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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-04-11 · Heft 15 (11.4.1840) · p. Seite 204

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 15 (11.4.1840)
Date
1840-04-11
Page
Seite 204 (sequence 4)
Language
German
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204 ist folgende Thatsache. Nach unseren Studien-Vorschriften muß bis einschließlich der Hörer der philosophischen Wissenschaften jeder Besucher gelehrter Anstalten, seien diese nun humanistischer oder realistischer Art, den Religions-Unterricht seiner Konfession besuchen. Die protestantischen Geistlichen haben diesen Unterricht bisher ohne irgend eine Remuneration geleistet. Dagegen ist dieser Lage die Bewilligung angelangt, dem Lehrer der mosaischen Religion, Wessely, eine angemessene Jahres-Besoldung aus dem allgemeinen Studien - Fonds für diesen den israelitischen Hörern ertheilten Unterricht verabfolgen zu lassen. (Privatmitth.) Die Prager Zeitung vom 24. Jäner l. I. (No. 14) enthält: „Die privilegirte israelitische Brüderschaft für Krankenpflege hat, so wie im vorigen Jahre auch in dem gegenwärtigen von Sr. fürstlichen Gnaden, dem hochwürdigsten Herrn Herrn Alois Joseph, Freiherrn von Schrenk auf Notzing, Fürst Erzbischöfe zu Prag eine Spende von 10V fl. Conventions-Münze erhalten, wofür dem großmüthigen Geber im Namen der betheiligten armen Kranken der wärmste Dank gezollt wird." Belgien. Brüssel, 25. März. Mit Vergnügen giebt die Redaktion folgendes, so eben eingelaufene Schreiben des hochwürdigen „Belgischen Konsistoriums," als Erwiederung auf die Privatmitth. vom 11. Febr. d. I. in No. 9., die übrigens aus einer, sonst sehr achtbaren Quelle geflossen, wie wir auf unser, Ehrenwort versichern: Es ist nicht wahr, daß „ein trauriger, leidenschaftlicher Zwist in der hiesigen Gemeinde ausgebrochen." Daher es nothwendiger Weise auch nicht wahr sein kann, „daß er sich mitten im Gottesdienste am Sabbat äußerte und weder durch die Ehrfurcht vor den Heiligthümern, noch durch die öffentliche Polizei gehindert werden konnte." Sonach auch dies endlich eine unverzeihliche Lüge, daß „die Folge war, daß die Synagoge und das Archiv gerichtlich verschlossen und versiegelt worden." Das Consistorium hatte im Interesse der heiligen Sache für gut gefunden, .einige Reformen in Beziehung auf die Administration der Gemeinde zur Beschlußnahme vorzulegen. Diese riefen in der ersten Zeit einige lebhaften Debatten hervor, die aber nicht im Geringsten dergleichen unangenehme Folgen veranlaßt haben, auch nicht veranlassen konnten. Schließlich hat Ihnen das Consistorium noch die ausdrückliche Bemerkung hinzuzufügen, daß Gegenwärtiges die einzige und letzte Antwort auf Correspondenz - Artikel von ungenannten Verfassern sein wird. Genehmigen Sie, würdiger Herr, die Versicherung der vollkommensten Achtung. Im Namen des Consistoriums. Der Sekretär I. Stein. Rußland. Petersburg, 21. März. Der dirigirende Senat hat kürzlich auf die Anfrage der Universität Dorpat entschieden, daß den inländischen Juden, welche einen gelehrten Grad erlangen, daS Diplom darüber ertheilt werden darf, doch müssen sie vorher die Befreiung von der Kopfsteuer (welcher die Graduirten nicht unterworfen sind) ausdrücklich nachgesucht und durch Dokumente das Gesuch unterstützt haben. Ausländische Juden dagegen dürfen auf russischen Universitäten weder zur Anhörung von Vorlesungen, noch zur Abhaltung des Examens zugelassen werden, da ihnen unter allen Umständen verboten bleibt, sich in Rußland anzusiedeln und in russische Unterthanen- ' schaft zu treten. (Pr. St. Z.) Preußen. Berlin, 26. März. (Privatmitth.) Die Rede, welche Herr Lehmann (Redakt. des „Magazin's für Lit. d. Ausl.) als Vorsteher in der diesjährigen Versammlung der Gesellsch. der Freunde gehalten, enthält einige eigenthümliche Stellen, welche immerhin ein allgemeines Interesse in Anspruch nehmen, und daher hier hergestellt werden mögen. Folgende Stelle spricht sich zunächst in schönen und gerechten Worten über den Geist der Gesellschaftlichkeit überhaupt aus: „Die Anziehungskraft der Gesellschaft übt, ja noch immer die alte Macht aus, und diese wird sich zu allen Zeiten bewähren. Denn der Hang zur Anschließung an Vereine, zur Verbindung mit Andern zu einem gemeinsamen Zwecke, besonders wenn es gilt, Gutes zu thun und Tüchtiges zu fördern, ist dem menschlichen Herzen angeboren. Der

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