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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-04-25 · Heft 17 (25.4.1840) · p. Seite 236

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 17 (25.4.1840)
Date
1840-04-25
Page
Seite 236 (sequence 8)
Language
German
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256 Kultus abschaffen, der den Menschenmord unter die göttlichen Vorschriften stellt! „Ein Jude soll Blut vergießen, um Gott angenehm zu sein..." Ist die jüdische Religion nicht die, welche aus dem Munde Gottes selbst die Worte tönen ließ: du sollst nicht tödten! „Ein Jude backt mit Blut das heilige Brod!" Ist es nicht zweimal im Gesetze Mosis .besohlen: du sollst kein Blut essen, denn das Blut ist das Leben! Und wollet ihr wissen, bis wie weit der Abscheu der Juden vor Blut geht? Fände sich in einem Ei nur ein Blutstropfen, so darf das Ei nicht zur Nahrung des Menschen dienen; wenn man mit den Zähnen einen Bissen zerbeißt, und das Zahnfleisch hat eine Blutspur daran gelassen, darf es nicht verzehrt werden. So weit wird das Gesetz Mosis, du sollst kein Blut essen, von den Gläubigen ausgelegt! „Die Geheimnisse der jüdischen Religion!" Unsere Religion hat keine Geheimnisse. Der erste Vers des Dstergcbetes (bedenkt es wohl!) lautet: „das ist das Brod des Elendes, welches unsre Väter beim Auszuge aus Aegypten verzehrten; mögen alle Hungrige kommen und miteffen, alle Durstigen mittrinken!’" Mit Menschenblut soll man das Brod benetzen, das an die göttliche Befreiung erinnern soll? Blut soll man den Durstenden zu trinken geben, Blut denen, die hungrig sind? Die Ceremonie des Passah ist sowol nationales als Familienfest. Wenn unsre Sitten nicht mehr gestatten, die Häuser der Reichen den Armen zu öffnen, so vertheilt man solches Brod in die Hütten: ein Geheimniß verdeckt bloß die Hand, welche die Wohlthat dem Unglücklichen reicht! (Schluß folgt.) Indem wir den Schluß dieses herrlichen und beredten Schreibens der nächsten 'Woche, machen wir darauf aufmerksam, daß Deutschland in diesem Punkte das Uebergewicht über Frankreich hat. Das letztere, ungründlich und unwissend, glaubt Beschuldigungen dieser Art noch immer leicht, Deutschland, welches das Judenthum besser kennt, lacht darüber. Die deutschen Zeitungen haben das Nichtige sogleich eingesehen, und das ganze Faktum als ein Erpressungsmittel des Pascha dargestellt. Wie dem auch sei — traurig, traurig, eine Störung für das gegenwärtige Fest! Literarische Nachrichten. Magdeburg, 9. April. (Privatmitth.) Die „Geschichte der Juden in Sachsen" von K. Sidori (Isidor Kaim) macht einen eigenen, unangenehmen Eindruck auf den Leser, so wenig das Werk selbst hierfür verantwortlich ist. Die Juden in Sachsen bieten nur ein Gemälde von Rechtsverhältnissen dar; zur Literatur und Theologie kann ihre Geschichte Nichts beitragen, cS fehlt dazu an Objekten. Wenn nun die Rechtsverhältnisse bereits zum Abschluß gekommen wären, wenn die Tendenz der Zeit, die Forderung des allgemeinen Rechts bereits erfüllt worden: so — fiuis coro tut opus — würde dadurch über die früheren Vorkommnisse ein Helles, freudiges Licht ausgebreitet, man könnte die Vergangenheit als eine schwere Pilgerung, deren Ziel glücklich erreicht ist, betrachten. So ist aber dem nicht, und, wie es denn auch in dieser Schrift überall geschehen, das Aeltere drängt immerfort die Vergleichung mit dem Jüngern auf, und bezeugt, daß das Ehemals noch nicht ganz durch das Jetzt verdrängt und vergütet ist. Wie gesagt, es ist dies der Fehler des Gegenstandes, hin und wieder auch der Behandlung, die sich allerdings in Freimut!) nicht mit einer allmähligen Verschleisung der Verhältnisse, sondern nur mit einer vollständigen Tilgung befriedigen will. Darum hat sie denn auch immerhin das Verdienst, eine Mahnung zu sein, daß das Ziel noch nicht erreicht ist, für Freunde ein Wink, nicht stille zu stehen, und sich der Ruhe nicht zu überlassen. — Der Prof. Bülau hat eine Vorrede geschrieben, die gewiß erfreulich ist. Von dem Gedanken ausgehend, daß der Schriftsteller selbst unterlassen hat, Milderungsgründe im historischen Verlaufe aufzusinden, thut cs Herr Prof. B. selbst. Man bemerke, daß dies dennoch ein Zugeständniß des Unrechts ist!, das an uns begangen worden. Und Herr Prof. B. drückt dies auch nicht verblümt aus. Wir gestehen offen, daß cs auch Schreiber Dieses ein Bedürfniß des Herzens ist,' in dem historischen Verlaufe die die Ecken abschleifenden Momente aufzusinden, um das Bild der Menschheit zu keiner Zeit zu verlieren. Es sei uns daher erlaubt, die hierher gehörige Stelle des Herrn Vorredners herzustellen: „Auf tausend Seiten finden wir im Mittelalter die einzelnen Abtheilungen des Volkes von einander geschieden durch einen Besitz gewisser Rechte und einen Mangel Anderer. Kein, heute gangbarer Begriff war dem Mittelalter so fremd als der der Gleichheit der Rechte, während man von einzelne» Ausnahmen und Mißbräuchen abgesehen, nicht behaupten kann, daß ihm die Gleichheit des Rechts gerade so fremd gewesen wäre. Es wollte auch Jeden in seinem Rechtskreise geschützt wissen; in der Natur dieser Rechtskreise aber war eine unendliche Mannigfaltigkeit und nicht bloß darauf ist zu achten, wovon der Niedere durch den Höheren ausgeschlossen war, sondern auch darauf, was ihm wieder eigenthümlich war, und wovon er den Höheren ausschloß. Ueberall finden wir die Men-

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