Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 12 (21.3.1840)
- Date
- 1840-03-21
- Page
- Seite 167 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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167 sachgemäßen Emendationen und Quellennachweisungen bereichert, in dieser Abhandlung zusammengesaßt. Wir haben also gewissermaßen ein offizielles Aktenstück vor uns, indem die Königl. Sächsische Regierung sich in Folge des vom Herrn Verfasser abgegebenen Gutachtens bewogen gefunden hat, den dermalen versammelten Ständen einen Gesetzentwurf vorzulegen, wornach die 'Form und Fassung der Iudeneide fast ganz auf die am Schlüsse dieser Abhandlung vorgeschlagcne einfache Weise zurückgesührt wird. Verfasser nimmt hierbei in dem Vorworte Gelegenheit über das Verfahren im Allgemeinen sich zu äußern, welches von manchen Regierungen in der Iuden-Emanzipations-Angelegenheit beobachtet wird. Sehr beherzigenswerth finden wir besonders folgende Stelle S. VI: „Der sogenannte Judeneid stehet nicht als ein Jsolirtes, Abgerissenes da, sondern er ist ein Eckstein des in sich so fest gegliederten, in seinen Grundfesten noch nicht erschütterten^ Vorurtheiles, das sich dem Juden in allen Lagen des Lebens hemmend entgegen stellt. Die Frage über die Emanzipation der Juden tritt, nachdem viel dafür und dawider gesprochen und geschrieben worden ist, allmälig in den Hintergrund und man glaubt nun bei dem Resultate stehen bleiben zu müssen: der Jude habe zwar Anspruch auf Gleichheit der Rechte, aber es muß beachtet werden die Stimme des Volkes, die sich dagegen ausspricht. Es bleibe höherer Einsicht überlassen zu untersuchen, welches diese Volksstimme sei; allenfalls fehlt ihr das, was sie zur Gottesstimme erhebe: Unbefangenheit und Gerechtigkeit. Darum ist es die Aufgabe der Staatsregierungen, die Völker so zu leiten, daß sie für Recht und Menschlichkeit ihre Stimme erheben, denn die Richtung muß von Oben herab gegeben werden, und ist die Meinung der Regierung auf Gerechtigkeit und Humanität basirt, so lernt das Volk nach und nach in solche Meinung eingehen." „Wenn daher dem Juden etwas gewährt wird, so ziemt es der Weisheit der Negierung, in Liebe zu geben und die Motive dafür in den naheliegenden Forderungen des Rechts und der Menschlichkeit auszusinden: werden kränkende Motive herbeigeholt, dann verliert der Jude mehr als er gewinnt; er sinkt in der Achtung seiner Mitbürger und der Schritt vorwärts wirft ihn eine große Strecke vom Ziele zurück. — Und wenn dem Juden abgeschlagen werden muß, so sei dieses nicht mit der Kränkung verbunden, daß man seinen Charakter, seine Sittlichkeit in Zweifel ziehe: mögen Staatsgründe vorliegcn, möge die Negierung es für nöthig erachten, die sogenannte Volksstimme zu berücksichtigen; aber wenigstens sollte der Jude nicht den doppelten Schmerz des Nichterhaltens und des Vorwurfes der Unwürdigkeit erfahren." — Wer die sächsischen Landtagsakten 'durchgeblättert hat, wird die Veranlassung zu obigen mit edler Mäßigung ausgesprochenen Worten wohl leicht errathen! Die Abhandlung selbst beginnt damit zu zeigen, wie die Frage über den Judeneid schon dadurch auf einen verkehrten Standpunkt gestellt worden sei, daß man immer nur den engen Kreis „den Eid des Juden gegen einen Christen" im Auge behalten, dahingegen von einer unbefangenen Untersuchung „über die Basis des Eides überhaupt nach jüdischen Religionsbegriffen" sich gescheuet habe. Dieser falsche Ausgangspunkt, den man von jeher in dieser Forschung genommen habe, nebst dem dem Geiste des Mittelalters eigenthümlichen Religionshaß und Fanatismus, zu dem Resultate geführt, das wir in den mannichfachen, mehr oder minder unwürdigen Formen der sogenannten Iudeneide ausgeprägt finden. Es ist daher vor Allem nöthig den Grundsatz auf welchem der Eid bei den Juden beruhet klar hinzustellen. Verfasser zeigt nun, wie das Judenthum dem Eide an sich absolute Heiligkeit beilegt, ihn nicht blos, wie die Griechen (imöpxoe), als Gegensatz des Meineides, sondern als positives, höchstes Verehrungsmittel des allwissenden Gottes betrachtet. Mit diesem gewonnenen Prinzipe wird Licht in die ganze Forschung gebracht. Es kann sich nunmehr nicht um Flüche und Verwünschungen zur Bestärkung des Eides handeln, es bedarf keiner Vorsicht zur Verhütung von Mental-Reservationen, es ist nicht blos Furcht vor irdischer Bestrafung, die vom Meineid abhalten soll; der Eid ist ja direct bei Gott geleistet, Gott selbst wird als ewige Wahrheit angerufen und bei seinem Namen geschworen; ein Meineid beurkundet also völlige Entsittlichung, den tiefsten Abfall von Gott und von der Wahrheit, während, wenn der Eid mit