Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1840)
- Date
- 1840-02-15
- Page
- Seite 98 (sequence 10)
- Language
- German
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98 er durch eignes, musterhaftes Leben den Segen der Mitwelt auch für seine Erzieher verdienen könnte *). Frühe, schon in der schönsten Zünglingszeit ward er der Weltkenntniß, der Erfahrung nahe gebracht. Denn von seinem sechzehnten Zahre an unternahm er es, seine Nahrung sich selbst zu erwerben. Und der Allgütige schenkte ihm seinen Segen hierzu in so vollem Maße, daß es ihm ein Leichtes war, seiner Mutter wie seiner ganzen Familie Unterhalt zu verschaffen, was bei dem engen Gebiet, auf welches der Erwerb der sächsischen Juden, also anfangs auch der seinige sich beschrankte, keine geringe Aufgabe war, zumal für denjenigen, dem das Geschäft erst Vermögen bringen mußte. Aber er erkannte auch stets, daß eine höhere Hand ihn speise! Darum verließ kein Dürftiger darbend sein Haus, und pünktlich hielt er darauf, den zehnten Theil seines Einkommens zu milden Gaben zu verwenden; ja, wenn jemand sein reichlich gespendetes Almosen rühmte, erwiederte er stets bescheiden: „Es ist nicht mein Eigenthum, sondern Gottes, welches ich vertheile. — Durch solchen untadelhaften Wandel wie durch zahlreiche Beweise seiner Menschenliebe gewann er bald die Achtung seiner israelitischen Mitbrüder zu Dresden, welche ihn im Jahre 1806 zum Deputirten und Beisitzer des Gemeindevorstands erwählten; eine Stellung, welche in der damaligen Kriegsperiode, bei der bedeutenden, der Gemeinde aufgelegten Contribution, die größte Thatigkeit in Anspruch nahm. Aber auch das Vertrauen der Behörden und der höchsten Staatsbeamten, vor denen er fleckenlos dastand, erwarb er in so hohem Grade, daß ihm im Jahre 1811 das Privilegium von königlicher Hand ertheilt ward, ein offenes Juwelengeschaft beginnen zu dürfen. Bei dem Worte „Privilegium" erinnert sich der Leser vielleicht an die Hofjuden des vergangenen Jahrhunderts und an das Betragen, welches diese gewöhnlich annahmen. Aber der Verewigte war weit entfernt, sich durch die Gunst des Glücks seinen Brüdern entfremden zu lassen. Den ersten, deutlichen Beweis dieser Art liefert die Aufhebung des Leibzolls und sonstiger Personalabgaben der preußischen Juden während der Leipziger Messe. Wie groß der Antheil war, welchen der Verstorbene an dieser Maßregel hatte, mag der Dank bezeugen, welchen die Vorsteher der israelitischen Gemeinde zu Berlin kurze Zeit nach Bekanntmachung dieses Befreiungsgesetzes ihm abstatteten. Das deßhalb an ihn gerichtete Schreiben lautet wörtlich: Hochedelgeborner, Hochzuverehrender Herr! Herr D. I. Rieß, ein sehr geehrtes Mitglied unserer Gemeinde, hat uns mit der Nachricht erfreut, daß!•) stob ‘■p-is , *■» i-iTO vna war der Wahlspruch, wodurch auch er seine Kinder zur Befolgung der ihnen gegebenen Lebenöregeln oft anfeuerte, indem er ihre kindliche Dankbarkeit für den Tugendzweck mit anzuregen suchte. Corresp. die Königl. Sachs. Regierung die Abgaben des Juden-Leib-Zolls nunmehr auch für die Pceuß. Unterthanen ausgehoben hat. — So angenehm diese Nachricht an und für sich ist, um so erfreulicher war es uns von Herrn Rieß zu erfahren, daß die Judenschäften diese Befreiung Ihrer Thatigkeit mit zu verdanken haben, indem Sie sich mit einem ausgezeichneten Eifer mit rücksichtlosem Bestreben bemüht haben, diese drückende und schmähende Fessel Ihren Mitbrüdern abnehmen zu helfen. Empfangen Sie dafür unsertt und aller Wohlgesinnten herzlichen Dank mit der Versicherung, daß wir den Dienst nach seinem ganzen Werth und Umfang zu schätzen, und Ew. Hochedelgeb. Verdienst zu würdigen wissen. Mit diesen Gesinnungen unterzeichnen wir uns Ew. Hochedetgeboren Berlin, 24. Febr. 1812. We Ael" sten^de^Judenschaft David Henoch, Bendix, Friedlander, Gumpertz. Aber auch für seine sächsischen Glaubensgenossen unterließ er nichts, was die Lage der Einzelnen erleichtern konnte. Denn Maßregeln für das Ganze auszuwirken, daran war wol in einer Zeit nicht zu denken, wo ein Gesetz wie das bekannte Wuchermandat von 1811, welches erst die dritte constitutionelle Ständeversammlung vor Kurzem aufgehoben hat, zum Vorschein kam; während die Juden anderer Staaten immer höher bis auf die Stufe bürgerlicher Gleichheit gestiegen waren. Aber welcher unbefangene Beurtheiler wird jenen Eifer in Abrede stellen, den er ungetheilt für alle seine Mitbrüder offenbarte, so oft der Augenblick des Handelns erschien? Und gerade für seine Vaterstadt hätte er denselben unterdrückt? Nein! die Gemeinde selbst bezeugte das Gegentheil durch das Vertrauen, womit sie im nächsten Jahre 1813 ihn fast mit Stimmeneinhelligkeit — eine einzige Stimme fehlte — zum Aeltesten wählte. Wittwen und Waisen, denen er Vormund und Vater war, die Hülflosen, deren er keinen abwies, so oft sie seinen Beistand ansprachen, sie mögen entscheiden, ob er dieses Vertrauen nicht rechtfertigte! Mit dem schönsten Selbstbewußtsein konnte er täglich dem Herrn den Dank für die Befreiung der Gefeffelten aussprechen. Denn hundert Kerkerthüren wurden durch seine Fürbitten den ^Schmachtenden geöffnet. Er sparte diese nie, untersuchte selber zuvor, ob der Arme ihrer würdig war, weil er wol einsah, wie leicht dieser auf Abwege gerathen konnte, welche nicht weit vom schmalen Wege, den die strenge Gesetzgebung den Juden vorgezeichnet hatte. Oftmals verließ er deßhalb des Nachts sein Lager, und die Vorwürfe einer oder der andern Behörde, welche sich beklagte, durch ihn so oft belästigt zu werden, erwiederte er mit jenem frommen Lächeln, welche das Selbstgefühl bei einer mißverstandenen Wohlthat hervorruft. Er bemerkte oft „daß jenes stille Wirken für den Verlassenen sehr Noth thue, wobei weder Ruhm noch Auszeichnung zu gewinnen sei/'