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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-03-07 · Heft 10 (7.3.1840) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 10 (7.3.1840)
Date
1840-03-07
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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IV. Jahrgang. Allgemeine N-. 1«. Zeitung -es Ivdenthmns. Ein unpartheiisches Organ für altes jüdische Interesse. Redacteur: Verlag von Dr. Ludwig Philippfon, Baumgartners Buchhandlung israelitischer Prediger in Magdeburg. feipjig. <Mit König!. Sächsischer allergnadigster Concession) Leipzig, den 7. März 1840. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Sonnabends, und wird jährlich 96 Bogen in Quart incl. des Titels, Registers u. s. w. umfassen. In Gemäßheit des Zwecks derselben die allgemeinste Verbreitung zu geben, ist der Preis äußerst niedrig: mit 3 Thlr. für den Jahrgang; — 1 Thlr. 12 Gr. für sechs Monate — IS Gr. für das Vierteljahr angesetzt worden. Alle Buchhandlungen, Postämter und Seitungsexpeditionen nehmen Bestellungen an; der Hauptspedition für beide Letztere hat sich die König!. Sachs. wohllöbl. Zeitungs-Expedition allhier unterzogen. Zeitungsnachrichten. JTupland. -Petersburg, 8. Febr. (Hamb. Corr.) Bei Verwendung des Chefs der Provinz Bessarabien: ob es den Hebräern gestattet sein dürste, sich in der in dieser Provinz neubegründeten Stadt Kagul ansiedeln zu dürfen, hat der Kaiser auf dem von der Minister-Committee über diesen Gegenstand'unterlegten Doklad nachstehende höchsteigcnhändige Resolution am 31. Dec. v. I. ertheilt: „Ich stimme dem keineswegs bei; auch ist den Hebräern künftig die Ansiedelung bei allen neu anzulegenden Städten und Flecken nur dann zu gestatten, wenn sie von ihren Gränzpunkten 100 Werste abgelegen ist." Kronstadt, 22. Febr. (Privatmitth.) Zn meine Mittheilung hat sich ein Berschen eingcschlichen, indem nicht aus der russischen Marine, sondern schon auf der Ostsee-Flotte über 2000 jüdische Matrosen sich befinden. Denn bei der ganzen russischen Marine dürften wenigstens 40V0 jüdische Matrosen, wenn nicht nahe an 6000 im Dienste sein. Bei der Flotte auf dem schwarzen Meere dienen nämlich wenigstens auch 2000 jüdische Matrosen. Frankreich. Paris, I. Febr. (Privatmitth. Schluß.) Me Kultusdiener dürfen Nichts lehren, was den Entscheidungen des großen Sanhedrins (1806) widerspräche. Tritt eine Vakanz in der Würde des Groß- Rabbinen ein, so konkurriren die sieben Konsistorial- Rabbinen und die Rabbinen, die sich binnen zwei Monaten einschreibcn lassen. Eine Kommission von neun, vom Minister bezcichneten Personen entscheidet., Zu den Kvnsistorial - Ra'binenstellen können dir Rabbinen, Unterrabbmen uröd Eleven der'Central- Rabbinenschule konkurriren. Die Rabbinen und Untcrrabbinen werden aus der Central-Religionsschule zu Metz genommen. Die dritte Sektion handelt von der „Ausübung des Kultus." In jedem Konsistorial-Sitze befindet sich ein „Konsistorial-Tempel." Zu Paris und Bordeaux zwei für den deutschen und portugiesischen Ritus. ES kann außerdem ein portugiesischer oder deutscher Tempel errichtet werden, wenn sich zu ihm dreihundert Personen dieses Ritus finden. In allen anderen Städten bleiben die jetzt bestehenden Tempel. Eine besondere Betstube für ein Minjan kann nur auf besondere Erlaubniß gestattet werden. — Ist dies Alles, was spcciell über den Kultus bestimmt worden, so ergeht sich die vierte Sektion noch über die Central-Religionsschule der Israeliten, welchen Titel die bisherige Rabbinen-Schul« zu Metz annehmen soll, und für die bei den Kammern um einen Zuschuß aus der Staatskasse sollicitirt werden soll. Die Freistellen an derselben sollen neun sein, eine für jeden Konsistorialsprengel, für Strasburg und Kolmar zwei. Den bisherigen Profanstudien

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