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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1840-01-25 · Heft 4 (25.1.1840) · p. Seite 49

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
4 (1840)
Issue
Heft 4 (25.1.1840)
Date
1840-01-25
Page
Seite 49 (sequence 5)
Language
German
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49 Freiheit der Gewerbe haben wir, bis auf den Apothekerstand. Es bleibt daher hinsichtlich der bürgerlichen Verhältnisse für den Augenblick zu erwarten: die Aufhebung der Sperre, welche die Juden der.einzelnen Provinzen in diesen festhält. Ein Jude des linken Elbufers z. B. darf sich nicht am rechten ansässig machen, die nichtnaturalisirten Posener nirgends, der Schlesier nicht in Magdeburg. Es ist allerdings wahr, daß durch Aufhebung dieser Beschränkung dieser oder jener Ort Anfangs überschwemmt werden wird. Allein solche Verhältnisse setzen sich in Bälde, und die gegenseitigen Vortheile, die aus einer gleichmäßigern freien Vertheilung in einem Staate und Vaterlande für die ganze Glaubensgenossenschaft entsprießen würde, sind groß. Bis in den Schooß der einzelnen Familien würden sich die Ergebnisse darbieten. Die Gemeinden würden abgerundeter, und die Bildung der einen nach der andern sich übertragen. Dies ist im Augenblicke die einzige Aenderung, die als Vortheil und Fortschritt in unseren Verhältnissen gegeben werden könnte. Und was anders wäre dies als reine Konsequenz? Hat man die Ghetti abgeschafft, und die Quartiere der Städte den Israeliten geöffnet: so ist es jetzt an der Zeit, auch die Barrieren der Provinzen für sie aufzuheben, und die Circulation frei zu machen. Die andere Hoffnung betrifft die religiöse Seite, namentlich den Kultus und das Religionsschulwesen. Die preußischen Gemeinden sind, mit geringer Ausnahme am Rhein, hier in sich ganz selbst überlassen. Während andere Gesetzgebungen in neuerer Zeit den israelitischen Kultus mehr oder weniger den Bedürfnissen der Zeit nahe führen wollten, theils um sie als religiöse Heilsanstalten zu erhalten, theils um anderweitige Uebergriffe zu verhindern: hat die preußische Gesetzgebung dies völlig ignorict. Während andere Gesetzgebungen darüber wachten, daß auch die jüdische Masse in der Religion, die sie bekennt, angemessen unterrichtet und herangebildet werde, hat die preußische diesem keine Aufmerksamkeit zugewendet. Zwar in der Provinz Posen wird das jüdische Schulwesen streng überwacht, in anderen, z. B. in der Provinz Sachsen, müssen die Religionslehrer ein Examen, jedoch nur sehr oberflächlich in der allgemeinen Religionslehre, machen. Allein es bleibt allen Gemeinden überlassen, ob sie einen Religionsunterricht besorgen wollen oder nicht, und wie er durch , diese Lehrer betrieben werde. Oeffentlichen deutschen Vorträgen in den Synagogen sieht man höchstens nach, Konfirmationen sollen nicht statt finden. Eine jüdische Behörde ist allwege nicht da. Jüdische Geistliche werden als solche nicht anerkannt. Trauungen kann verrichten, wer da wolle. Auf Beschneidung wird keine Aufsicht geführt. Die Gemeinden haben nicht, wo sie sich Raths erholen sollen. Ob sie Rabbinen annehmen oder nicht, welchen Grad von Einfluß sie diesen geben, wird ebenfalls höheren Orts nicht berücksichtigt. Daraus ist' denn aller Orten ein höchst anarchischer Zustand entsprungen, der, wo nicht der Geist der Zeit und Bildung, und die alte Liebe und Anhänglichkeit am Judenthume die Gemeinden'überwachte, höchst verderbliche Folgen haben müßte, und — Gott sei Dank — bis jetzt nur noch an wenigen Orten halte, über den aber doch jeder Tieferblickende die höchste Beunruhigung haben muß. Ja, abseitens des Judenthumes kann es dem Staate doch auch gewiß nicht gleichgültig sein, wenn die jüngere Generation von zweimal hunderttausend Unterthanen allen religiösen Beziehungen fremd bleibt, und es dem reinen Zufall überlassen ist, wie weit er sie religiösen Beziehungen zu - oder abwenden werde. Da ist es wol die gerechteste Erwartung, daß diesem Zustande ein Ende gemacht werde. Und wenn -es der Gesetzgebung jetzt noch nicht gefiele, eine jüdische Oberbehörde für das ganze Land, wie in Baden, Würtemberg, Mecklenburg-Schwerin, einzusetzen, daß sie wenigstens eine momentane Kommission einsichtlicher Israeliten beriefe, die diesen Gegenstand reiflich erwäge, und Vorschläge der Gesetzgebung an die Hand gäbe, die zu realisiren standen. Es ist die höchste Zeit, in Bezug auf Kultus und Religionsunterricht den Gemeinden einige Normen zu geben, durch welche sie zur Organisation kämen. Ueber den Inhalt dieser Normen wollen wir jetzt hier nicht vorgreifen, und wünschen wir nur, daß alle Redlichen unter uns diese Worte würdigten , und möglichst zur Kenntniß der hohen Behörden brachten. Literarische Nachrichten. Aus Ungarn. (Fortsetzung.*)) Die einzige, wissenschaftliche Carriere, welche dem ungarischen Israeli- *) Vgl. No. 103 des vorigen Jahrgangs.

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