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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-03-21 · Heft 12 (21.3.1840) · p. Seite 158

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 12 (21.3.1840)
Date
1840-03-21
Page
Seite 158 (sequence 2)
Language
German
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158 liten seit Jahrtausenden aufgehauften Vorurtheile j schwinden zu machen, ersieht man abermals aus folgendem Artikel, den die Didaskalia vom 26. Febr. unter obigem Datum bringt. „Daß gegen eine, Jahrhunderte lang unter schwerem Drucke gehaltene Klasse von Staatsgenosien i eine Menge unsinniger Vorurtheile in den untern Volksklassen ihren Ursprung und forttreibende Nahrung fanden, ist eine von der Geschichte, unter gleichen Umständen, mehrfach ausgezeichnete Erscheinung. Ausflüsse der Geringschätzung gehören einer dunkeln Zeit, einer nieder» Kulturstufe an. Je lichter es in einem Volksleben wird und je mehr die Grundsätze der allgemeinen Humanität und der Gleichheit der Recht« und Pflichten aller Staatsgenossen sich Bahn brechen, je schneller verlieren sich solche Vorurtheile, je mehr werden aufgeklärte Staatsbehörden bemüht sein, in der Verstopfung der Quelle auch den Ausfluß zu unterdrücken. In dieser Zeit leben wir hoffentlich und auch die Kinder Israels begrüßten schon in mehren Staaten die Rückgabe ihrer Menschenrechtes Wie soll man aber folgende, verbürgte Begebenheit deuten? In dem benachbarten königlichbaier'schen Orte W.7 starb vor einigen Wochen die eine lange Zeit an das Krankenbett gefesselt gei wesene Israelitin Sch .... R.Der dasige Landrichter K.... ließ die Doktoren Sch.und H.aus L.vor sich bescheiden und erklärte mit feierlicher Stimme: „Bekanntlich herrsche die Sage, daß die Juden ihren Anverwandten in dem Augenblicke des Scheidens das Quicke brächen, er habe deshalb die Besichtigung der verlebt sein sollenden Sch. R. verfügt und es sei dieselbe nunmehr unter Zuziehung ihrer, der beiden Aerzte, so wie des Gerichtsschreibers und Dieners vorzunehmen. Ob nun gleich die beiden Aerzte bescheidne Vorstellungen gegen eine solche Verfügung aus dem Grunde der Unwahrheit der Sage machten, so bewegte sich doch der ganze Zug nach dem Hause der Verstorbenen. — Nur zwei Gesichtspunkte können hier vorgestellt werden. Sollte eine Neugierde, die nur der Privatmann haben durste, befriedigt werden, dann liegt ein Mißbrauch der Amtswürde, eine strafbare Verletzung dieser vor: denn könnte es wol etwas Lächerlicheres, Komischeres der niedern Gattung geben, als das Einherschreiten von fünf, mit allen Attributionen des Amtes umhüllten Personen, um die Wahrheit einer aus der grauen Vorzeit herüberklingenden Sage, über die jetzt selbst der Mann auf der untersten Kulturstufe lacht, zu erproben! Wollte aber der Beamte als solcher eine strafbare That konstatiren, so durfte dieses nur auf ganz bestimmte Jnl dizien, nicht auf eine solche Sage hin geschehen, wenn nicht eine Dienstwidrigkeit begangen, jedenfalls der Beamte unter den Pöbel gestellt, somit die tragende Würde des Staats wiederum schwer verletzt werden sollte." Dresden, 3. März. (Privatmitth.) Unsere Angelegenheiten sind abermals ein gutes Stück weiter gerückt. Ich berichte Ihnen heute über die vierzigste Sitzung der zweiten Kammer, welche größtentheils die Verhandlungen über die neue Form des Eides der Israeliten aussüllten, aus denen ich die wichtigsten Punkte hervorhebe. Das von Seiten der hohen Staatsregierung ausgegangene Dekret lautete: Se. Königliche Majestät erachten eine Vereinfachung der für die Eidesleistungen jüdischer Glaubensgenossen vorgeschriebenen Formen für angemessen und haben daher einen hierauf sich beziehenden Gesetzentwurf bearbeiten lassen,, den Sie nebst dazugehörigen Motiven in den Beilagen den getreuen Ständen, Behufs der hierüber anzustellenden Berathung und abzugebendcn Erklärung, in Huld und Gnaden andurch zugehen lassen. Gegeben zu Dresden, den 2. December 1839. Friedrich August. Julius Traugott Jakob von Könneritz. Es sind dazu allgemeine Motiven gegeben, welche in ihren Hauptstellen lauten: Die Norm für das von den Gerichten bei Eidesleistungen jüdischer Glaubensgenossen zu beobachtende Verfahren war bisher der Befehl, die Eidesleistungen der Juden betreffend, vom 1t. März 1809 (abgedruckt im Cod. Aug. Cont. II. P. I. pag. 531 folg.) In früherer Zeit waren besondere Feierlichkeiten bei solchen Eidesleistungen unbekannt, und man bediente sich dabei einer ganz einfachen Formel, bestehend in Anrufung Gottes, des Gottes der Vater Abraham, Isaak und Jakob. In der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts gewann aber die Meinung Eingang, daß es besonderer Feierlichkeiten dabei bedürfe, indem ohne selbige der Eid von den Juden nicht für

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