Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 9 (29.2.1840)
- Date
- 1840-02-28
- Page
- Seite 119 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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119 des Alters Dispense ertheilen. Rabbine und Unter- Rabbine kann Niemand unter 25 Jahren sein, er muß die Mvrenu haben. (Schluß folgt.) Belgien. Brüssel, II. Febr. (Privatmitth.) Ein trauriger, leidenschaftlicher Zwist ist in der hiesigen Gemeinde ausgebrochen, der — wie schmerzvoll ist es, es niederzuschreiben — so weit führte, daß er sich mitten im Gottesdienste am Sabbat äußerte, und weder durch die Ehrfurcht vor den Heiligthümern, noch. durch die öffentliche Polizei gehindert werden konnte. Die Folge war, daß die Synagoge und das Archiv gerichtlich verschlossen und versiegelt worden. Welche Schmach! Welch' abschreckendes Beispiel! Der Uebermuth einiger Familien, der sich von Zeit zu Zeit kund thut, und der irreligiös und unmoralisch zugleich ist, lastet auf der hiesigen Gemeinde seit ihrem Entstehen! Möchte es durch diesen Fieberparorysmus sein Ende erreichen. (Jndeß zeigt dies auch die Unvollkommenheit aller menschlichen Institutionen, denn da, wo die Kultgemeinden ganz ohne Beaufsichtigung von Staatsseiten, da die Vorsteher rc. auch nicht die geringste Autorität haben, außer der, die ihnen die Gemeinde selbst giebt, da sind solche Auftritte unvermeidlich, weil sie im Belieben des ersten besten Zänkers stehen. Wir haben in Belgien noch größere und effektvollere Skandale in Kirchen und auf Kirchhöfen vor anderthalb Jahren wegen der s. g. Missionäre gesehen. Redakt.) Deutschland. Frankenthal, (Pfalzbaiern), 4. Febr. (Privatmitth.) Sie werden bereits von Ihren französischen Correspondenten die nöthigen Berichte über den Rechtsfall in Saverne, Betreffs des Eides morc judaico, und die herrliche Rede des Herrn Cremieur erhalten haben. In unsrer Pfalz (Rheinbaiern) hat sich ein ähnlicher Fall ereignet, welcher zeigt, daß dieser Mißstand auch hier tief gefühlt wird, und es nur an tüchtigen Männern fehlt, um ihn, so wie bei unfern Nachbarn, zu bekämpfen. In Kirchheimbolanden, einer Gemeinde, welche sich besonders durch eine herrliche Synagogenordnung vortrefflich vor den andern Städtchen der Pfalz auszeichnet, sollte ein Jude in der (schönen) Synagoge einen Judeneid nach alter Weise schwören. Allein der würdige Vorstand, Herr Leo Levi j»»., weigerte sich, die Synagoge zu diesem Acte herzugeben, und verharrte bei diesem schönen Entschlüsse. So blieb denn nichts anderes übrig, als eine gefügigere Gemeinde zu finden, wo der Eid geschworen werden konnte — und diese fand sich denn leider auch! Es hätte damals nur einer edlen Nachahmung bedurft, um diesen, von.jedem Gebildeten so tief empfundnen, kränkenden Mißbrauch auch aus unserm Gerichtsgebrauche verschwinden zu lassen. — — Doch noch Vieles bleibt bei uns zu thun übrig, da Gemeindevorstände, welche Ernsteres, Besseres wollen, meistens jene kräftige Unterstützung von Seiten der Rabbinen nicht finden, welche doch zum Gelingen dieser so zeitgemäßen Bestrebungen — vorzüglich der Reorganisation des Gottesdienstes — so nothwendig wären. Diese Mißstände find bei uns fühlbarer, als anderswo, da sie bei unsrer öffentlichen Gerichtsbarkeit schroffer hervortreten. Die veraltete, an vielfachen Gebrechen leidende Synagogenordnung, oder, richtiger gesprochen, Unordnung, zeigt ihre Mängel vorzüglich auf dem Lande, wo meistens noch tiefe Ignoranz mit arger Böswilligkeit gepaart. Diese Unordnung ist in einigen Gemeinden so groß, daß häufig die Hülfe der Gerichte in Anspruch genommen werden muß, um noch Aergerem vorzubeugen. So erschienen in einem Zeiträume von 2 Monaten 2 Landgemeinden vor dem Bezirksgerichte zu Frankenthal, theils als Beschuldigte, theils als Zeugen wegen Störung und Verletzung des Gottesdienstes! Können wir da an Achtung gewinnen, wenn der Staatsprokurator in der öffentlichen Sitzung "solchen Gottesdienst mit einem polnischen Jahrmarkt vergleicht? Ich erzähle diese Thatsachen nicht, um zu schmähen, nein, bessern möchte ich, wo Besserung doch so leicht wäre. Auch sei es fern von mir, das viele Gute, welches seit einem Jahrzehend bei uns geschah, zu verkennen, aber solche grobe, tief indignirende Vorfälle, wie ich sie eben berührt, sollten in einem Lande nicht Statt finden, wo das Gesetz und die freien Institutionen die geistige Emancipation der Juden so sehr begünstigt. — 8. F.y München, 9. Febr. (Privatmitth.) In Ingolstadt werden seit neuester Zeit den dahin kommenden Juden der Aufenthalt sehr erschwert und jedesmal nur auf höchstens drei Tage gestattet. Es