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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-03-21 · Heft 12 (21.3.1840) · p. Seite 163

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 12 (21.3.1840)
Date
1840-03-21
Page
Seite 163 (sequence 7)
Language
German
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465 züglich aus dem Grunde, welchen der königl. Hr. Commissar angeführt hat. Es würde die Zuziehung von Schivurzeugen sehr oft dazu beitragen, die Eidesleistung zu hintertreiben, und leicktsinnige Eide zu vermindern. Es könnte von den Schwurzeugen den zu schwören Habenden Veranlassung gegeben werden, die Sache genauer, ruhiger zu überlegen, und am Ende den Eid nicht zu leisten. Es scheint mir das eine Annäherung zu den von mir gewünschten Schieds - oder Friedensgerichten zu sein. Es giebt mir die vorliegende H. auch Veranlassung, den Wunsch auszusprechen, daß bei Eidesleistungen unter Christen mehr Feierlichkeit beobachtet würde, als bisweilen geschieht. Wenn ich auf Erinnerungen aus meiner Jugend zurückgehe, so weiß ich, daß, wenn bekannt wurde, es solle Jemand einen feierlichen Eid leisten, man darüber nur mit einer gewissen Andacht sprach. Das sinde ich jetzt leider nicht mehr so. Es soll sogar vorgekommen sein, daß in einer Gerichtsversammlung ein Richter nach der Uhr sah, und als er bemerkte, daß es 11 Uhr vorbei war, sagte: Es ist schon 11 Uhr, wir wollen doch geschwind den und den noch schwören lassen. Ein solcher Richter wird schwerlich eine besonders eindringliche Vermahnung an den Schwörenden richten. Daß also diese Eidesleistungen oft nicht mit der gebührenden Feierlichkeit und Würde vorgenommen werden, scheint auf der Hand zu liegen, und deshalb glaube ich, werde ich Entschuldigung finden, wenn ich mir eine kleine Abweichung von dem eigentlichen vorliegenden Gegenstände erlaubt habe. Abg. Wieland: Ich habe mich veranlaßt gesehen, der Ansicht der Minorität der Deputation beizutreten. Abgesehen von allen anderen Gründen hat auch mir geschienen, daß in der Assistenz von Schwurzeugen etwas Kränkendes für den Israeliten liege, weil eine solche besondere Assistenz bei Eidesleistungen der Christen nicht erforderlich ist. Es hat mir geschienen, als wolle man damit den Israeliten sagen: Man traut euch nicht recht. Dieser Beistand ist da, damit er euch ermahnen und zureden soll, de<ß ihr ja keinen falschen Eid schwört; wir haben zu euch kein rechtes Vertrauen. Abg. Klinger: Ich muß mich ebenfalls für die Ansicht der Majorität erklären, und zwar aus den Gründen, die von den Sprechern vor mir bereits angeführt worden sind. Die Absicht der Minorität ist allerdings sehr lobenswerth; denn ich glaube, sie hat an die Spitze ihres Antrags gestellt, es müsse in einem und demselben Vaterlande auch ein und dasselbe Recht, eine Gleichheit aller Parteien Geltung finden. Dieser Ansicht aber, so lobenswerth sie auch erscheint, kann ich darum nicht beitreten, weil durch die Hinzuziehung der Zeugen eine Erhöhung der Feierlichkeit eintritt, die bei allen Eidesleistungen wünschenswerth erscheinen muß. Wenn ich auch diejenigen Momente nicht allenthalben theile, welche von dem Abg. Wieland angeführt worden sind, so glaube ich doch, daß unsere Eidesleistungen in der Form und Weise, in welcher sie gewöhnlich zu geschehen pflegen, eine außerordentliche Feierlichkeit durchaus nicht an sich tragen. Die Feierlichkeit des Eides sollte aber möglich aufrecht erhalten werden, aus demselben Grunde, aus welchem sie bei den Israeliten aufrecht erhalten wird. Wenn man die Frage aufstellt, warum in andern Staaten die Eidesleistung der Israeliten sogar in den Synagogen vorgenommen wird, so kann die Antwort keine andere sein, als dem ganzen Acte eine gewisse Feierlichkeit zu geben, und demjenigen, welcher schwören soll, die Wichtigkeit des Eides durch das Erscheinen in einer großen und ernsten Versammlung nochmals vor Augen zu führen. Ich erkläre mich daher für die Majorität. Abg. Reiche - Eisenstuck: Wenn man das Deputativnsgutachten ansieht, wo erklärt wird, daß durch das vorgeschlagene Gesetz nach einem 40 jährigen unerfreulichen Jnterimisticum auch Sachsen in Bezug auf die Eidesleistungen der Juden an die Spitze der religiösen, rechtlichen und sittlichen Aufklärung trete, so sollte man glauben, es habe mit Vorlegung dieses Gesetzes, unter welchen Solennitaten die Juden schwören sollen, eine neue Epoche in der Geschichte Sachsens begonnen. Ich freue mich auch darüber (obgleich ich nicht so gar großen Werth darauf lege), daß dadurch wieder ein Fortschreiten herbeigeführt werde. Ich muß mich aber der Majorität anschließen, welche wünscht, daß bei der Eidesleistung'die Zeugen nicht fehlen. Der Eid ist ohnedies ein Pactum, wobei derjenige, welcher den Eid anträgt, verspricht, er wolle das für wahr halten, was der Andere beschwört. In dieser Beziehung schon ist es also wünschenswerth und Pflicht der Gesetzgebung, daß der Eid möglichst feierlich abgelegt werde. Und wenn nun bei Ablegung des Eides der

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