Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 8 (22.2.1840)
- Date
- 1840-02-22
- Page
- Seite 105 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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105 kann heißen mit deiner ganzen Macht, Andere übersetzen mit deinem ganzen Vermögen, und endlich Raschi erklärt „in welcher Lage du dich immer befindest. Um diesen verschiedenen Meinungen auszuweichen, und die wahre Gleichförmigkeit in diesem Gebete bei zu behalten, ist es nach meiner Ansicht nothwendig, beim Original zu verbleiben. Fast gleiche Bewandtniß hat es mit der Keduscha, wo wir das Wort „heilig" dreimal anstimmen, und da nach unseren Religionslehrern die Engel im Himmel dem Allmächtigen mit diesem Gebete in hebr. Sprache huldigen, und wir eben im Gebete diese Huldigungsformel haben, so sollte auch solche gleichfalls in hebr. Sprache verbleiben. Das Gebet: N2-QU N2N2 »"irr muß, weil es den Priestersegen enthält, gleichfalls hebräisch bleiben. Folglich geziemt sich, weil schon einige Formeln in der Tesilla n-iw rasia hebräisch gebetet werden, daß auch alle Sätze dieser Tesilla gleichförmig in der einen Sprache bleiben (Orach Chaim 690, JO. und Bt'ra das. *). Obwol die Tesilla, die von den Anwesenden (von der Gemeinde) leise gebetet wird, (vnbu nnws iisxna), in andern Sprachen abgebetet werden darf; so soll wenigstens die Chor-Tesilla von dem Vorsänger aus obigem Grunde hebräisch abgebetet werden, besonders weil nach der Einsetzung des frommm Esra solche hebräisch geordnet wurde, und sich nirgends eine Erwähnung findet, daß solche in einer andern Sprache abgebetet werden darf. — In beiliegenden .Berliner Gebetbüchern „die deutsche Synagoge" betitelt, scheint ebenfalls aus diesem Grunde das Schema und die Ehor-Tesilla in hebräischer Sprache beibehalten worden zu sein. Alle übrigen Hauptgebetformeln der Wochen - und Festtage, obwol solche, wie die vorhergehenden, In der bezeichnten Stelle ist die Rede von der Leclion des Buches Ester am Purim, und es heißt: Man lasse cs nicht zu, daß die Megilla Weibern in nichthebraischer Sprache vorgelesen werde. „Warum? — weil man das Wort nicht übersetzen könne" setzt Mag. Abr. hinzu, „und es initiativ (nbnr>2b) nicht erlaubt sei, in zwei Sprachen zu lesen." Das Unstatthafte des Sprach-Dualismus will nun unser Berichterstatter auch auf die Tesilla angewendet wissen. Es ist hiebei nur zu bemerken, daß Mag. Abr. für jene Unstatthaftigkeit keinen Gewährsmann anführt. Corresp. nach der Lehre des Talmud in der National- und Landessprache abgehalten werden dürfen; so ist es nur in so ferne gestattet, in wie ferne eine Versammlung von Zehn oder darüber sich beisammen befinden, was aber bei weniger als Zehn nicht der Fall ist. Der hochgelehrte R. Jona und S. Chas. 688, gestatten es auch Einzelnen, im Falle sie des Hebräischen nicht kundig sind; folglich soll auch bei einer Versammlung von weniger als Zehn das Gebet, weil doch die meisten Juden des Hebräischen kundig sind, (?), auch in hebräischer Sprache verrichtet werden. Der vor 700 Jahren lebende Religionslehrer “(hsn schreibt in Temim Deim 165: „Die Gestattlichkeit obiger Talmudisten, das Gebet in einer andern (nicht hebräischen) Sprache zu verrichten, ist nur in so weit zu verstehen, daß es nur manchmal geschehen kann; keineswegs aber für beständig, mit Zurücklassung (Hintansetzung) des Hebräischen, weil dies die gänzliche Vergessenheit der Sprache nach sich ziehen würde." Wenn man also in Erwägung nimmt, daß durch Einführung des Betens in einer andern Sprache wirklich die wenigsten Israeliten um das Studium der hebräischen Sprache sich bewerben werden; so ist zu befürchten, daß .durch Verdrängung dieser Sprache der hebräische Originaltext der Bibel den Meisten unverständlich und unbenutzt sein könnte. Daß wir aber verpflichtet sind, die Original-Bibel sorgfältig zu studieren, ist erwiesen aus der Stelle in Deb. wo es heißt: -psu nninn ‘ibö ttw s8. — Ferner ist nach meiner Ansicht das Gebet in hebräischer Sprache zu verrichten schon deßwegen billiger, weil I). solche von unseren größten Gelehrten in ihrer frömmsten Exaltirung abgefaßt und geordnet wurde; folglich auch diese Gebete, bei jenem, der sie versteht, mehr Geisteserhebung Hervorbringen, als in jeder andern Sprache; weil jede Uebersetzung mit dem Original verglichen an Kraftgehalt verliert. 2) Kann an dem Gebete in hebräischer Sprache jeder Israelit, wessen Landes er auch immer fei, Theil nehmen." Man sieht aus diesem Berichte, daß die Regierung schon vor zwanzig Jahren an den mährischen Landesrabbinen, als den höchsten jüdisch-geistlichen Beamten in der ganzen Monarchie, Fragen stellte, deren Beantwortung in Synagogen-, Schul- und Rabbinatswesen umbildende Maßregeln vorbereiten sollte. Daß jedoch der Bericht, auf den, um Gewissenszwang zu