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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-02-15 · Heft 7 (15.2.1840) · p. Seite 99

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 7 (15.2.1840)
Date
1840-02-15
Page
Seite 99 (sequence 11)
Language
German
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99 Doch vernachlässigte er darum nie baS Gemeinwohl, wenn die Umstände günstig waren. Aber waren sie es zu jener Zeit in Sachsen? Das fremde Gouvernement zeigte nur einen Schein von Milde, als es den Leibzoll für fremde Juden aufhob; nur einen Schein! denn wer die frühere Geschichte der Personalabgaben kennt, der wird den wahren Geist dieses Gesetzes wahrnehmen, und den dort ausgesprochenen Grund nicht mißverstehen. Der Posener Friede und der Beitritt Sachsens zum Rheinbünde hatte den Leibzoll für die Juden in allen Staaten der Verbündeten Napoleons nach und nach abgeschafft. Rußland blieb davon ausgeschlossen, nahm aber sogleich Antheil an der fast allgemein gewordenen Maßregel, so bald es in Sachsen gebot. Die Politik versäumte auch nicht die Clausel anzuhangen, daß für die sächsischen Juden Alles beim Alten bleibe. Gesetzt aber auch, die bürgerliche Stellung der Israeliten wäre von dem fremden Gesetzgeber verbessert worden, so hätte ja vermuthlich die wieder eingesetzte frühere Regierung den früheren Bestimmungen wieder Gültigkeit verliehen. Erkannte sie ja viele der vom Gouvernement erlassenen Verordnungen nicht an; und man hätte sich gescheut, 700 Individuen Rechte zu entziehen, gegen welche die Zünfte noch vor einigen Jahren sich hartnäckig gesträubt haben? — Dagegen that Kaim Samuel, nunmehr erster Aeltester, sein Möglichstes zu der Epoche, wo das Jubelfest des Königs Alles in heitere Stimmung versetzte. Mehrere Eltern wollten ihre Kinder zünftige Gewerbe erlernen lassen, und auf das Gesuch zweier Gemeindeglieder suchte er nebst seinen Kollegen schriftlich um die hierzu nöthige Erlaubniß an. Durch diese Bitte und seine persönliche Verwendung bei den ihm wohlwollenden Ministern v. Einsiedel und v. Werthern, welche er auch dafür gewann, erwirkte er folgendes Rescript der Landesregierung an den Stadtrath v. 25. Juli 1818. „Friedrich August, König von Sachsen. Liebe getreue! „Aus der copeilichen Anlage v. 13. Mai d. I. ergehet ihr des Mehreren, unter welchem Vorstellen „bei uns die Aeltesten der israel. Gemeinde asthier, „Kaim Samuel und Eons, um Ertheilung der Er- „laubniß für die hiesigen israel. Kinder zu Erlernung „zunftmäßiger Gewerbe submissest nachgesucht haben. „Wenn Wir nun diesem Anlangen insofern solches „auf Erreichung eines löblichen Zweckes, die verbesserte „Erziehung der hiesigen ffrael. Kinder zu einem nütz- „lichen bürgerlichen Leben gerichtet ist, Statt zu geben „gemeint sind; so begehren Wir hiermit, Ihr wollet „die Supplikanten dessen bescheiden, ihnen jedoch da- „bei, daß ein auf diese Weise aufgedrungener Lehr- „ling hiermit einen Anspruch auf Gewährung des „Meisterrechts bei der Innung, zu der er sich bekennt, „keineswegs erlange, zugleich eröffnen, die betreffenden „Innungen aber in vorkommenden Fallen, daß sie „dergl. jüdische Individuen an der Aufnahme und „Aufdingung in den resp. Innungen nicht behindern, „anweiftn. Daran geschieht unsre Meinung." Aber das Geschrei der Zünfte gewann die Oberhand; trotz der Vorstellungen einiger geheimen Räche und selbst der Minister ward, auf Vortrag der Landesregierung vom 20.Ort. 1819 das Rescript wieder suspen di rt.fvgl. L. N. v. 1834).— Kräftig chatte der Hingeschiedene indeß gewirkt in Allem, was zu milden Zwecken unternommen wurde, im Vereine mit seinem Freunde, dem toleranten, scharfsinnigen Oberrabbinen D. Landau; so wie er überhaupt stets den Grundsatz aussprach, daß die Vertreter der geistlichen und weltlichen Macht in israelitischen Gemeinden stets in Eintracht (eben müßten, um dem Staate .weder Blößen zu zeigen noch Anlaß zum Einschreiten zu geben. Dagegen duldete er durchaus nie einen Eingriff der geistlichen in die weltliche Autorität, womit ihn das Wohlwollen seiner Mitbrüder als ihr Organ bekleidet hatte. Lange Zeit hindurch erlitten die Rechtsverhältnisse der Gemeinde nicht die geringste Aenderung. Im I. 1825 erlangte Kaim Samuel die höchste Erlaubniß, daß sie ein Haus zu gemeinschaftlichen Zwecken besitzen dürfe. Der Platz zu diesem Gemeindehause war in seiner Abwesenheit gekauft worden; ec selbst aber schaffte die zu den Baukosten nöthigen Beiträge durch eine persönlich bei allen Gemeindegliedern angestellte Sammlung herbei. Dieses Recht des Grundbesitzes der Corporation aber war kein unbedeutender Fortschritt, da es selbst noch in der Standeversammlung in den Jahren 1833—34 Debatten veranlaßt^— Eine alte Last, welche seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts die Gemeinde drückte, hat er vorzüglich im I. 1829 durch wiederholtes Ansuchen, wenigstens in Betreff der Armen erleichtern helfen. Die kleineren Leichensteine der Juden wurden nämlich von der Abgabe befreit, welche bisher alle ohne Ausnahme hatten entrichten müssen.— Ein starkes Augenübel, welche eine mißlungene Operation noch verschlimmerte, veranlaßte ihn dennoch keineswegs, den Ehrenposten zu verlassen, so viel Schwierigkeiten auch damit verbunden waren. Nach wie vor verrichtete er die Amksgeschafte; nach wie vor war er froh die Armen zu beschützen, und nie erließ er ihre Sache vor den Behörden, mußte er sich auch, nachdem sein Augenlicht fast ganz erloschen war, von Anderen dorthin leiten Lassen. Er unterstützte die Hülfsbedürftigen stets mit einer Wärme, die es nicht zuließ, an Nichterstatte ein Bedenken gegen ein Gemeindeglied zu äußern, wenn er es nicht völlig begründet gefunden hatte. Innig freuete er sich, als die Vorstellungen des Gemeindevorstands zum Theit in Verbindung mit den Petitionen des rastlos thatigen Mendelsohnvereines eine bedeutende Verbesserung der bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Sachsen Ln den Jahren 1834 u. 1837 herbeiführten. Und erst im 1.1837, als die neu zu gestaltende Organisation der Gemeinde einen bedeutenden Kraftaufwand erforderten, wahrend seine Augenkrankheit sich fast bis zur Erblindung gesteigert hatte,— erst dann legte er die fast 25 Jahre lang ihm verliehene Aeltestenstelle nieder. Mit ihm schied sein treuer Amtsgenosse, der Bankier M. Schie, der in derselben Stunde mit ihm als solcher erwählt worden war.

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