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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-02-01 · Heft 5 (1.2.1840) · p. Seite 64

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 5 (1.2.1840)
Date
1840-02-01
Page
Seite 64 (sequence 4)
Language
German
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66 dem hiesigen Oberpräsidium versucht, ihren Fanatismus gegen ihn geltend zu machen: ein Versuch, welcher sich durch die energisch erfolgte Abweisung in eine matte Protestation umwandeln mußte. Gestern, wo Geiger die Kanzel mit der Antrittsrede besteigen sollte, drängte sich eine große Menge in den schönen Räumen der neuen Synagoge zusammen. Neben den mit unruhiger Beweglichkeit harrenden Mitgliedern der Gemeinde standen königliche Beamte, Offiziere, christliche Lehrer und Priester rc., welche gewiß weniger die Neugierde hierher geführt hatte, als das Gefühl einer hohen Genugthuung, gegeben der freien geistigen Entfaltung innerhalb der Kirche gegenüber der Unduldsamkeit, der Verknöcherung im Formalismus und dem Despotismus der schroffen Abschließung in morschen und bis jetzt mühselig aufrecht erhaltenen Institutionen. Diese Theilnahme machte es klar, daß man von allen Seiten das vorliegende Ereigniß nicht als abgetrennt und isolirt, sondern als zusammenhängend mit der großen Strömung, welche gegenwärtig durch die Angelegenheiten aller Kirchen geht, betrachtete. Geiger's Erscheinung besticht durch eine milde, sinnige Gemächlichkeit, welche über sein blasses, denkendes Gesicht ausgebreitet ist. Es war von seinem geprüften Muthe zu erwarten, daß er in der Antrittsrede seine Stellung scharf und entschieden bezeichnen würde. Dies ist geschehen. Während man darin auf der einen Seite den wahrhaft erhebenden religiösen Inhalt bewundern mußte, unterließ er nicht auf der andern Seite, bald mit feiner, aber verständlicher Bezugnahme, welche gleichzeitig traf, ohne herb zu verletzen, bald mit klaren Worten, ohne allen Rückhalt Das auszusprechen, was man von ihm und seinen Lehren zu erwarten habe, was er hier wolle, welche Gesinnungen er in sein Amt mitbringe und zu verbreiten sich bemühen werde. Namentlich ist als Resultat seiner in einer Fülle von eindringlichen Wendungen und gelehrter Ausschmückung sich bewegenden Rede hcrauszuheben, daß er das Judenthum nicht als abgeschlossen und abgethan ansieht, sondern nochmals ausspricht, wie Vieles in ihm auszumerzen und zu verändern sei, wie es nur dadurch eine bessere und höhere Stellung in der Welt gewinnen könne, wenn es selbst eine Verjüngung unternehme, endlich, daß er auf das dringendste Vereinigungen zu solchem Zweck empfiehlt. Am Schluffe seines fünfviertelstündigen Vortrages hörte ich einen mir nahestehenden ältlichen Mann, welcher mir von einem redseligen Nachbar als entschiedener Gegner Geiger's bezeichnet worden war, mit einer gewissen frommen Zerknirschung äußern, daß Geiger doch wol nicht unrecht habe und manchen Segen im Judenthume stiften dürfte. Ich werde später Gelegenheit haben, über die ersten Folgen der Wirksamkeit Geiger's weiter zu berichten. — Magdeburg, 17. Jan. (Privatmitth.) Ein eigener Fall, der wol der Oeffentlichkeit übergeben zu werden verdient, hat sich hier in diesen Tagen ereignet. Ein hiesiger israelitischer Kaufmann hatte einem Leipziger Hause Salpeter zum Belaufe von 65 Thlr. gesandt. Das Leipziger Haus sallirte kurz darauf, und nach sächs. Rechte stand dem Kaufmanne das Recht zu, die Waare zu reklamiren. Fraktura und Signatur bewiesen, daß es die Waare des Magdeburger Kaufmanns sei, und so ward ihm nur noch der Eid deserirt, daß dies seine Waare sei. Aber das Leipziger Gericht forderte die Abnahme des Eides nach sächsischer, im Codex August, vorgeschriebener Norm, und der Senat des Oberlandesgerichtcs erkannte dies für Recht, da der Proceß in Leipzig anhängig war. Alsbald ward in der anberaumten Gerichtssitzung die Kopie der sächs. Norm des „Judeneides" dem Geistlichen der hiesigen Israeliten - Gemeinde, vr. Philippson, der nach der Preuß. Gerichtsordnung die Abnahme jedes Eides, den ein Israelit dieser und der umliegenden Gemeinden leisten soll, zu vollziehen hat, zur vorläufigen Kenntnißnahme vorgelegt. Aber diese Form des „Judeneides," entstammt aus der dunkelsten Zeit des Mittelalters, vollgepfropft mit den tiefsten, erniedrigendsten und bran'dmarkendsten Vorurtheilen gegen das Judenthum; alle Moral und Sittlichkeit dem letztern absprechend, ist so beschaffen, daß der genannte Geistliche sofort dagegen protestirte, und sich entschlossen erklärte, weder als Geistlicher noch als Zeuge der Abnahme des Eides nach dieser Form beizuwohnen. Um so mehr da er einen Theils, sofern er dieser Eidesleistung als thätiger Zeuge beiwohne, damit die falschen Grundsätze, die in dieser Eidesform als solche des Judenthums vorausgesetzt sind, als wirkliche anerkenne; andern Theils wenn er auf diese Grundsätze sie schwören ließe, einen falschen Eid von vorn herein leisten ließe. Jener israelitische

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