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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-04-25 · Heft 17 (25.4.1840) · p. Seite 240

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 17 (25.4.1840)
Date
1840-04-25
Page
Seite 240 (sequence 12)
Language
German
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240 Wegs blos auf die Brüder im Glauben, sondern auf allen in Gottes Ebenbild geschaffene Menschen erstrecken, und bei aller religiösen Absonderung, in Allem, was den Menschen als Menschen nahe geht, was zur bürgerlichen und gesellschaftlichen Ordnung gehört, was in Bezug auf das gegenseitige Verhaltniß Recht und Pflicht ist, mit unfern christlichen Mitbrüdern ein Herz und eine Seele zu sein wünschen. Und dies Bewußtsein, wie der Umstand, daß scbon die Reichsversammlung vom Jahre 1791 die Nvlhwendigkeit einer Verbesserung unserer Lage einstimmig anerkannte, und die Ausführung derselben in Aussicht aus den nächst folgenden Landtag stellte, seitdem aber ein halbes Jahrhundert dahin gegangen ist, ohne daß diese Angelegenheit wesentlich vorgerückt wäre, dies ist es, was uns Muth und Vertrauen einflößt, eine hohe Reichsvcrsammlung in tiefster Unterwürfigkeit zu bitten: Sie wolle in ihrem göttlichen Berufe einen Act der Humanität und Gerechtigkeit an uns vollziehen, und in Beherzigung der Nothwendigkeit einer Verbesserung unserer bürgerlichen Verhältnisse, diese zum Gegenstand der Berathung machen und die Diskussion hierüber mit der Erklärung schließen: „daß den Israeliten des Königreichs Ungarn die staatsbürgerlichen Rechte ertheilt werden sollen." Wir enthalten uns jeder weitern Begründung dieser uuterkhänigsten Bitte, spricht doch die Erfahrung eben so offenkundig wie Recht und Menschlichkeit, zu ihren Gunsten. — In allen Staaten, wo die Regierung den jüdischen Unterrhanen Bürgerrechte verlieh, haben die wohlthätigsten Folgen den Nutzen dieser Nechtsertheilung bewährt. Wenige Dezennien der Freiheit waren dort hinreichend, in den Juden die vererbten Spuren einer zweitausendjährigen Unterdrückung zu verlöschen, und den gebeugten aber noch nicht zerbrochenen Geist unserer Glaubensbrüder vom neuen zu allem Guten und Gemeinnützigen zu erheben. Der Hinblick auf England, Holland, Frankreich, Dänemark, Würtcmbcrg, BademHcssen, Preußen, — Staaten in welchen di^JMen^en übrigen Lan- Leskindern völlig, oder doch in den meisten Beziehungen, gesetzlich gleichgestellt sind, — widerlegt aufs Gründlichste die Befürchtungen von angeblichen Nachtheilen, die man hin und wieder aus Unkenntniß des Judenthums und des gegenwärtigen Zustandes der' Israeliten, oder auch kleinlichem Eigennutze und sonstigen unwürdigen Motiven an die Erhebung der Juden zu Staatsbürgern geknüpft wähnte, oder zu wähnen vorgab. — Denn in all den genannten Staaten haben die für die Juden ergriffenen Maßregeln der Gerechtigkeit und Staatsweisheit nicht nur die davon hie und da besorgten Nachtheile nicht zur Folge gehabt, sondern sind nach dem einstimmigen Zeugniß aller unbefangenen, und den öffentlichen Acußerungen berühmter Staatsmänner, wie: Merilhou, Winter u. A. als in jeder Beziehung wohlthätig und das öffentliche Beste fördernd, erwiesen. Jener Hinblick zeigt zur Genüge, daß da, wo die Juden einen etwa ungünstigen Einfluß ausüben, dies einzig und allein von ihrer gedrückten und beschränkten Lage herrühre, und daß es daher höchst ungerecht sei, dasjenige, was natürliche Folge bisheriger Beschränkung ist, als Ursache und Vertheidigungsgrund des Fortbestandes dieser Beschränkung anführen zu wollen. Selbst in Rußland, wo bekanntlich die Massi unserer Glaubensbrüder auf einer weit tiefern Bildungsstufe steht, als die in andern Ländern, verfehlt das in neuerer Zeit für sie erlassene, ihnen viele und bedeutende bürgerliche Rechte einräumende Judenreglement nicht, bei ihnen auf das wohlthätigste zm Wirkung und Bildung eines bessern bürgerlichen Sinnes einzuwirken. Thatsache ist es, daß als ihnen im Jahre 1835 Kronlandereien im Gouvernement Tobolsk und in der Provinz Omsk zur Ansiedlung angewiesen, und sie hiezu durch Unterstützung bei der ersten Einrichtung aufgemuntert würden, du Eolonisation den besten Fortgang hatte, die Juden sich dort ausschließend dem Ackerbau widmeten, und der Andrang so groß war, daß im Jahre 1937 di« Auswanderung dahin verboten, und dagegen neu« Ansiedlungen in Beßarabien und Neurußland gestattet wurden, wo sich die nämliche günstigen Erfolge zeigten. Beweis genug, daß es weder Arbeitsscheu noch Gewinnsuckt ist, das den Juden an seinen gewohnten Erwerbszweig fesselt, und daß er mit Freuden gemeinnützigen Beschäftigungen sich hingibt, wenn sie ihm nur freigestellt, und nicht etwa an Bedingungen geknüpft werden, deren Erfüllung ihm aus seinem Standpunkt unmöglich ist. — Wir glauben daher in tiefster Unterthänigkeit, uns der freudigen Hoffnung überlassen zu dürfen, daß so

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