Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1840)
- Date
- 1840-02-15
- Page
- Seite 95 (sequence 7)
- Language
- German
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95 vortheilhaftere, glänzendere Aussichten gewährt; dieses aber, als ein abgesondertes, und wenig Bortheile gewährendes Studium zu betrachten ist, und sich kaum ein einziges Individuum finden wird, welches die herrlichsten und glänzendsten Aussichten verachtend, sich entschließen möchte, sich zu einem besondern, eigenen, so viele Jahre dauernden Studium anschikken zu wollen, oder zu können, weil die jugendlichen Anlagen und Fähigkeiten schon vorüber sind. Um aber mit der Zeit mit philosophischen Kenntnissen ausgerüstete Kandidaten des Rabbinenwesens gewinnen zu können, glaube ich gehorsamst Vorschlägen zu müssen, daß jene jungen Leute, die sich zu Rabbinen qualisiciren wollen, während ihrer fleißigen Verwendung in der hebräischen Literatur, als Kenntr.iß der Bibel, der Propheten und des Talmuds, bis zur Erreichung des 18. Jahres gestattet werde, alle Gymnasialgegenstände, fowol deutsche als lateinische, privat studiren, und öffentlich Prüfung machen zu dürfen, um hernach bis zum zurückgelegten 21. Jahre die Philosophie öffentlich studiren, und noch weitere sieben Jahre sür das Rigorosum eines Rabbinen benützen zu können. Zu einer Rabbinenstelle gelangen die Candidaten auf folgende Weise: Die Gemeindevorsteher bemühen sich, ein für sie taugliches, in bestem Rufe stehendes, frommes, fleißiges und wohlgesittetes, verheirathetes Individuum zu erforschen, welches sie unter der Bedingung zum Rabbinen wählen, daß es vorläufig meiner mit ihm vorzunehmenden Prüfung sich unterziehe, und darin sehr gut bestehen müsse. Diese Prüfung, die manchmal mehrere Wochen dauert, bestehet darin, daß ich mich sattsam überzeuge, daß ein solcher Candidat sehr gut erlernt habe: 1) die vier Turim. 2) die Bibel, die Propheten, Hagiographen, mit den beträchtlichen Commentatoren; dann die Dogmatik und Theosophie, besonders die 2 Bücher Chobat Hallebaböt und Jkarim. Bestehet er hierin gut, so wird ihm das Zeugniß, daß er als Rabbine für jede Judengemeinde, die seiner nöthig hat, und ihn aufzunehmen wünscht, tauglich sei, von mir ertheilt, worauf also derselbe die ihm angetragene Rabbinenstelle übernimmt. Sein Beruf ist, alle, über die in der Beilage erwähnten Gegenstände täglich mehrmal sich ergebenden, Zweifel, und gar zu oft*) diesfalls entstehenden Fragen zu beantworten, die Erziehung und Bildung der Jugend zu fördern, die Ruhe und Einigkeit der Gemeinde zu erhalten, über die Ausübung der Religionsceremonien innerhalb und außerhalb der Synagoge zu wachen, einige Mal im Jahre in der Synagoge öffentliche, auf fromme Wege führende Belehrungen und herzrührende Predigten zn halten. 2) Der Religionsunterricht der Jugend kann zum Theile nach Art eines in der deutschen, oder sonstigen Landessprache zu verfassenden Katechismus ertheilt werden; obwol zu vermuthen ist, daß ein derlei gearteter Unterricht für die männliche Jugend, welche doch das Studium der fünf Bücher Mosis und der heiligen Schriften sich eigen machen muß, und schon hieraus den mosaischen Religionsunterricht, im ausgedehnten Sinne, sowol wegen Darstellung der göttlichen Wunderthaten als der guten Sitten vollkommen genießt, — entbehrlich wäre, so ist es doch nicht zu verkennen, daß der in Frage stehende Katechismus wegen seiner Bündigkeit, Kürze und der systematischen Abfassung nutzbar, und fürs Gedächtniß als Hilfsbuch zur Anwendung geeignet sei. Zu dem Ende lege ich gehorsamst auf hohes Gubernialverlangen einen, unter meiner Anleitung verfertigten, in 3 Theilen bestehenden Katechismus **) sub C in Manuscript, welches laut Beilage D der hohen Censur bereits übergeben wurde, zur hohen Einsicht und gefälligen Beurtheilung vor, weil in Anbetracht der hier zurückfolgenden Berlinischen Katechismen, obwol solche sehr faßlich und vortrefflich bearbeitet sind, ich dennoch Anstand zu nehmen finde, da darin manche Stellen irrig gegeben sind." Man sieht hieraus, daß dieser, wiewol sehr rigorose Rabbi, sich in manche Accomodation einließ, und in Beziehung auf die Bildung der Rabbinatscandidaten Concessionen machte, auf welche sein Nachfolger nicht eingehen würde, da ihm das Deutsche noch immer unjüdisch erscheint. Die Vorschläge des sel. Landrabbinen rücksichtlich der Studienfolge der Can- •) So steht wörtlich im Original. Corr. *“) Dieser Katechismus hat den Sohn des sel. Berichterstatters, Hcn. Naphtali Benedikt, Rabbinen in Schaffa, zum Berfaffer. Er ist vor 1b Jahren gedruckt worden. ” Corr.