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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-04-18 · Heft 16 (18.4.1840) · p. Seite 217

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 16 (18.4.1840)
Date
1840-04-18
Page
Seite 217 (sequence 5)
Language
German
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217 Geschrej sei ein alter Mann herbeigekommen, welchen der Jude mit seinem Messer todt gestochen habe, und erst nach dem Erscheinen anderer Personen, hätten die Juden die Flucht ergriffen. Nachdem mir die Verhandlungen zugcgangen waren, veranlaßte ich eine gerichtliche Untersuchung, zu deren Behuf sich Einer der Herrn Jnstruktionsrichter und Einer der Herrn Staatsprokuratoren am 12. d. M. nach Jülich begaben. Das Resultat der geführten Untersuchung ist nun folgendes gewesen: Eine von einem gerichtlichen Medizinal-Beamten unter Zuziehung noch eines Arztes vorgenommenc, ganz genaue körperliche Untersuchung des angeblich gestochenen Mädchens hat weder eine Verwundung, noch eine Geschwulst, noch eine Entzündung der ihrer Angabe nach verletzten Lheile entdecken lassen. Die verhafteten Juden waren mit guten Paffen versehen; sie behaupteten gar nicht in Broich oder auf dem Wege zwischen Broich und Jülich gewesen zu sein, sondern in der Nacht vom 5.» zum 6. d. M. in Aldenhoven (in einer ganz andern Richtung von Jülich) geschlafen und von dort auf der Landstraße nach Jülich gegangen zu sein. Alles dies bestätigte sich vollkommen durch das Zeugniß der (christlichen) Leute, bei denen sie übernachtet haben wollten, und zweier Gensdarmen, welche am Morgen des 6. Gefangene von Jülich nach Aldenhoven geleitet hatten und unterwegs dem jüdischen Ehepaare, welches in der Richtung von Aldenhoven her kam, begegnet waren. Eine Vergleichung der verschiedenen Zeitbestimmungen ergiebt, daß die Beschuldigten zur Zeit des ihnen zur Last gelegten Attentats allerwenigstens Eine, höchst wahrscheinlich aber mehre Stunden von dem Orte, wo es verübt sein sollte/entfernt gewesen waren. Der von den Kindern als ermordet bezeichnete Mann wurde leicht ermittelt. Er war völlig unver-! letzt, und gab an, er habe die Kinder an dem Orte > der angeblichen Mißhandlung angetroffen,' wo sie ihm weinend geklagt, was ihnen so eben begegnet sei; er über , so wie die andern von den Kindern bezeichneten Personen, versicherte, an jenem Orte durchaus keinen verdächtigen Menschen gesehn zu haben. Ungeachtet aller dieser Ermittelungen blieben die Kinder lange bei ihrer Aussage, und erst ganz zuletzt haben sie eingestanden, gelogen und die Juden auf Veranlassung eines andern, etwa 12 Jahre alten Mädchens, deren beide Eltern sich seit einiger Zeit wegen Diebstahls in dem hiesigen Gefängnisse befinden, fälschlich bczüchtigt zu haben. Aber auch ihre letzten Angaben, die jedoch ohne öffentliches Interesse sind, enthalten augenscheinlich Unwahrheiten und stehen mit einander in Widerspruch. Unter den mitgetheilten Umständen sind die verhafteten Juden sogleich entlassen und das Königl. Landgericht hat jedes Verfahren wider sie eingestellt. Leider ist es bis jetzt nicht gelungen, den Ursprung und Zweck des mitgetheilten Lügengewebes zu entdecken. Dem Vernehmen nach sollen zwei Privatpersonen aus Düsseldorf in einem Bierhause zu Jülich mit dem als Angeberin aufgetretenen Mädchen und deren Mutter ein Verhör abgehalten, beiden Geld geschenkt und ihre Aussagen ausgeschrieben haben. Jedermann wird ein solches Benehmen zu würdigen wissen, welches eine schändliche, lügenhafte Anklage, wenn auch nicht hervorgerufen, so doch belohnt Haft Es wäre zu wünschen, daß dieser Vorfall dazu .beitragen möchte, ein altes, bis jetzt nie bewährt gefundenes Vorurtheil zu beseitigen, dessen Grundlosigkeit dem Aufgeklärten schon lange nicht mehr zweifelhaft ist. Aachen, den 21. März 1840. Der Ober-Prokurator. Für denselben: Der Staats-Prokurator, von Kösteritz." Berlin, 23. März. Die Augsb. Mg. Zeit, enthält unter obigem Dato von hier aus folgenden Artikel: „Den „Börsennachrichten der Ostsee" zufolge steht nächstens den Juden in Breslau eine ganz neue Art von Emancipation bevor, nämlich die — an die Börse zugelassen zu werden. Es ist zwar unglaublich, aber doch wahr, daß in einer der ersten preußischen Handelsstädte eine große Zahl von Bankiers, Kaufleuten und Fabrikanten, ihrer Religion halber, an den Vortheilen einer gemeinsamen Handelsbörse nicht Theil nehmen darf. Die Regierung ist dabei ganz unbetheiligt; lediglich einige Commercienräthe in Breslau sollen jene seltsame Art mercantilischer Toleranz aufrecht erhalten haben. Hier

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