Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 9 (29.2.1840)
- Date
- 1840-02-28
- Page
- Seite 124 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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124 beneid abzuschaffen, wenigstens ist der Anfang gemacht. Wir erzählen ihn, mit dem Auszuge des Plaidoyers des Herrn Crömieur, der Gazette des Tribunaux vom 23. Jan. 1840 wortgetreu nach. Der Gerichtshof von Saverne. hatte einen Herrn Well verurtheilt, der Mad. Isidor eine Summe von 500 Frs. zu bezahlen, als den Belauf eines Wechsels, den der Well unterschrieben. Der Berurtheilte behauptete, daß er den Wechsel bezahlt, und das Gericht hatte der Mad. Isidor aufgegeben, einen Eid »lore judaico zu leisten, daß der Wechsel noch nicht bezahlt sei. In Folge dessen hatte der Gerichtshof dem Friedensrichter zu Pfalzburg und dem dortigen Rabbinen aufgegeben, in der Synagoge den Eid der Mad. Isidor abzunehmen. An dem anberaumten Tage bezieht sich der Friedensrichter nach der Synagoge, aber der Rabbine, Herr Isidor (zufällig gleichen Namens mit der Dame,) schloß deren Thüre, nahm den Schlüssel zu sich, und erklärte, daß er einem Akte nicht beiwohnen werde, den er als eine Schändung des Heiligthums (sacrilege) ansehe. Das Protokoll wurde ausgenommen. Nun klagte die Mad. Isidor den Rabbinen Isidor bei dem Gerichtshöfe von Saverne an; gründete ihre Anklage darauf, daß der Rabbine ihr das Mittel entzogen, den Eid zu leisten, folglich bezahlt zu werden, also ihr Ersatz beschaffen müsse. Der Rabbine hatte nothwendigerwcise gegen das Urtheil Protest (tierro o|>|iüsitiou) seinerseits eingelegt. Herr Crömieux hatte die Bertheidigung des Rabbinen Isidor übernommen. Bei der Eröffnung des Saales füllte sich der Letztere mit einer ungewöhnlichen Menge. Im Hintergründe und hinter den Gerichtspersonen hatten, die Damen in großer Anzahl besondere Plätze eingenommen. Nach Vornahme der Verhandlung, nahm H. Cremieur, inmitten eines tiefen Stillschweigens, das Wort in folgender Weise. (Die Gaz. des Trib. giebt nur große Auszüge aus Cremieur' Rede, indem sie auf ihre Nummern vom 28. Jan. und 17. Juni 1827 verweist, in, denen sie die Plaidoyers des Herrn Cr. vor. dem k. Gerichtshöfe zu Nismes in derselben Angelegenheit gegeben, weshalb sie nur diesmal neu hervorgehobene Punkte mittheilen will. (Wir unsrerseits haben von den Auszügen der Gaz. nur einige unwichtige Stellen ausgelassen.) „Meine Herren! Im Augenblicke, wo ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Weise des gerichtlichen Eides lenken will, der die Juden dieses, Theils Frankreichs noch unterworfen sind, kann ich mich einer wahrhaften Verlegenheit nicht entschlagen; in Elsaß ist es, in diesem klassischen Boden aller Vorurtheile gegen die Israeliten, wo ich für die Israeliten Gleichheit vor dem Gesetze erlangen will; vor einem Tribunale spreche ich, welches bis jetzt kaum die Möglichkeit einer andern Eidesform für die Juden faßte, als die Mummerei, die man lächerlicher Weise „Eid morv judaico" nennt. Hier, meine Herren, innen wie draußen, herrscht eine verzweifelnde Meinung: Die Juden seien durch den Eid, den die anderen Bürger leisten, nicht gebunden, sie bedürfen dazu Synagoge, heilige Schrift, Rabbinen, ohne diese Eeremonie keine Verbindlichkeit für sie. Sie spielen mit dem gewöhnlichen Eide, sie verletzen ihn ohne Gewissensbisse." „Diese beklagenswerthe Meinung ist überall im Elsaß verbreitet; sie wohnt in allen Geistern, sie weilt in der Luft, die man athmet. Die Juden selbst scheinen sich gar nicht daran zu stoßen; im Gegentheil, sie bestätigen sie jeden Tag, indem sie von den Gerichten bei Streitigkeiten unter sich, den Eid moi-e judaico verlangen. So, wenn die Tribunale ihn vorschreiben, folgen sie einem in diesen Gegenden seit mehr als drei Jahrhunderten bestehenden Gebrauche, und lassen nur eine Form heiligen, welche die Juden selbst angenommen haben." „Beim Beginne dieser Bertheidigung sage ich es mit der Freimüthigkeit des Advokaten: der Eid more judaico ist in Bezug auf die Christen, die ihn vorschreiben, ein absurdes Borurtheil, in Bezug auf die Juden, die ihn leisten, eine wahrhafte Schändung der Heiligt hümer. Die Religion Mosis und das Gesetz Frankreichs stoßen ihn gleicher Weise von sich; wenn er noch im alten Elsaß existirt, nachdem er aus ganz Frankreich verbannt ist, so kömmt dies daher, daß die Juden hier mehr als anderswo, noch unter der Bürde des Hasses des löten.Jahrhunderts stehen; daß sie, während ihre Emancipation in allen Theilen Frankreichs mit Jubel ausgenommen worden, hier noch zurückgestoßen werden; daß, während aus allen Punkten dieses großen Reiches, die engste Vereinigung zwischen Juden und Christen ohne Hinderniß sich bewerkstelligt, in diesen beiden Departements,