Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 11 (14.3.1840)
- Date
- 1840-03-14
- Page
- Seite 143 (sequence 3)
- Language
- German
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143 längst erschienenes Fabrikgesetz ist sogar im englischen Parlament mit vielem Lob erwähnt und gefordert worden, so daß sich der Agitator Okonel, über-Letz-' teres beschwerte, aber kurz und derb vom Motionssteller abgewiesen wurde. Eine Menge anderer Institutionen im Militairwesen, Abgaben-System, öffentlichen Unterricht, nicht zu erwähnen, denen selbst die eifersüchtigen französischen Institutionen in ihren amtlichen Berichten vieles Lob spenden. Warum soll nun diese so erleuchtete und alle Verhältnisse richtig beurtheilende Regierung mit der Verbesserung des Standes der Juden nicht den anderen Staaten vorangehen, oder gar hinter so manchen, zurück bleiben? Letzteres ist besonders bei uns Rheinpreußischen Juden der Fall. Während die Rheinprovinzen unter dem preußischen Zepter allgemein anerkannte und nicht genug zu beschreibende Verbesserungen gegen die Franzosenherrschaft, erlangt haben, wie noch unlängst das Sendschreiben eines Rheinpreußen an den französischen Deputaten Mauguin besagt, müssen wir Rheinischen Juden Rechte entbehren, die wir unter den Franzosen genossen haben. Das -Wahlrecht, das Recht, Geschworene zu sein, die Advokatur und überhaupt der Staatsdienst ist uns unter den verstorbenen Ministern der Justiz und des Innern entzogen worden. Nur das drakonische, von der Napoleonischen Zwingsherrschast noch herrührende Gesetz vom 17. Marz 1808, dessen Artikel 13 allen Natur- und Urgesetzen zuwider ist, hat man uns gelassen. Sehen wir nach unfern Nachbaren im Rheinlande, nach der Nheinpfalz und Rheinhessen, wir finden eine Menge Juden als Advokaten, Geschworene, Wahlmänner rc. In anderen deutschen Staaten , wie Baden, Rheinhessen und mehren sind sie ebenfalls zur Advokatur unbedingt zugelassen. Ein einfaches Mittel giebt es, daß sich die preußische Regierung auch hierin auf die hohe Stufe der besonnenen und langsam ohne alle Störung fortschreitenden zeitgemäßen Reform stelle, worin sie in ihren übrigen Maßregeln einen so eminenten Rang einnimmt. Dieses wäre die Ausführung des Gesetzes vom 11. März 1812, und eine Versammlung von würdigen Juden, aus allen acht Provinzen, zum Theil aus Rabbinen, zum Theil aus Laien bestehend, um die Verbesserung des Kultus und des Religionsschulwesens zu bewirken. Wie würden ihr alle Herzen ihrer israelitischen Unterthanen entgegenschlagen! 6. -Oesterreich. Pesth, 17. Jan. (Privatmitth.) Diese Woche war wieder ein Theil der Comitats- und Stadtgemeinde - Deputaten der Israeliten hier versammelt. Aus dem Resultate der Berathungen, welches ich Ihnen in gedrängter Kürze mittheilen will, werden Sie ersehen, wie es um unsere Emancipationsangelegenheiten stehe. Die vorgestrige Sitzung eröffnete der Vorsitzer der Deputation, Herr I. C. Boscowitz, mit der Mittheilung, daß die Audienz bei Sr. kaiserlichen Hoheit, dem Durchlauchtigsten Erzherzog Palatinus, den Erfolg gehabt habe, daß die jüdische Deputation im Namen ihrer Committenten beim gegenwärtigen Reichstage ein Bittgesuch um die Verbesserung ihrer bürgerlichen Stellung einbringen dürfen. Hierauf wurde einstimmig die Einreichung einer Petition beschlossen, von welcher ich Ihnen weiter unten einen Auszug liefern werde. Ferner wurde der Antrag gestellt, in allen Gemeinden eine Subscription zu eröffnen, um, wenn die bisherigen Landtagsbeschlüsse die allerhöchste Sanction bekommen, arme Israeliten zum Ackerbau und zur Feldarbeit aufzumuntern und anzuhalten. Dieser Antrag wurde mit allgemeinem Beisalle ausgenommen, die Beschlußfassung mußte jedoch bis zum kommenden Pesther Josephimarkt aufgeschoben werden, da die Zahl der Deputirten zu gering war, und deren Vollmachten nicht umfassend genug erschienen. Es wurde also vorläufig beschlossen , die Gemeinden aufzufodern, sich binnen einer bestimmten Zeit hierüber zu erklären. Es ist mit aller Zuversicht zu erwarten, daß dieser Subscriptionsantrag allenthalben Anklang finden wird. Erwünscht wäre es freilich, wenn das Volk von der Kanzel herab hierüber aufgeklärt, und zur Theilnahme aufgemuntert würde; aber leider bleibt die Synagoge bei uns stumm bei den heiligsten Angelegenheiten ihrer Kinder. Die gestrige Sitzung bot nichts von allgemeinem Interesse dar. Es wurde nach kurzer Berathung der Beschluß gefaßt, es sollen die vier Deputirten, die Herren Hermann Löwy, Moritz Löwenstein, Leo Holländer und Jacob Steinitzer am 2 Febr. in Preßburg eintreffen, die Petition ins Ungarische übersetzen lassen, und die zu deren Einreichung günstige Zeit abwarten. Die mehrerwähnte Petition hat einen der genial-