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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-03-21 · Heft 12 (21.3.1840) · p. Seite 162

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 12 (21.3.1840)
Date
1840-03-21
Page
Seite 162 (sequence 6)
Language
German
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162 erachte, und zwar hauptsächlich im Interesse der Israeliten selbst. Wahr ist es und begründet, daß der Israelit, und dies muß man denselben zu ihrerEhre nachsagen, nicht leicht schwört, nicht leicht zu einem Eide verschreitet, und wenn er dennoch dazu verschreitet, müssen ihn dringende Verhältnisse dazu bewegen, daß er den ihm auftrlegten Eid wirklich leistet. Der Grund davon sei, welcher er wolle, so viel ist aber gewiß, daß derselbe eine verbreitete Volksmeinung darin sucht, daß der Israelit dann nicht leicht einen Eid leiste, wenn solcher in Gegenwart seiner Glaubensgenossen abgelegt werden solle. Dieser Grund und diese Meinung, die sich im Volke verbreitet hat, erhält aber auch durch einen andern Umstand noch einige Nahrung, nämlich durch den, daß die Zeugen, wie dies wenigstens zeither immer der Fall gewesen ist, sich stets alle nur mögliche und ersinnliche Mühe geben, um denjenigen, welcher den Eid leisten soll, davon abzubringen, und sie sehen es in derThat als einen desondern Triumph an, wenn ihre Bemühungen durch einen glücklichen Erfolg gekrönt werden. Diese Volksmeinung laßt sich nicht mit einem Federstrich verbannen, und wollte man dazu auch verschreiten, wollte man diese Volksmeinung gewaltsam zu unterdrücken suchen, so besorge ich, daß man dadurch gerade das Gegentheil bewirken könnte, daß man dann die Meinung im Volke hervorriefe und verbreitete, daß den Eidesleistungen der Israeliten nicht mehr die Wahrhaftigkeit beizulegen sei, als dies früher der Fall gewesen. Daher glaube ich, daß es selbst im Interesse der Israeliten liegt, daß es demselben nur vortheilhast entspricht, wenn man diese Zeugen auch fernerhin noch bei den Eidesleistungen beibehälk. Abg. Eisenstuck: Wenn auch ich der Majorität angehöre, so will ich mir wenige Worte erlauben, um mein Urtheil zu rechtfertigen. Ich habe für die Zeugen mich ausgesprochen, und die Gründe dafür sind bereits von dem Redner vor mir zum größten Theil geltend gemacht worden. Wenn ich irgend eine Zurücksetzung für die Israeliten darin erkannt hätte, würde ich mich nie dafür entschieden haben. Zur Ehre der Wahrheit muß ich gestehen, daß mir die Fälle, daß hier ein Israelit einen Eid geleistet habe, im Verhältniß viel seltener vorgekommen sind, als diejenigen, wo ein Christ einen Eid geschworen hat. Ich muß also annehmen, daß der Jude sehr gewissenhaft mit sich zu Rathe geht, und wenn der Leichtsinn ihn dazu verleiten sollte, so würden der Rabbine und die Zeugen darauf hinwirken, um zu Vermeidung des Eides einen Vergleich zu Stande zu bringen. Dies kann nun viel besser geschehen durch Leute seines Glaubens, als durch die christlichen Beisitzer. Ich. glaube, es liegt auch etwas darin, daß dadurch gewissermaßen ein Act der Oeffentlichkeitstattsindet. Die Eide der Juden waren zeither, wenigstens in Dresden, so öffentlich, daß der Zutritt zu denselben ungehemmt war, und diese Oeffentlichkeit soll nun durch die zwei Zeugen garantirt werden. Worin soll nun der Nachtheil liegen, den dies mit sich bringt? Glauben Sie, daß die Meinung, die Viele von uns zu Gunsten der Juden hegen, glauben Sie, daß diese auch die allgemein herrschende ist? Ich hoffe, sie wird es in Zukunft sein, jetzt aber ist sie es noch nicht, und insofern wird für den Eid eine größere Feierlichkeit dadurch herbeigeführt, inwiefern, durchaus nichts Herabwürdigendes darin liegt, denn ich sehe nicht ein, worin die Herabwürdigung liegen soll. Es ist der Rabbine da, und man müßte dann auch, wenn man die Zeugen ausschlicßen will, den Rabbinen ausschließen. Denn es scheint mir, die Gründe, die für den Rabbinen sprechen, sprechen auch für die Zeugen. Ich hänge nicht so sehr am Alten; warum sollte ich also nicht glauben, daß eine Einrichtung, die seit Jahrhunderten besteht, könnte abgeändert werden? Aber ich bin nicht dafür, daß diese Einrichtung gbgeändert wird, weil sic Nachtheil nie bringen kann. Nach einem Punkte in unsrer Verfaffungsurkunde haben wir nur zwei Städte des Landes, Dresden und Leipzig, wo Israeliten sind. In diesen beiden Städten kann die Herbeischaffung von Zeugen nie eine Schwierigkeit verursachen. In Bautzen ist allerdings nur eine Monographie von ihnen. Wenn dieser eine Mann belamsi wird, tritt nun freilich der Fall ein, daß die Zeugen von hier requirirt werden, was dem Schwörenden einen Nachtheil zuzieht. Wenn ich aber bedenke, daß, wenn der Fall eintritt, auch der Rabbine requirirt werden muß, so glaube ich, ist der Nachtheil nicht so groß, ob einer oder drei von Dresden sich dahin verfügen, um dem Schwuract beizuwohnen. Abg. Zische: Ich muß mich unbedingt für Annahme des Gesetzentwurfs und dem Gutachten der Majorität der Deputation bestimmen, und das vor-

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