Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 13 (28.3.1840)
- Date
- 1840-03-28
- Page
- Seite 175 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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175 bürgerlichen Verhältnisse der Israeliten in Baiern eingeleitet worden, wie aber bis zum jetzigen Momente noch gar nichts Erkleckliches in dieser Sache sich wirklich ergeben habe. Am Schlüsse dieses Aufsatzes heißt es nun: „So tröstend auch vor drei Jahren 'die Worte (vom Ministertische kommend) klangen, daß alles, was vorbereitend habe geschehen können, geschehen sei; so schmerzend müssen sie jetzt noch in ihrem Nachhalle das Herz aller Israeliten in Baiern berühren, da nicht nur keine weitere Entwickelung und Ausführung der einmal getroffenen Vorbereitungen in diesem Zeiträume von drei Jahren zu bemerken war, sondern im Gegentheil der bürgerlichen Stellung der Juden vielseitig engere und drückendere Schranken gegeben wurden, ohne daß, wenn auch diese Beschränkungen wirklich nothwendig gewesen wären, ihnen anderseits Ersatz und Hülfe dargeboten worden. Wir könnten hier verleitet sein, der vielen ausgezeichneten Reden zu erwähnen, die in unfern Kammern schon oftmal zu Gunsten der Emancipation, oder wenigstens der bessern Stellung der Israeliten in Baiern, und mit sichtlicher Lheilnahme einer großen Anzahl der Abgeordneten selbst, vorgebracht wurden; wir würden uns veranlaßt fühlen, vergleichende Blicke auf die Verhältnisse der Juden andrer Länder zu werfen, in denen sie entweder volle Emancipation genießen, oder nur in wenigen Rechten und Wortheilen den christlichen Unterthanen nachstehen; — aber alles dieses ist schon zu oft und zu ausführlich wiederholt und dargethan worden, als daß es nun irgend nothwendig wäre, uns in neue Erörterungen darüber einzulassen. Wir möchten nur den Wunsch aussprechen, daß die diesmalige Versammlung der Stände nicht vorübergehe, ohne daß die Verhältnisse der Israeliten in Baiern wieder zur Sprache gebracht würden, und eine günstige Entschließung für die Israeliten, deren Lage eine wahrhaft traurige, allen Muth und alle Kraft niederschlagende, ist, erfolgen möge." — Dresden, 3. März. (Privatmitth.. Fortsetzung. Die Verhandlungen der vierzigsten Sitzung der zweiten Kammer.) Referent vr. v. Mayer: Meine Herren, ich gehöre der Minorität an und ich bitte um Erlaubniß, meine Meinung noch mit einigen Worten belegen zu dürfen. Voraus lassen Sie mich schicken, daß ich mit voller Anerkennung die Art und Weise ehre, wie diese Frage gegenwärtig in der Kammer verhandelt worden ist, und wo größtentheils in den Reden, die für und dagegen gehalten worden sind, ein warmes religiöses Gefühl vorgehcrrscht hat. Allerdings handelt es sich bei diesem Gegenstände um nichts Anderes, als um die Zweckmäßigkeit und Heiligkeit der Sache. Wenn ich dessenungeachtet der Meinung sein muß, daß die Zuziehung besonderer Zeugen bei der Eidesleistung der Juden nicht nothwendig, vielmehr bedenklich sei, so sind die Gründe dafür im Allgemeinen im Berichte niedergelegt, und ich erlaube mir, mich darauf beziehen zu dürfen. Was aber die Gründe anlangt, welche in der Debatte berührt worden sind, so will ich darauf in der Kürze Folgendes entgegnen. Es ist zuvörderst wol nicht zu leugnen, daß die Schwurzeugen ein Ueberrest der Oeffentlichkeit sind, sowol der gerichtlichen, als auch der religiösen Oeffentlichkeit. Nämlich, in der jüdischen Nechtslehre waren die Gerichtshandlungen ohnehin öffentlich, und wenn Eide geleistet wurden, waren natürlich auch andere Personen gegenwärtig. ES ist also zwar allerdings Gebrauch gewesen, daß Personen als Zeugen gegenwärtig waren, das ist nicht zu leugnen; allein sie waren nur nicht requirirt als Zeugen, sondern zufällig zugegen; daher kommt auch noch das bekannte Wort, welches selbst in manchen Gesetzge. bungen ausgenommen worden ist, daß, wenn es zur Eidesleistung kam, die andern Juden sich gegenseitig zuriefen: „Weicht aus der Nähe dieser frevelhaften Leute." Die Juden hielten von jeher den Eid für so wichtig, daß sie außer den Betheiligten dabei Niemanden von ihren Glaubensgenossen gegenwärtig sein ließen. Nun gebe ich zu, daß auch in alten Zeiten, als die deutsche Gerichtsverfassung öffentlich war, die Zuziehung besonderer Schwurzeugen bei Eidesleistungen der Juden vorgckommen und selbst angesprochen haben mag; allein heut zu Tage ist es ganz anders. Gegenwärtig ist das Gerichtsverfahren nicht mehr öffentlich und aus diesem Grunde erscheint die Vorschrift als Ausnahme. Würde das gesetzliche Verfahren überhaupt wieder öffentlich stattsinden, so träte die Oeffentlichkeit der Eidesleistung von selbst hinzu. Dann wäre gar nichts Bedenkliches darin. Aber so scheint es, daß der Eid hier auf einer besondern Ausnahme beruht, und dies dürste nicht der Sache förderlich sein. Jede Ausnahme, meine Herren, hat etwas Befremdendes, selbst Kränkendes. Ich bin