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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-04-11 · Heft 15 (11.4.1840) · p. Seite 203

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 15 (11.4.1840)
Date
1840-04-11
Page
Seite 203 (sequence 3)
Language
German
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205 heißung des sungirenden Geistlichen, .sie sollen Grundsätze aussprechen dürfen, die der Ueberzeugung des Rabbinen entgegen sind, Grundsätze, die sehr merklich das Gewissen der Gläubigen verletzen, deren Ansichten doch immer etwas geschont werden müssen; ist dies nicht eine Maßregel, aus der unfehlbar Uneinigkeit, Zänkereien und stete Zwistigkeiten hervorgehen müßten; wandelt dies nicht die Kanzel, von der nur Worte des Friedens ausgehen sollen, in einen Schauplatz voll Uneinigkeiten und Zwietracht? Lieber mögen die Rabbinen angehalten werden, häufiger sich des Predigens zu befleißigen, ihre Untergebnen zu erbauen, über ihre Pflichten zu belehren, und die Vorschriften der Religion zu erklären in ihrer edlen Einfachheit und Reinheit. Nichts ist gerechter und mehr erforderlich als dies. Aber die Zulassung fremder Prediger flößt die gerechte Furcht ein, daß sie die Verbesserungen verzögern, welche die Fortschritte der Zeit von uns erheischen. Dies sind, h. Herren! die Bemerkungen, welche die Unterzeichneten zu machen sich erlauben und ehrfurchtsvoll dem Centraftonsistorium vorlegen; sie bitten, in diesem Schritte nicht ein Streben anzunehmen, das dem Vorwärtsschreiten entgegen sein soll, oder eine heilsamen Veränderungen hinderliche Absicht; die Unterzeichneten erkennen deren Nothwendigkeit, mit allen Kräften wünschen sie selbige, sie fühlen, daß es dringende Pflicht sei, zur moralischen und geistigen Wiederbelebung unsrer Mitbrüder wirksam hinzuarbeiten, sie glauben auch, daß diese Wiederbelebung Hand in Hand mit dem Jugendunterricht, und mit den Fortschritten der Aufklärung gehen muß, die über die Masse unserer Glaubensbrüder auf dem Lande sich verbreitet. So voll Zuversicht auf die Gefühle des Rechts und der Billigkeit, welche das Central-Consistorium beleben, wagen die Unterschriebnen zu hoffen, daß ihren Reclamationen Recht widerfahren werde. Strasburg, d. 11. November 1839. Oesterreich. Wien, 19. März. (Schles. Ztg.) Der Antrag, die Emanzipation der Israeliten in Ungarn betreffend, ist auch in der Reichs-Sitzung der Magnaten durch den Tavernicus Baron Cötvös am 9. d. bei Verhandlung des zweiten Stände-Nuntiums in Angelegenheit des Urbariums zur Sprache gebracht' und allgemein angenommen worden. Demgemäß wurde folgender Beschluß gefaßt: „daß die Israeliten in Ungarn, wo sie bis jetzt wohnen, und durch die Gesetze nicht ausgeschlossen sind (die gesetzliche Ausschließung erstreckt sich nicht weiter, als auf die Berg, städte), zu Urbarial-Grundbesitz ebenso wie jeder andere Unterthan befähigt sein sollen. In der Stände» tafel stützte der Abgeordnete des Pesther Komitats, Dubraviczky, seinen Antrag auf die traurige Lage des in der ganzen Welt zerstreuten israelitischen Volkes. Er behauptete, daß es überall im Auslande gelinder behandelt werde und nur hier noch Bedrükkungen aller Art erleide. Außerdem, daß die Israeliten die allgemeinen Lasten, so wie andere Kontribuenten mittragen, werde von ihnen noch eine Duldungssteuer gefordert. Sie seien aus Ursache verschiedener Vorurtheile von ordentlicher und uneingeschränkter Erlernung der Handwerke ausgeschlossen, auch als Soldat könne es der Israelit trotz ausgezeichneter Eigenschaften und Verdienste nicht bis zum Offizier bringen, und kaum ein besseres Loos habe er zu erwarten, wenn er sich auf das Feld der Wissenschaften verlege. Daher komme es, daß das israelitische Volk bloß auf den Handel beschränkt sei, und daß es in Ermangelung eines geregelten Verdienstes auf Schacher und Wucher verfalle. Zwar dürfe der Israelit jetzt schon, wie andere Unterthanen, Urbarial- Grundstücke kaufen und benutzen, allein noch sei er vom Besitze größerer Pachtungen ausgeschlossen, und er trage deshalb im Aufträge seiner Kommittenten darauf an, daß die mosaische Religion in die Reihe der im Lande angenommenen Religionen gestellt, daß ferner die Israeliten in die Rechte der nichtadeligen Ungarn gesetzt und zu allen, nichtadeligen Christen offenstehenden Bedienstungen fähig sein sollen, was natürlich auch aus den Militairstand sich erstrecken, und daß endlich die Israeliten, so wie jeder Nichtadelige, in Folge ausgezeichneter Verdienste sollen geadelt werden können. Die einstimmige Annahme dieses Vorschlages haben wir bereits gemeldet. Deak, Hertelendy, Szegedy unterstützten den Antrag in seiner ganzen Ausdehnung und Letzterer setzte noch bei, daß diese Begünstigung der Israeliten auch auf die zu Ungarn gehörigen Länder, Kroatien, Slavonien und- Dalmatien ausgedehnt werden möchte, was ebenfalls Annahme fand. Prag, 2V. März. (L. A. Z.) Bemerkenswerts)

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