Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 9 (29.2.1840)
- Date
- 1840-02-28
- Page
- Seite 122 (sequence 6)
- Language
- German
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122 Schreiben mitzutheilen: „Königsberg, 7. Febr. „Ich beabsichtige hiermit Ew. Ehrw. ganz ergebenst „anzuzeigen, daß ich zu dem vom Hamburger Tele- „graphen angeregten Vereine zur Unterstützung un- „beamteter jüdischer Gelehrten vom Tage des Zu- „standekommenS an auf zehn Jahre die Zinsen eines „Kapitals von Fünfhundert Lhaler mit jährlich „Zwanzig Thalern aussetze, wovon Sie gefälligst „Notiz zu nehmen belieben u. Julius Schönlank." Wir bemerken, daß wir diejenigen Herren, die uns ferner noch mit Spenden zu dem obigen Zwecke bekannt machen wollen, gefälligst hinzuzusügen ersuchen, ob dies mit den Modifikationen geschehen solle, die wir in unserm zweiten Artikel über diesen Gegenstand aufgestellt haben, oder ganz nach dem Entwürfe des Hamb. Telegraphen. Die Red. Aachen, 12. Febr. (Privatmitth.) Unter den Synagogen Deutschlands ist die Aachener vielleicht die einzige die mit Gas beleuchtet wird. Dieses hat die hiesige israelitische Gemeinde dem edlen Sheriff Montefiore aus London zu verdanken, der im vergangenen Winter bei seiner Durchreise nach dem Orient die hiesige Synagoge mit der Anlage zur Gasbeleuchtung und einem herrlichen Kronleuchter beschenkte. Ueberall sucht doch dieser edle Mann seine frommen Gesinnungen an den Tag zu legen.— Ueber die äußern und innern Verhältnisse des hiesigen Gemeindewesens wird bald ein ausführlicher Artikel folgen. — Köln, 10. Febr. (Privatmitth.) Sie werden aus der kürzlich veröffentlichten Ordensvertheilung bereits ersehn haben, daß der Name eines Glaubensgenossen hiesiger Provinz in der Liste sigurirt. — j Herr Benedikt, Gerichtsvollzieher in Heinsberg, j hatte diese Stelle schon zur Zeit der französischen Ocj cupation, sollte sie aber niederlegen, als die Rhein-! Provinzen preußisch und die Juden, wie bekannt, j von allen Staatsämtern ausgeschlossen wurden. Ein andrer Gerichtsvollzieher hatte sich auch wirklich schon in H. niedergelassen, als Herr B. durch eine Königl. j Kabinetsordre wieder in seinem Amte bestätigt wurde.— | Seitdem sind 25 Jahre verflossen, und Herr B. hat i unterdessen seinem Amte ohne Tadel vorgestanden.! Herr B. verdiente die Auszeichnung, welche ihm zu! Theil geworden, um so mehr, da er'der einzige I jüdische Staatsbeamte sn der ganzen Preußischen i Monarchie ist. — . : Stettin, 25. Dez. (Privatmitth. Verspätet.)- Unter mchrern geeigneten Anordnungen,, welche der hiesige neue Gemeinevorstand angeordnet, verdient die Errichtung einer Armenkasse für hülfsbedürftige Reisende, einer besondern Erwähnung. Der Zweck ist unverkennbar moralisch gut, denn während den sogenannten prosessionirten Bettlern die Ausübung einer lästigen Zudringlichkeit gehindert ist, wird dem verschämten Armen die Erleichterung, eine angemessene Gabe aus der Kasse zu empfangen, ohne die Mildthätigkeit jedes einzelnen seiner Glaubensgenossen in Anspruch nehmen zu müssen. — Hiezu wurden sämmtliche Mitglieder der Gemeine ersucht, ihre sonst einzeln gezahlten Gaben freiwillig der Casse beizutragen. Der größte Theil folgte dieser Aufforderung, den guten Zweck nicht verkennend, der denn auch hinlänglich erreicht ist. — Der gefühllose Mensch bleibt taub für jede Bitte, er ist als moralisch todt für die menschliche Gesellschaft zu betrachten und seine Weigerung kann nicht befremden. — Wer hingegen den sogenannten frommen spielt, und bis zur intoleranten Schwärmerei das Ritual beobachtet will, und dennoch nicht unbemittelt, eine kleine Beisteuer verweigert, und zwar aus dem Grunde verweigert, „um dem Armen selbst die Gabe zu reichen damit dieser den Geber seiner Freigebigkeit willen in aller Welt preise," wer endlich um kleinlich persönlicher Rache willen die allgemein gute Sache zu hintertreiben sucht, dem dürfte jedes zarte und religiöse Gefühl -abzusprechen sein und verdient wie jener rohe — nur zum Guten unfähige Mensch — wirkliche Verachtung! — Myslowitz, (Ober-Schlesien), 27. Jan. (Privatmitth.) *) Ich kann nicht umhin, Ihnen hierdurch, mitzutheilen, daß den jüdischen Schülern des Gymnasiums zu Ratibor, im Laufe d. M. eröffnet worden, daß sie, wenn sie ferner das Gymnasium besuchen wollen, einem vom 2. hujus datirten Beschlüsse des Schul-Collegiums zufolge, verpflichtet sind, an den Sabbattagen zu schreiben. Diese Eröffnung war von den Worten begleitet, daß das Schul - Collegium jenen Beschluß nicht als Gewissenszwang betrachten könne, weil doch der Israelit Der anderweitige Bericht des Herrn ff. L. M. wird bald gegeben, und bitten wir um fernere Mittheilungen. R e d a k t.