Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 18 (2.5.1840)
- Date
- 1840-05-02
- Page
- Seite 255 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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255 mühet sie sich den Händen dieser jene irdischen Güter zu entreißen, deren Sammlung sie ihrer bürgerlichen Stellung zufolge für die einzige Aufgabe ihres Lebens zu betrachten gezwungen ist. Fremd, ausgeschlossen von bürgerlichen Rechten, belastet mit dem Andenken tausendjähriger Verfolgung, ist es kein Wunder, daß sie auf dem Wege des Fleißes und der Industrie, das zu entgelten sucht, was bis jetzt an ihr die Gewalt ausübte. Durch diesen Fleiß und ihre Einigkeit erhielt sie bis jetzt nicht nur ihr Dasein, sie konnte sogar, triumphirend über alle Hindernisse und Beschränkungen unter den sübrigen Klaffen, sich ein Uebergewicht verschaffen; ist es also nützlich, daß sie in Zukunft wie bis jetzt isolirt bleibe von dem öffentlichen Interesse? Diesem, auf dem Felde des Handels lautlos aber mit tiefer Erbitterung geführten Kampfe, diesem isolirten Zustande ein Ende zu setzen, verlangt das Interesse des Staates; die Stimme der Menschlichkeit mahnt, die jüdische Bevölkerung zu versöhnen mit dem Vaterlande, mit dem sie lebt. Die Gerechtigkeit befiehlt, ihnen jene Rechte zu geben, die jedem Bür- Ler gebühren, der die öffentlichen Lasten trägt. Es werde der Judenschaft jene Quelle des bürgerlichen Erwerbes geöffnet, es werde geöffnet für sie jeder Weg'des Fleißes und der Industrie, und von selbst schmilzt ihr Interesse mit dem Interesse ihrer übrigen Mitbürger zusammen, denn sie steht dann unter dem gleichen Schutz des Gesetzes. Es möge aus dem Gesetze die entwürdigende Benennung gestrichen werden, es möge die erniedrigende Verordnung der Administration aufhören, die den Juden aus dem Kreise der übrigen Staatsbürger verweisen, er möge nicht als Fremder, als Eindringling betrachtet werden, als feindlicher Bestandtheil des Staates der ihn fürchten muß, und er wird jenes Gesetz lieben, welches sich seines verlassenen Zustandes erinnerte, lieben jenen Staat, der ihn seinem frühern traurigen Schicksale entriß, und gleich seiner übrigen Kinder in seine Arme schloß; möge man ihnen Rechte geben-, möge man ihnen den Weg öffnen zur äußern Auszeichnung der Wissenschaft und der Tapferkeit, es höre alle außergewöhnliche Besteuerung auf, und er wird nicht aus Zwang, sondern freiwillig auch sein Blut dem Vaterlande und dem Schutz jener Gesetze opfern, welche nicht nur gerecht, sondern auch wohlthätig gegen ihn sind, während in seiner jetzigen Stellung weder sein Interesse eins ist mit dem der übrigen Bürger, noch seine Gefühle gegen das Vaterland oder die Gesetze, die er vertheidigen soll. Die am Lande wohnenden Juden nicht als fremdes sondern als ein religiöses Volk betrachtend, das wegen seines Glaubens von allen bürgerlichen Rechten ausgeschlossen ist, glauben wir auch, daß der siegende Geist der Aufklärung schon jetzt größtentheils iin socialen Leben jene Scharten ausgleichen, oder doch nach und nach sie gänzlich ausgleichen werde, die in dem langen Laufe der vorigen Jahrhunderte Vorurtheile dem gegenseitigen Wohlwollen zwischen Juden und Christen schlugen, doch muß erst der Grundstein dazu gelegt werden. Die Gesetzgebung muß das große Wort der Versöhnung aussprechen, und dieses Wort ist das Bürgerrecht. In jenem Gesetze daher, welches wir in dieser Hinsicht geben wollen, wünschen wir 2 Punkte festzustellen. 1. Daß die Toleranz, welche ohne Mitwirkung der Stände eingeführt, und ohne Einfluß der Gerichtsbarkeiten deS Landes eingetrieden wurde, weder mit den Begriffen vom Staate im Allgemeinen, noch mit der Constitution des Landes insbesondere vereinbar sei, und abgesehen davon, daß sie eine Erinnerung der Judenverfolgung früherer Jahrhunderte ist, und den Grundsätzen einer rationellen Besteuerung widerstrebt, deren einzige Grundlage der bürgerliche Nutzen ist, demzufolge wünschen wir, daß die sogenannte Toleranztaxe aufgehoben werde. 2. Die des Staatsbürgerrechtes umfaßt alle Rechte, welche nicht privilcgirte Rechte sind, weniger zu geben als diese, hieße nur die Fesseln der Duldung lockern, erleichtern den materiellen Zustand der Juden, doch würde dadurch jener Zweck nicht erreicht, den wir bei der Gesetzgebung zu erreichen streben, den nämlich, daß das Interesse der Juden mit dem allgemeinen Interesse des Staates verschmelze. Wir wünschen es daher auszusprechen, daß die Juden aller Rechte der Nichtadeligen theilhaftig werden. Indem die Stände die Repräsentation und Gesetzesvorschlag über diesen Gegenstand den Herrn Magnaten mitthcilen, bitten sie Seine k. k. Hoheit und fordern die Magnaten vertrauensvoll auf, daß sie dazu beistimmen, und das Ganze Se. Majestät unterbreiten mögen.