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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-03-07 · Heft 10 (7.3.1840) · p. Seite 130

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 10 (7.3.1840)
Date
1840-03-07
Page
Seite 130 (sequence 2)
Language
German
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150 sollen noch die deutsche Sprache, Chemie, Physik, Arithmetik, Algebra —und Gesang hinzugefügt werden. Es sollen jährlich Berichte über den Stand der Schule von dem Direktor und der Schul-Kommission gegeben werden. Zum Schluffe dieses ist aber, wie ein verlorener Posten noch ein bemerkenswerther §. 68 hinzugefügt, der wörtlich so lautet: ,,Auf das Budget des israelitischen Kultus soll eine jährliche Summe von 5000 Fr. (1333 \ Thlr.) gebracht werden, bestimmt zur Besoldung von Predigern. Diese, vom Central-Konsistorium bezeichneten Prediger sollen das heilige Wort und moralische und religiöse Unterweisung in der israelitischen Bevölkerung verbreiten (pcwtoront.) Sie werden mit dem Central-Konsistorium korrespondiren. Jedes Jahr wird das Central-Konsistorium einen detaillirten Bericht an den Kultusminister über die Resultate dieser Predigten richten." Sie sehen, dieser Paragraph hat eine eigene Stellung, und giebt Manches zu denken, da das Predigen doch wol Sache der Herren Groß-, Konsistorial-, Rabbinen und Unterrabbinen sein müßte. Oder soll auf diesem Umwege endlich das laute Wort in die französische Synagoge gebracht werden? Welches nun das Schicksal dieses Entwurfs sein wird, ist noch ungewiß, jedenfalls wünschen wir ihm: Resultat und Verbesserung! Deutschland. Frankfurt am Main, 6. Febr. (Didask.) Es ist wahrhaft erfreulich, zu bemerken, wie die Fortschritte geistiger und sittlicher Verbesserung unter der israelitischen Bevölkerung unserer Stadt sich stets erweitern und segensreiche Früchte tragen. Sie zählen in ihrer Mitte viele an Talent und Bildung reiche Gelehrte und Künstler, Aerzte und Rechtsgelehrte; ihre Schulen zeichnen sich durch treffliche Lehrmethode und verdienstliche Lehrer aus; ihre milden Stiftungen befinden sich in vollster und schönster Wirksamkeit; zu allen Comitö's werden sie zugezogen und wo es die Förderung irgend eines gemeinnützigen, vaterstadtischen Zweckes gilt, da sehen wir sie thätig und eifrig wirksam. Auch dafür wird Sorge getragen, daß sich mehr und mehr Israeliten der Erlernung von Handwerken widmen und daß solchen, auch wenn sie einem andern Staatsverbande angehören, die nöthige Unterstützung geleistet werde. Der! Verein zur Beförderung der Handwerke unter den israelitischen Glaubensgenossen hat den vierzehnten Bericht seiner Wirksamkeit veröffentlicht und mit wahrem Vergnügen haben wir denselben gelesen. Er ist aller Beachtung würdig. „Die Gesammtzahl der Unterstützten stieg im letzten Jahre auf 468, — so lesen wir im angeführten Bericht — von welchen 218 dem Großherzogthum und 82 dem Kurfürstenthum Hessen, 66 dem Herzogthum Nassau, 35 der Landgrafschaft Hessen-Homburg, 17 dem Königreich Baiern und 50 der freien Stadt Frankfurt angehören. 29 Lehrlinge wurden in dem Laufe des verflossenen Jahres neu ausgenommen und wählten in gleichmäßigem Verhältniß die verschiedenartigsten Handwerke. Sie liegen gleich den übrigen noch bei ihren Meistern befindlichen Lehrlingen ihrem gewählten Berufe mit Fleiß und gutem Erfolge ob. 28 derselben erhielten Unterricht in den ihren Handwerken entsprechenden wissenschaftlichen Fächern, 47 wurden mit Kleidungsstücken, 23 mit Werkzeug unterstützt, und 12 verwaiste Lehrlinge empfingen monatliche Geldbeiträge für ihre nothwendigsten Bedürfnisse. Klagen über Lehrlinge gehören zu den seltenen Erscheinungen und haben meistens mehr in äußeren Verhältnissen als in dem Mangel an gutem Willen und Eifer ihren Grund. Nach bestandener Prüfung wurden im verflossenen Jahre 18 Lehrlinge von ihren Meistern entlassen und 20 Gesellen, welche die Wanderschaft antraten, mit Kleidern und Reisegeld unterstützt. Nach vollendeter Wanderzeit wurden im verflossenen Jahre 8 Handwerker bei ihrer Niederlassung als Meister mit den hierzu erforderlichen Geräthschasten, Werkzeug und Material unterstützt. Bei dieser Unterstützung geht die Verwaltung mit besonderer Vorsicht zu Werke. Es wird dabei nicht nur auf die Befähigung des Ansuchenden, welche sich während der Lehr- und Wanderzeit immer mir Sicherheit erprobt, sondern auch darauf gesehen, daß der zur Niederlassung gewählte Ort sich zum Betriebe des betreffenden Handwerks eigne. Auch in dieser Beziehung hat sich, der Verein des guten Erfolgs seines Wirkens zu loben. Viele in der Stadt und Umgegend ausübende Handwerksmeister, welche zu seinen Zöglingen gehören, leisten in ihren Fächern Vorzügliches und bezeigen dem Vereine für die erhaltene Unterstützung dadurch am besten ihre Erkenntlichkeit, daß sie mit Gewissenhaftigkeit und Eifer ih-

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