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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-02-01 · Heft 5 (1.2.1840) · p. Seite 65

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 5 (1.2.1840)
Date
1840-02-01
Page
Seite 65 (sequence 5)
Language
German
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63 Konstantinopel, 24. Dez. (Mg. A. Z.) Ueber die Ausführung des bekannten Hattischerifs ist eine stürmische Sitzung des Divans gehalten worden. Sie wurde von den Ulemas mit aller Macht und Bitterkeit bekämpft, von Chosrew, Halil und Reschid Pascha vertheidigt. Das Resultat war, daß man die drei ersten Cardinalpunkte ausführen soll, Garantien zu schaffen für die Sicherheit des Lebens, der Ehre und des Vermögens aller Unterthanen; das regelmäßige Steuergesetz und Rekrutirungsgesetz sollen noch aufgeschoben bleiben. Es ist dies immer ein Sieg, da jenes die Hauptsache ist, und diese leicht unter jene subsumirt werden können. Deutschland. Kopenhagen, 7. Jan. Die Hamb. Neue Zeit, enthält Folgendes: „Sicherem Vernehmen nach, sind von der Regierung den jüdischen Behörden der Stadt Altona Eröffnungen gemacht über eine vollkommene bürgerliche Gleichstellung der Juden in Bezug auf Handel und Gewerbe, wogegen die Gemeinde ihrerseits ihre privilegirte, im Ganzen und. Wesentlichen ihr nur Nachtheil bringende jüdische Gerichtsbarkeit, ihr Pfandleiherecht u. s. w. aufgeben würde. Auch die Frage der gemischten Ehen zwischen Juden und Christen soll angeregt sein, und man ist äußerst gespannt auf den Antworts-Bericht des Oberrabbinen." Würz bürg, 45. Jan. (Privatmitth.) Endlich ist es entschieden. Sie werden aus der beifolgenden Copie einer eben erschienenen Regierungsentschließung ersehen, daß Unterfranken und Aschaffenburg nunmehr geordnete Rabbinatssitze erhalten sollen. Dieselbe lautet: Nr, pr. 4108. Nr. exp. 8078. Würzburg den 31. Dez. 1839. Im Namen Sr. Majestät des Königs. Im Vollzüge der §§. 24 mit 27 des Ediktes vom 10. Juni 1813 über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche, sodann des Aufschrcibens vom 28. Nov. 1828 (Jntell. li-ess. S. 2349 et seg.) und in Berücksichtigung der von dem im Jahre 1836 dahier versammelt gewesenen israelitischen Kreis-Comite gestellten Anträge, sieht sich die Unterzeichnete Stelle zu verfügen veranlaßt, zu verfügen was folgt: 1. Der Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg ist von 1840 anfangend in sechs Distrikts- Rabbinate eingetheilt. 2. Die Distrikts-Rabbinate bilden I. «. die Stadt Aschaffenburg. /b. Die k. Landgerichte: Alzenau, Aschaffenburg, Klingenberg, Lohr, Oberburg, Orb, Rottenburg. y. Sie Herrschaftsgerichte: Amorbach, Kleinheubach, Kreuzwertheim, Miltenberg, endlich der mainseitige Theil des Herrschaftsgerichts Rothenfels. Der Sitz dieses Distrikts - Rabbinats ist zu Aschaffenburg. Dasselbe zählt 1915 Seelen in 408 Familien. II. Die k. Landgerichte: Ebern, Gleusdorf, Hofheim, Königshofen, und vom k. Landgerichte Haßfurt . die israelitische Cultusgemeinde Kleinsteinach mit 2458 Seelen in 562 Familien. Der Sitz dieses Rabbinats ist zu Burgpreppach k. Landgerichts Hofheim. III. Die k. Landgerichte: Neustadt, Meannerstadt, Kissingen, Euerdorf, Gemünden, Kammelbürg, ' mit 2467 Seelen in 537 Familien. Der Rabbinatssitz ist zu Kissingen k. Landgerichts gleiches Namens. IV. «.Die k. Landgerichte: Nöttingen, Oschsenfurt, Marktsteft, Kitzingen, Volbach. /?. Die Herrschaftsgerichte: Marktbreit, Rüdenhausen, Sommerhausen, Wiesentheide mit 2136 Seelen in 511 Familien.' Der Rabbinatssitz ist zu Marktsteft, k. Landgerichts gleiches Namens. V. «. Die k. Landgerichte: Arnstein, Wernek, Schweinfurt, Gerolshofen, Haßfurt, (mit Ausnahme von Kleinsteinach), Eltmann. /?. Das Herrschaftsgericht Sulzheim. y. Die Stadt Schweinfurt, mit 2767 Seelen in 584 Familien mit dem Rabbinatssitz zu Obbach k. Landgerichts Werneck. VI. «. Die k. Landgerichte: Würzburg v. d. M., Würzburg l. d. M. Dettelbach, Homburg, Karlstadt. . ß. Sie Herrschaftsgerichte: Remlingen und von Rothenfels der linkmainseitige Theil (ehemaliges Amt Steinfeld). y. Die Stadt Würzburg mit 3193 Seelen in 692 Familien und mit dem Rabbinatssitz zu Würzburg.

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