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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-02-28 · Heft 9 (29.2.1840) · p. Seite 123

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 9 (29.2.1840)
Date
1840-02-28
Page
Seite 123 (sequence 7)
Language
German
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123 nicht genöthigt ist, das Gymnasium zu besuchen. Wie im Natiborer Gymnasium ist dieser Beschluß wahrscheinlich in allen übrigen Gymnasien unserer Provinz bekannt gemacht worden. *) — Strzelno, 27. Jan. (Privatmitth.) Die Redaktion kann aus Mangel an Raum dem von obigem Platze ihr zugekommenen Aussatze seiner Länge nach den Abdruck nicht gewähren, und muß sich daher mit einem Auszuge begnügen. Es muß erfreuen, in einem Städtchen an der russisch-polnischen Gränze eine Bildungsanstalt für die Jugend erblühen zu sehen, die den Ansprüchen der Zeit Genüge leistet. Bedauerlich aber ist es, wenn^ eine solche, weil der Zweck und die Richtung dem Vorstande nicht klar geworden, in halbem Wege, schwankend und ungewiß, wieder zusammenzustürzen droht. Noch bedauerlicher, wenn sie, von der einen Seite unentschlossen unterstützt, von der andern geradezu befeindet wird. Um so eher, da auch im Schooße dieser Gemeinde der Gutgesinnten und Verständigen Viele weilen, muß man die Unterstützung derselben in Anspruch nehmen, und sie daran erinnern, daß, ein schon gelungenes Unternehmen unthatig zerfallen zu lassen, doppelt zur Schmach gereicht. Wir vereinen daher mit dem Abfasser dieses Berichtes unsre Bitten, der dortigen Schule mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung zu schenken, und sie mit Kraft aufrecht zu erhalten. Literarische Nachrichten. Magdeburg, 16. Febr. Angekommen: die Synagoge, von Dr. Adler. Jahrg. II. Heft V. München, 1839. — Magdeburg, 16. Febr. In diesen Tagen ist die j siebente Lieferung des Bibelwerkes vollendet woci den. Die große Ausdehnung, welche der Kommentar zum „Segen Jakobs" (49, 2 — 27) erlitt, hat das Ende des ersten Buches Moscheh, so wie die „Schlußbetrachtung" zu diesem Buche in die achte Lieferung, *) Hiegegen laßt sich Recours bei dem hohen Ministerio der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal-Angelegenheiten treffen, denn da ein jeder Ausschluß aus einer Lehranstalt motivirt sein muß, so fragt es sich, ob dieses Motiv von Staatsseiten genügend gefunden wird. R e d a k t. mit der zugleich das zweite B. M. beginnt, verlängert. Wir machen übrigens im Voraus auf dieses umfassende Kornmentarstück aufmerksam. Magdeburg, 17. Febr. Es sind uns von vielen Seiten in Bezug auf das Bibel werk folgende Wünsche ausgesprochen, worden: 1) Wünscht man, um auch das letzte Bedürfniß an einem solchen Werke befriedigt zu erhalten, Karten des alten Palästina zu erhalten. 2) Wünscht man die Verszahlen im Kommentare größer und in die Augen fallender. 3) Wünscht man zum Synagogengebrauche die Haftorot hinter den fünf Büchern Moscheh besonders zu haben. Ad 1) bemerken wir, daß die Lieferung von Karten gleich Anfangs in unsrer Absicht stand, und daß wir, bei der allgemeinen Theilnahme, die unserm Werke geworden, nicht anstehen, auch diesem Bedürfnisse abzuhelfen. Es werden dergleichen nach den Perioden der biblischen Geschichte geliefert werden. 2) laßt sich, ohne Aufopferung von ganzen Zeiträumen eine Vergrößerung der VerSzahlen im Kommentar nicht treffen, und würde dies in der Masse ein zu großer Naumverlust fein. Ad 3) würde dem umfangsreichen Werke dadurch ein zu bedeutender Zuwachs werden. Wir haben daher im Sinne, die Hastorot, der Anordnung des Bibelwerkcs ganz analog, in einem besondern Bändchen, in besonderer, ihrem Zwecke gemäßen-, Bearbeitung zusammenzustellen, sie aber getrennt von dem großen Werke, zu ediren, so daß sie für sich zur Anschaffung stehen werden. Es könnte dies jedoch erst nach Vollendung des Bibelwerkes der Fall sein, um unsre Kräfte und Zeit nicht zu versplittern. Tagts - Controlr. Ueber den Eid more judaico in Frankreich. — lieber den sächsischen Zndeneid. Wir können cs als bekannt voraussetzen, daß durch die beredten und gewandten Plaidoyers des berühmten Pariser Advokaten Ervmieur, israelitischen Glaubens, bei den meisten Tribunalen Frankreichs der sogenannte Judeneid oder Schwur morv judaico entfernt worden ist. Nur im Elsaß ist er noch heimisch geblieben. Der folgende Fall hat Veranlassung gegeben, auch in dieser Provinz den In-

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