichen Verhältnisse, an die Landes Constitution und öffentlichen Staat mit engeren Banden gefesselt werde; da jedoch, um dieses wie immer heilsame Ziel zu erreichen, nur die zur stufenweisen Entwickelung dienenden Mitteln, die rathsamsten und kräftigsten wären, haben die Hohen Magnaten jetzt noch nicht für erwünscht gefunden über dies Schicksal dieser Volks - Classe in einem so ausgedehnten Sinne, wie es durch die Löbl. Stände vorgeschlagen wird — zu verfügen, und glauben, daß es für jetzt Genug sei, daß die Juden außer der ihnen ohnehin im großen Theil frcigestandenen Ausübung der sämmtlichen Wissenschaften, schönen und nützlichen Künste, dieselben ungehindert ausüben dürfen sollen; dann a) daß die Abschaffung der Toleranztare stattsinde und daß ihnen die Pachtung Adeliger Güter zugelaffcn werde, da dieß ohnehin nur in höher» Anj ordnungcn so gegründet ist, und schon unter denen Landes-Beschwerden und Postulaten sehr oft sollicitirt wurde. l>) Daß es Gesetzlich ausgesprochen werde, daß die Juden künftig hin in allen Städten und Gegenden des Landes frei wohnen können. c) In sofern sie ihrer Geschicklichkeit nach tauglich wären, soll ihre Religion zu keinem Hindernisse dienen, in denen Handwcrkszünften und Handelsgesellschaften jeder Art ausgenommen zu werden; und so wie dieses soll auch d_) das Gesetzlich festgesetzt werden, daß sie künftighin nicht allein Urbarial Sessionen, sondern auch in denen sammtlichen Königlichen Frei- oder privilegirten Städten Grundstücke frei anschassen können. — Da mit diesen Concessionen die Lage der Juden nach der Meinung der Hohen Magnaten bedeutend verbessert wäre, glauben sie die hinsichtlich ihrer etwan im reichlicheren Maße zu geschehende Anordnung der künftigen' Periode der Gesetzgebung zu überlassen. Weil indessen schon mit diesen Verfügungen die Lage der Juden in Ungarn, gegen jene der in benachbarten Provinzen um so vieles günstiger wäre, daß man mit Recht besorgen könne, daß, um diese Begünstigungen zu genießen, sich zahlreiche arme Juden hierher drängen würden; — um also die hieraus zu entspringenden möglichen schädlichen-Folgen zu beseitigen, glauben die Hohen Magnaten sür zweckmäßig, womit in der zu unterbreitenden Repräsentation die vollziehende Gewalt darauf aufmerksam gemacht werden möchte, damit in Bezug aus die ins Land einzuwandernden und sich hier ansässig zu machen wünschenden Juden vorzüglich von Seite der Jurisdictionen außer der Moralität auch darauf eine besondere Rücksicht genommen werde, daß dieselben entweder durch Besitz irgend eines Vermögens oder gewisser Professionen' und Künste Wissenschaft dem Lande nützlich sein mögen. In diesem concentriren sich die Ansichten der Hohen Magnaten über diesen Gegenstand, und bezweifeln nicht, die Löbl. Stände um die Annahme derselben mit freundschaftlichem Vertrauen aufzufordern. — Preßburg, den 10. April. (Privatmitth.) Im Osten Europa's geht jetzt den Söhnen Jakobs ein neues Licht aus. Die hochherzige magyarische Naj tion hat die Sache der in Ungarn wohnenden Juden zur Berathung gezogen. Die Vorschläge der Stände sind Ihnen bereits bekannt. Die Magnaten haben sie abgeändert und auf Abschaffung der Toleranztare, freie Uebung der Gewerbe, Erlaubniß des Grundbesitzes, der Wohnung an allen Orten, und aller Pachtungen beschränkt, und somit muß jene Angabe, daß die Magnaten die Toleranztare nicht abgeschafft, welche vor Ende der Sitzung mitgetheilt wurde, widerrufen werden. Allenfalls aber ist der Edelmuth der magyarischen Nation bewundetnswerth und in keinem Lande Europa's, Frankreich ausgenommen, wurden unsere Angelegenheiten so vorur-

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