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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-04-04 · Heft 14 (4.4.1840) · p. Seite 199

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 14 (4.4.1840)
Date
1840-04-04
Page
Seite 199 (sequence 11)
Language
German
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199 ten. Die Juden aber hätten diese Stellen theils gestrichen, theils verdreht. Er giebt nun vor, daß der Engel Gabriel ihm diese seine Offenbarung gebracht, und spricht das ganze Verhältniß am deutlichsten aus in den Worten: „Wehe dem, der da ist ein Feind Gabriels, der dir (Mohamed), mit dem Willen Gottes, die Offenbarung (den Koran) eingegeben, bestätigend die, welche sie (die Juden) schon besitzen, als eine Richtschnur und Verheißung den Gläubigen." Es ist daher für ihn ein leichter Schritt zu der Behauptung: „die welche die Schrift, so wir ihnen gegeben, so lesen, wie sie gelesen werden soll, die werden auch glauben daran; die aber, so nicht daran glauben, stürzen sich in's Elend. Diesem suchte er nun eine historische Begründung zu geben, indem er den Jsmael vor Isaak in die Reihe der Erzväter treten läßt, (Jsmael, von dem sich die Araber herleiten,) und von Abraham und Jsmael die Religion des einzigen Gottes begründen, ja auch die Knaben zu Mekka errichten läßt. Mohamed drang daher auch aller Orten auf die Anerkennung seines Korans als des Wortes Gottes, und kommt bald zum Endpunkte, indem er spricht: „Diejenigen, welche läugnen die deutliche Lehre und Leitung, die wir geoffenbaret und den Menschen deutlich in der Schrift (dem Koran) gelehrt, werden von Gott verflucht." Mohamed stellte demnach seine Berufung in so fern auf: „die Menschen hatten einst Einen Glauben, und Gott schickte ihnen Propheten, Heil zu verkünden und Strafen anzudrohen; durch sie offenbarte er die Schrift in Wahrheit, um die Streitpunkte unter den Menschen zu entscheiden." Aber nun geriethen die Menschen in Streit über die Schrift aus Leidenschaft, und es ward nothwendig, in Mohamed den höchsten „Gesandten" zu senden, um alles Frühere aus die richtigste Weise zu bestätigen. „Hat daher Gott früher die Lora und das Evangelium geoffenbart, so offenbarte er nun den Koran," und „der Islam ist die wahre Religion vor Gott." (Sure Hl.) Den Juden wirft er vor, daß sie nicht an alle Propheten glauben, namentlich nicht an den Stifter der christl. Religion und an ihn, den Christen wirft er vor, daß sie ihren Propheten Gott an die Seite gesetzt. Sie Alle sollen sich nun vereinen im Glauben an ihn, als den letzten wahrhaften Propheten Gottes/ (Sure IV.) Auf diese Weise hatte es sich Mohamed allerdings leicht gemacht, er bedurfte keiner Polemik gegen die vorhandenen Lehren, sondern nur gegen Juden und Christen, und dazu bedurfte es nur einer guten Lunge, die Mohamed auch besaß. Er konnte auch den Juden und Christen zurufen: Ihr braucht^eure Religion nicht zu verlassen, nehmt nur meine Ergänzungen und Bestätigungen an. Und das thut er auch. Daß aber unter der Hand ein ganz Anderes hervorging im Mohamedanismus , als die h. Schrift giebt, läßt sich eben so voraussehen, wie doch auch die Glaubenslehren des Christenthums ganz Andere wurden, obgleich 'die der h. Schrift nicht aufgehoben und geändert sein sollten. (Fortsetzung folgt.) C o r r e s p o u d e n z e u. Seesen, März. (Schluß.) Das Verfahren, bei Einziehung und Aufnahme der Zöglinge ist folgendermaßen bestimmt, was hier zur Beachtung von Familienvätern, welche ihre Kinder in die Anstalt zu bringen wünschen abgcdruckt sei. — I. Der Direktor führt statutenmäßig die Liste der zur Aufnahme in die Jacobsonsschule bei ihm angemeldetcn Knaben. — II. Zur Einzeichnung in diese Exspectanten-Liste ist vor Allem die Einsendung folgender obrigkeitlich beglaubigter Zeugnisse erforderlich: — I) über die Unbescholtenheit und Hülfsbedürftigkeit der Eltern des Angemcldeten. — Rur wenn die Eltern erweislich außer Stande sind, aus eigenen Mitteln den Ihrigen eine genügende Ausbildung zu verschaffen, können ihre Söhne berücksichtigt werden;— 2) der Geburtsschein des einzuschreibenden Knaben; — 3) ein ärztliches Attest über den völlig befriedigenden Gesundheitszustand und die Vaccination des Angemeldeten; 4) muß das bisherige sittliche Wohlverhalten des AufzunehMenden genügend dargethan werden. — III. Einberufen wird ein Knabe, der nicht das neunte Lebensjahr zurückgelegt hat und fertig Deutsch und Hebräisch lesen und schreiben kann, und sind deshalb die Aspiranten dem Director bald möglichst zur Prüfung vorzuführen. Ausnahmsweise können entfernter Wohnende. von der Prüfung dispensirt werden, falls genügende Atteste über die erforderliche Vorbereitung beigebracht sind, auf die Gefahr jedoch, daß, die ohne vorhergegangenes Examen Einberufen zurückgewiesen werden, wenn sie der Erwartung nicht entsprechen. — IV. Aus der Liste derjenigen, die den genannten Erfordernissen völlig genügen, schlägt der Director bei eintretender Vacanz, ohne nlle persönliche Begünstigung dem löbl. Curatorium solche Exspectanten zur Aufnahme vor, welche durch Anlage und Hülfs-

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