Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 17 (25.4.1840)
- Date
- 1840-04-25
- Page
- Seite 237 (sequence 9)
- Language
- German
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237 schm in jener Zeit in eine eigenthümliche Sphäre gebannt, die sie scharf von Anderen unterscheidet, in der sie Vieles missen, wodurch Andere glanzen, in der sie aber auch eigenthümlicher Vortheile, seien es ausdrück- Lich verliehene Rechte, seien es indirekte Folgen der Stellung, des Zustandes, sich erfreuen, von denen sie ihrerseits Andere ausschließen. Selbst die Juden, wir sehen sie geächtet, verfolgt, geplündert, von tausend Ehren und Genüssen des Lebens ausgeschlossen, ein Gegenstand des Hasses und des Mißtrauens, zuweilen zu Hunderten ermordet, ihre Schatze geraubt, ihre Hauser in Flammen ausgehend, und immer wieder sind sie in allen Landern, durch alle Jahrhunderte des Mittelalters im Vorzugsweisen Besitze der dämonischen Macht des Reichthums und dadurch den Großen wichtig und die üdermüthigen Machthaber, die sich durch die Berührung eines Juden befleckt halten, müssen sie schützen, ihnen das Geheimste vertrauen, dem heute Verfolgten morgen mit guten Worten schmeicheln; froh, daß ihm Klugheit verbietet den Triumph zu zeigen, den die stolze Seele wol im Innern empfinden, der ihr ein Trost werden mochte für die gesammelte Unsumme der Kränkungen und Entbehrungen. Dieses Uebergewicht aber ist nicht bloß, wie man gemeiniglich annimmt, der vorzüglichen Betriebsamkeit des jüdischen Volkes beizumessen; auch das "hat seinen Theil daran, daß die Ehre des Lebens nicht im Erwerb durch Handel, sondern im Kämpfen und Gebieten gesucht ward, daß das Streben und die Kräfte und Güter der Ehristen sich vielfach abwendeten von dem Han^ del, und ihn dem Volke überlkeßen, das sie von ihren Lieblingsbahnen abwehcten. Und so mag die vergleichungsweise günstigere Stellung, deren sich, wie unser Verfasser gedenkt, die Juden am Rhein und im Elsaß vor denen in Sachsen erfreuten, nicht aber in einer vorzugsweisen Unduldsamkeit der Sachsen, sondern wol darin zu suchen sein, daß sich in jenen Gegenden theils der Einfluß und das Recht des Reiches am längsten erhielt' theils eine reiche und ausgebreitete Judenschaft sich gebildet hatte, die, den damaligen Märkten nahe, einen gewinnreichen Handel treibenv, mit vorzüglichem Erfolge die Gelegenheiten ausbeutete, die auch den Juden zur Einsammlung eigenthümlicher Vortheile gelassen waren.— Das Mittelalter war die Zeit des Factums, der auf alkn Setten sich mannigfach gestaltenden Evolutionen. Bei seinem Ausgange ging der Besitz ,in das Privilegium, in das erworbene Recht übec und das Pergament übernahm es, den Zustand zu schützen, der die Zeit gefunden hatte, wie sie der Bewegung ein: Nicht weiter! zurrest. In diesen folgenden Zeiten fand sich auch allmalig eine bewußtere Politik ein und man bildete ein System aus, was seine innere Harmonie hatte, wenn es auch den heutigen Ansichten schnurstracks entgegengesetzt war. Es war direkt gegen eine rasche und freie Zunahme der Eoncurrenz gerichtet. Man wies einem Jeden sein Gebiet der Arbeit und des Erwerbes an und trachtete, ihn in diesem Gebiete gegen jedm Uebergriff von Außen zu schützen. Einfuhrverbote, Zölle, bürgerliche Gerechtsame, Marktordnungen, Zünfte und zahlreiche ähnliche Einrichtungen waren darauf berechnet: das Inland gegen die Eoncurrenz des Auslandes, die Städte gegen die des Landes, das Land gegen die der Städte, den einen Geschäftszweig gegen die des Andern und der Ausgeschlossenen zu schützen. Es mußte ein Jeder für die Beschränkungen, die ihn umgaben, sich dadurch entschädigt halten, daß ec seinerseits wieder in seinem Kreise gesichert dastand. Für die Juden aber war es ein übler Umstand, daß ihre rechtliche Lage es ihnen nicht vecstattet hatte, das Factum zum Recht zu machen und daß gerade für sie in den Vortheilen, die sie früher thatsachlich fast allein genossen, eine gewaltige Eoncurrenz durch die entstehende Hinrichtung der Ehristen auf Handel und Gewerbe, sich erhob, wahrend man doch keinesweges gemeint war, sie in andern Arbeitskreise einzulassen. Sie vielmehr betrachtete man als gefährliche Concurrenten und bewachte sie mit dem ängstlichen Mißtrauen. Inzwischen sie fanden sich einmal vor, und wie heftig auch die Wirkungen des Fanatismus und der Selbstsucht sein mochten, die Stimme der Menschlichkeit war doch nicht so gänzlich zu unterdrücken, daß man nicht die Nothwendigkeit gefühlt hatte, die Juden, wo sie einmal waren, wenigstens leben und ihre Nahrung in dem hergebrachten Gleise suchen zu lassen. Dann und wann kam ihnen auch wol das Bedürfnr'ß einzelner Machthaber zu 'statten, die ihre Dienste brauchen konnten. Aber mißtrauisch wurden sie von allen Seiten bewacht, damit ihre Zahl möglichst klein bleibe und damit sie ja nicht die Schranken übersprangen, in die man sie eingeengt hatte. Darin waren sie schlimmer daran als alle Andere, daß zwar auch die Anderen in dem einmal ergriffenen Berufe mannigfach eingeengt waren, aber doch eine fast unumschränkte, wenigstens rechtlich fast unumschränkte Wahl des Berufes hatten, wahrend die Juden auf die wenigen Geschäftszweige, in die sie sich eingebürgert, beschränkt wurden. Auch diese Zeit ging vorüber oder lebt nur noch in Bruchstücken. Gleichheit der Rechte, Freiheit der Bewegung, Förderung der Concurrenz sind Losungsworte der neuen Zeit. Wenn eine solche Zeit noch in diesem einen Punkte die alten Grundsätze beibehalt, so erwachst'erst der Vorwurf zu ganzer Höhe. Wofür im Mittelalter, wofür auch noch in der Epoche der Territorialhohcit sich mehrfache Analogien darboten, das steht im neunzehnten Jahrhundert im Widerspruche mit dessen ganzen System." So kömmt der Herr Vorredner auch auf dem Wege der historischen Politik zur Forderung der Emancipation. In der Folge bekennt er sich zu der Ansicht, daß an eine Verschmelzung der jüdischen und christlichen Religionsanschauung nicht zu denken sei, und meint nun, daß, wenn unsre Staaten ein wirklich christliches Staatsleben hatten, die Juden nicht befähigt waren zum Wirken darin. So aber sei es, zwar nicht ein widerchristliches, doch aber ein völlig auße rchristliches Staats- 17*