Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 4 (1840)
- Issue
- Heft 4 (25.1.1840)
- Date
- 1840-01-25
- Page
- Seite 56 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3225119-3225124--02463-3311943- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
56 den für nichts Schimpfliches, wenn, nicht ein Ehebruch | die Veranlassung ist. Dem Rabbinischen Gesetze zufolge, kann der Mann seine Frau nach zehnjähriger Ehe verstoßen, wenn sie ihm keine Kinder geboren hat. Die zukünftigen Gatten dürfen sich vor .der Verlobung sehen, wenn aber der Kontrakt unterzeichnet ist, so werden sie getrennt und bekommen sich vor der Hochzeit nicht wieder zu Gesicht. In sittlicher Beziehung ist gegen das Leben der Juden wenig einzuwenden, denn das Gesetz verpflichtet sie, sich im achtzehnten Jahre zu verheirathen, und die Eingeborncn wagen, nicht, gegen dasselbe zu verstoßen. Dies ist aber auch eine Hauprursache des unter ihnen herrschenden Elends. Die Juden in der Türkei betreiben kein Gewerbe, und auch das Land bauen sie nicht, weil es ein fremdes Land ist und sie noch immer in der Erwartung des Messias stehen, der sie nach Judäa führen soll. Man findet wol unter ihnen einige Kaufleute und Banquier's, aber ihre außerordentliche Unwissenheit, ihre Unkenntniß der Arithmetik und der Europäischen Sprachen macht ihnen die Konkurrenz mit den Armeniern und den Griechen unmöglich. Sie müssen sich daher mit dem Kramhandel begnügen. Da sie indeß eine große Waarenkenntniß besitzen und sehr gewandt sind, so bedienen sich ihrer viele Kaufleute als Makler. In der Türkei hat sich eine Sekte protestantischer Juden gebildet, welche Karaiten heißen. Diejenigen, welche derselben angehören, werden von den talmudischen Juden verabscheut und mit dem glühendsten Hasse verfolgt. Die in der Türkei wohnenden Karaiten 'stehen fast alle unter dem Schutze Oesterreichs oder Rußlands; nur in Aegypten bilden sie eine zahlreiche Raja-Gemeinde. Die Karaiten erkennen nur das alte Testament an und verwerfen den Talmud und die anderen Kommentatoren. Jeder Karait glaubt sich verpflichtet, den Pentateuch selbst abzuschreiben; dieses Buch steht überhaupt in großer Verehrung bei ihnen; sie nehmen alle Vorschriften desselben im wörtlichen Sinne und erfüllen sie mit der größten Gewissenhaftigkeit. Im Allgemeinen sind sie sehr redlich, und in Rußland und in Galizien, wo sich mehrere Kolonien derselben befinden, stehen sie im besten Rufe. Die Karaiten gestatten die Vielweiberei, heirathen aber gewöhnlich nur Eine Frau. Die Verlobung hat bei ihnen wie bei den talmudischen Juden dieselbe bindende Kraft wie die Ehe, und die Ceremonien, welche für die Auflösung der einen gebräuchlich sind, werden auch für die der anderen angewendet. Eine Ausnahme wird nur durch den Tod des Vaters der minderjährigen Verlobten herbeigeführt. In diesem Falle kann die Mutter die Genehmigung der von dem Vater eingegangenen Verpflichtung verweigern. Den Mitgliedern dieser Sekte steht es nicht frei, ein Testament zum Nachtheile der rechtmäßigen Erben zu verfügen; auch dürfen sie keinem Kinde mehr als dem anderen hinterlassen. Folgendes ist die Ordnung der Erbfolge unter ihnen. 1) die Söhne; 2) die männlichen Nachkommen der männlichen Linie; 3) die Töchter; 4) die Kinder der Töchter; 5) der Vater; 6) die Oheime von väterlicher Seite; 7) die Brüder; 8) die Mutter. Die unehelichen Kinder sind ebenfalls erbfähig, wenn die Mutter eine Karaitin war. Der Mann erbt nicht von der Frau, obgleich diese ihm einen Theil ihrer Mitgift schenken kann. Nach der Behauptung der Rabbinifchen Juden ist diese Sekte um die Mitte des achten Jahrhunderts entstanden; aber die Karaiten selbst wollen schon vor der Zerstörung des ersten Tempels existirt haben; damals hatten sie einen Bund unter dem Namen der „Gesellschaft der Söhne Juda's" gebildet und erst später sich Karaiten genannt. Die Geschichte dieser Sekte zerfällt in drei Hauptabschnitte; die erste wird durch die Flucht ihres Hauptes Simeon Ben Schetak nach Alexandrien und durch die Rückkehr desselben nach Jerusalem bezeichnet. Der zweite Abschnitt beginnt gegen die Mitte des achten Jahrhunderts, als Anani, ihr Oberhaupt, in Babylon war. Der Anfang des dritten Abschnittes fällt ins fünfzehnte Jahrhundert, als Elia Ben Don Davis von Lissabon nach Konstantinopel kam, um eine Verschmelzung der Karaiten und der Rabbinischen Juden zu bewirken. Da sein' Plan nicht zur Ausführung kam, gab er ihnen ein Gesetzbuch, welches die Grundlage ihrer Einrichtungen bildet. — Anzeiger. In demselben werden Annoncen aller Art gegen 1 Gr. Gebühren für die gespaltene Seile aus Petit-Schrift oder deren Raum aufgenommen. £>te Berlagsh an dlung. Die gottesdienstlichen Vorträge der Juden , historisch entwickelt. Ein Beitrag zur Alterthumskunde und biblischen Kritik, zur Literatur und Ileligionsgeschichte. Von Dr. L. Zunz. Berlin, gr. 8. netto 2 Thlr. Die allgemeine Anerkennung welche diesem classischen Werke einen europäischen Ruf verschafft hat, macht jede Empfehlung desselben überflüssig, und es bedarf wol nur dieser Notiz um es weiter noch zu verbreiten. Berlin. A. Ascher & Comp. V a e a n z. Eine Gemeinde wünscht einen Lehrer zu engagiren, welcher den Elementar-Unterricht sowol im Deutschen als Hebräischen leisten, die Schüler im Ehoratgesang unterrichten, und nöthigen Falles auch die Stelle als Eantor versehen kann. Derselbe muß unverheirathet sein, die Methoden der.jetzigen Pädagogik inne, und Zeugniß moralischen und religiösen Lebenswandels vorzuzeigen haben. Bewerber können bei der Redaktion unter E. E. den Namen der Gemeinde und des Herrn Vorstehers erfahren.