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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-03-14 · Heft 11 (14.3.1840) · p. Seite 145

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 11 (14.3.1840)
Date
1840-03-14
Page
Seite 145 (sequence 5)
Language
German
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145 in ein Blindeninstitut geben. Der katholische Direktor war bereit, den Unglücklichen in die Zahl seiner Zöglinge aufzunehmen; stellte jedoch die Bedingniß, daß die Eltern durch ein Zeugniß von ihrem Drtsrabbinen Nachweisen sollen, daß der Blinde für die Zeit seines Aufenthaltes im Institute von den, mit seiner Religion verbundenen Gebräuchen dispensirt werden könne. Es stehe sonst zu befürchten, meinte er, daß die Eltern in Kurzem über den Genuß verbotener Speisen, dem sich ihr Kind unmöglich entziehen könnte, Scrupel bekommen, und den Zögling, nachdem er eine Zeitlang die Mühe der Lehrer in Anspruch genommen, der Anstalt entziehen werden. Der Ortsrabbine, welchem der Fall vorgelegt wurde, berieth sich mit seinen Assessoren, und sprach sich verneinend darüber aus. Dieser Ausspruch ist nun nach dem Talmud und den Rabbinen genügend begründet; die hieher gehörende Stellen im Schulchan Aruch, Orach Chaim 343, Jvra dea 373, sind hinlänglich bekannt. Indessen wäre es wol der Mühe werth, daß mehre Rabbinen ihre ausführlich mvtivirte Meinung hierüber aussprachen. Es ist freilich sehr mißlich, Concessionen zu erschleichen, wo sich der Buchstabe so entschieden verbietend auszusprechen scheint; anderer Seits wäre es aber doch sehr traurig, wenn jüdische Blinde und Taubstumme von den zu ihrer Bildung und Erziehung bestimmten Anstalten ausgeschlossen, oder nur auf eine mit dem peinlichsten Gewissenszwange mancher Eltern verbundene Weise ausgenommen werden könnten. Wie ich höre, soll ein sehr bekannter Veteran der jüdischen Theologie im Begriffe sein, eine Abhandlung über diesen Gegenstand herauszugeben. Es wäre sehr zu wünschen, daß die geehrten Correspondenten der allg. Z. d. I., die in dieser Beziehung herrschende Praxis in den verschiedenen Gegenden Deutschlands bekannt machten. Diese Frage wird, wie Viele andere Fragen dieser Art, von der Collision der modernen Verhältnisse mit dem Rabbinism hervorgerufen, und so einleuchtend auch die Nothwendigkcit eines bedächtigen Fortschrittes und Ueberganges ist, so kann doch Res. die Ueberzeugung nicht aufgeben, daß alle diese Fragen nur von einem hohem Gesichtspunkte aus den unabweisbaren socialen Verhältnissen gemäß gelöst werden können. Es läßt sich indeß erwarten, daß auch der rigide RabbiniSm, die Dringlichkeit des Gegenstandes berücksichtigend, sich hier so milde i als ihm nur möglich zeigen, und sich, bei der Wichj tigkeit jber Erziehung jener Unglücklichen etwa nur das tit' rrrr -paara rrr-a srapa VssTirt ön? ron pvra (Beza 30, I) berufen werde. Ich kann nicht umhin, hier noch schließlich zu bemerken, daß eine, mit vieler Sorgfalt hierüber geführte, Untersuchung zu dem unzweifelhaften Ergebnisse geführt hat, daß im österreichischen Kaiserstaa.te die Zahl der jüdischen Blinden und Taubstummen weit geringer ist, als sich nach dem Verhältnisse der jüdischen Bevölkerung zur christlichen erwarten ließe. Preß bürg , 18. Febr. (Privatmitth.) Die in diesen Blättern bereits erwähnten jüdischen Abgeordneten sind seit einigen Tagen hier versammelt. Die Petition, welche bei der Ständetafel eingebracht werden soll, ist schon unter der Presse. Sie erscheint in magyarischer Sprache. Ich behalte mir vor, Ihnen einen Auszug aus derselben mitzutheilen. Ob die Judensache noch während des gegenwärtigen Landtages zur Sprache kommen werde, läßt sich nicht bestimmen; doch hoffen Viele, es werde der Grundbesitz in königlichen Freiftädten den Juden gestartet werden. Daß die in Betreff der Juden vorgeschlagenen Verbesserungsgesetze die königlicbe Sanction erhalten werden, ist allgemeine Hoffnung. — In dem diesjährigen Verzeichnisse der im hiesigen Spirale der barmherzigen Brüder aufgenominenen Kranken werden auch vier Israeliten ausgezählt. Wien, 19. Febr. (Privatmitth.) Heute wurden in der hiesigen israelitischen Religionsschule die öffentlichen Prüfungen für die erste Hälfte des Schuljahres abgehalten. Inhalt, Form und Plan des Religions- und Bibclunterrichts sind des ungetheiltesten Beifalls würdig. Der Religionslehrer, Herr Leopold Breuer, hat die rationalisirendeRichtung eben so sorgfältig vermieden, wie den affectirten, hin und wieder austauchenden Partikularism, und ist, was in unseren Tagen nicht genug gelobt werden kann, in der rechten Mitte geblieben. Man vergißt keinen Augenblick, daß man in einer jüdischen Religionsschule ist, in welcher die Glaubens-und Pflichtenlehre auf eine geläuterte, den Geist der Propheten athmende Weise gelehrt wird. Die Belege aus der heiligen Schrift wurden von den Schülern oft in der Ursprache angeführt. Die Mehrzahl derselben ließ es wol bei der deutschen Uebersetzung bewenden; aber es ist sehr zu wünschen, daß die Zöglinge in

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