Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-03-14 · Heft 11 (14.3.1840) · p. Seite 142

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 11 (14.3.1840)
Date
1840-03-14
Page
Seite 142 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3225119-3225131--02560-3312047
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

142 nen veranlaßt, und die Aussprache, daß er als einziges Prinzip des Judenthums „Höre Israel, der Ewige ist einig" anerkenne. Hierfür haben unsre Märtyrer geblutet, und mit diesem Spruche seien ihre ungeschwächten Geister den gefolterten Leibern entflohen. Dennoch mischt Ts. wieder so viele Schmähungen gegen die Juden hinein, denen er allen Freimuth, alle Geradheit, allen Edelmuth des Herzens abspricht, daß sich die Farben seines Hasses auch hier wieder abspiegeln. Die Erfahrung, welche täglich vor unsre Augen tritt, stumpft diese Spitzen zu sehr ab, als daß wir der Widerlegung viele Worte schenken sollten. Ohnehin ist ja im Voraus ein solches absprechendes Aburtheilen über irgend eine große Menschenmasse ein unwürdiges, dem Charakter der Menschheit überall zu nahe tretendes. Mag das tägliche Wachsthum aller großen und herrlichen Eigenschaften unter unfern Glaubensgenossen Herrn Ts. immerfort Lügen strafen! Jedenfalls ist es erbärmlich, wenn Herr Ts. irgend ein isolirtes Faktum, dessen Thatbestand noch nicht einmal ganz klar ist, wie das zu Csaba, heraussischt, um die ganze Glaubensgenoffenschaft zu schmähen. Welche Konfession bietet nicht unzählig mehr Erscheinungen der Art dar, als die unsrige? Ts. sehe nur neuerdings nach Zürich und Athen. Preußen. Aus Rheinpreußen, 2t. Febr. (Privatmitth.) Nach einer mehrmonatlichen Krankheit kommt mir erst heut« eines Ihrer geschätzten Blätter vom 25. Januar No. 4 vor Augen, worin ein Auszug aus der L. A. Z. vom 10. und ein Correspvndenz- Artikel von Berlin vom 14. sich befinden. Beide bedürfen einer Berichtigung, da die Abfasser dieser Artikel sowol mit dem Verhältnis« des preußischen Staats die Juden betreffend, als mit seinen statistischen Notizen, besonders von Rheinpreußen nicht ganz vertraut zu sein scheinen, und ich muß sie desfalls auf die Staatszeitung von 1838 No. 230 verweisen. Daraus ist zu ersehen, daß die Juden nicht allenthalben größtentheils sich auf den Handel verlegen, indem die, welche an den Ufern des Rheins, der Mosel, der Ahr, und Nahe, in den Kreisen der Koblenzer und Trierischen Regierungsbezirke wohnen, den Weinbau zum Hauptgeschäft haben, und daß sie sich der Militairpflichtigkeit mit Vergnügen unterziehen, gehet eben daraus hervor, da aus den Provinzen Westphalen und Rheinlands, welche bei weitem keine der stärksten Judenbevölkerung haben, 214 Juden in den aktiven Militair - Regimentern dienen. Ihr Berliner Privat-Correspondent glaubt ferner, wir dürfen der Hoffnung nicht Raum geben, daß Juden öffentliche Anstellung erhalten. Dieser Meinung bin ich nicht, und zwar aus folgenden Gründen: n. in keinem deutschen Staate ist die christliche Bevölkerung der völligen Gleichstellung der Juden mit den übrigen Unterthanen geneigter, als im preußischen; der gesunde Sinn der Einwohner und die Liebe zum König, welche den Glauben erzeugt, daß alles, was von ihm ausgeht, gerecht sein muß, bürgt dafür; und sollte auch hie und da in einem Regierungsbezirk eine andere Stimmung vorherrschen, so verliert sich diese unvermerkt im ganzen Staate, und nachher durch die Gewohnheit in sich selbst. Sogar in Frankreich, wo die Juden schon seit 50 Jahren emanzipirt sind, stehet im Elsaß die untere Volksklasse den Juden noch schroff mit vielen Borurtheilen entgegen, dennoch sehen wir aus den Wahl-Urnen Deputirte hervorgehen und eine Menge ( berühmter Advokaten, Notarien, Staatsprokuratoren, Richter, Maires K. angestellt. b. lehrt es die große Meisterin, „die Erfahrung." Im Gesetz vom II. März 1812 sind die Juden nach §. 8. zu allen Gemeinden-Aemtern zugelassen. Seitdem sind in mehren Städten Juden zu Stadträthen, und fast in allen großen zu Stadtverordneten gewählt worden. Sind Klagen darüber entstanden? Keineswegs, das Volk selbst hat sie gewählt, und die Regierung hat sie bestätigt. Wenn dieses bei Wahlämtern ist, wie viel weniger ist bei Staatsstellen zu besorgen, wo die Regierung die Personen, die sie anstellt, vorher genau prüft, und eine scharfe Kontrolle über sie führt. c. War nicht die Preußische Regierung die erste, die ein deutsches Civil-, Wechsel- und Criminal- Gesetzbuch hatte? Ueber letzteres mühet man sich heut zu Tage noch in einigen Süddeutschen Stände- Versamnzlungen ab. Die erste, welche eine Städteordnung, die erste und einzige in Deutschland, welche Trennung der Justiz von der Administration vollführte? In neuester Zeit wird ihr Nachdrucksgesetz auf den meisten Landtagen gefordert, und ihr un-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.